Frage von CharonShiva 31.05.2012

Beschäftigungsverbot deshalb soll Schwangerschaft verheimlicht werden

  • Hilfreichste Antwort von sonnig0815 31.05.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Geh auf gar keinen Fall darauf ein. Wenn sie Dich deswegen entlässt, dann klag sie in Grund und Boden. Sie darf so etwas nicht verlangen, geschweige denn VORSCHLAGEN! Das ist Nötigung! (Gesetzesverstoß) Du selbst würdest Dich strafbar machen, wenn das im Nachhinein rauskommt, dass Du geschwiegen hast. Und dann---dürfen sie Dich rauswerfen! also: VORSICHT!

    Hast DU einen Zeugen, der das gehört hat? (wahrscheinlich nicht!) Kannst Dich ja nochmal mit ihr unterhalten oder telefonieren und dafür sorgen, dass jemand in der Nähe ist. oder zeichne das Gespräch auf. Auch wenn es bei Gericht keinen Beweis darstellen darf..... kann nie schaden!

  • Antwort von diewildeHilde 31.05.2012
    9 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du hast dir die Antwort schon selbst gegeben:

    KIND GEHT VOR

    Sie kann dich deswegen nicht rausschmeißen, dafür gibt es das Mutterschutzgesetz; sie käme vor keinem Gericht der Welt damit durch.

  • Antwort von carsten1979 31.05.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du schreibst völlig richtig. Kind geht vor. Es ist nicht nur das schwere Heben, sondern auch die Ausscheidungen der alten Menschen welche dein Kind gefährden. Selbst wenn du nach der Elternzeit einen neuen Arbeitgeber braucht, in deinem Beruf dürfte das kein Problem sein.

  • Antwort von NicolasChamfort 31.05.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ganz deutlich gesagt, verstehe ich Deine Arbeitgeberin nicht. Auch wenn ihr Vorschlag möglicherweise darauf zurückzuführen ist, daß ihr das Personal fehlt, zeugt das von wenig Verantwortungsbewußtsein Dir gegenüber. Die andere Möglichkeit besteht darin, daß sie Dir keinen Schonarbeitsplatz anbieten kann, Dir also daher den Mutterschaftslohn zahlen müßte. Einbußen hat sie dadurch nicht, da sie den ja erstattet bekommt. Allerdings muß sie vielleicht einen Ersatz für Dich einstellen, was dann zu erhöhten Kosten führen kann. Ich gebe Dir einmal einen Link mit mehr Informationen zum Thema: www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mutterschutz.html#ticitem3.

  • Antwort von Maultier 31.05.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ganz klar geht das Kind vor den Interessen eines AG.

    Schwangerschaft ist keine Krankheit, doch lauern in der (ambulanten) Pflege einige deutliche Gefahren für das Ungeborene. Zum einen kann es plötzlich und unerwartet auch bei "pflegeleichten" Kunden dazuz kommen, dass du zupacken musst und somit schwerer hebst und zum anderen lauern diverse Krankheiten, die über die Körperausscheidungen ansteckend sein könnten.

    Das Ansinnen des AG mag ja aus geschäftlicher Sicht noch halbwegs nachvollziehbar sein, doch Menschlich und Moralisch: unter aller Kanone!!! Außerdem handelt der AG hier gesetzeswiedrig.

    Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten:
    1. Sprich mit dem Frauenarzt
    2. Praxisanleitung oder Pflegevisiten machen

    Es werden außerdem überall händeringend MA in der Pflege gesucht, so dass du gute Chancen hast, nicht mal gerade vor die Tür gesetzt zu werden.
    Und für sowas interessieren sich in der Regel auch die Kassen, denn das ist ja schon nicht mehr legal, was da von dir verlangt wird!!!
    Alles Gute, Muli
    **

  • Antwort von HeikeElchlep 31.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    also, dass was deine Arbeitgeberin verlangt ist verboten und moralisch absolut verwerflich und es kann sie die Zulassung kosten. Das ist auch egoistisch, denn sie denkt nicht an dich, sondern an ihr Einkommen. Wenn du Beschäftigungsverbot bekommst, bist du meiner Meinung nach krank geschrieben, d.h. für deine Chefin, sie muss erstmal 6 Wochen das Krankengeld übernehmen, muss Ersatz für dich versorgen und den auch bezahlen und sie darf dich nicht kündigen, also warum wohl solltest du es verheimlichen? Das Kind geht vor, denn wenn du trotzt Verbot arbeitest und dir passiert was auf Arbeit, bist du nicht versichert, weder in der Krankenversicherung noch in der Berufsgenossenschaft. Also überleg dir, was du tust.

    LG Heike

  • Antwort von TimeShift 31.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    es geht hier nicht nur um DEIN Wohl, sondern um das WOHL DEINES KINDES!

    Gerade deswegen solltest du nicht dran denken "was kann ich?", sondern viel eher an das "was kann ich machen, ohne dem Kind zu schaden?"

    Sowas nennt man Verantwortungsbewusstsein. Findet man heutzutage aber nur noch selten wie es scheint.

  • Antwort von Jessi779 31.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    ganz klar: das Baby geht vor! Was Deine Chefin da vorschlägt ist rechtlich nicht in Ordnung. Sie MUSS Deine Schwangerschaft dem Gesundheitsamt weitergeben und sich an das Mutterschutzgesetz haben. Da Dein Job es aber nicht zulässt, die Richtlinien einzuhalten muss sie dir ein Beschäftigungsvebot aussprechen. Das passt ihr nicht, kann Dir aber egal sein.

    Geh bloß nicht darauf ein! Sie weiß von Deiner SS und MUSS sich drum kümmern! Verlang das Beschäftigungsverbot oder alternativ eine Tätigkeit die Du schwanger noch machen darfst (Büroarbeiten oder so).

    Alles Gute!

  • Antwort von CarolaA 31.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du hast dir deine Antwort im Prinzip selber gegeben! DAS KIND GEHT VOR!

    Rede nochmal mit deinem Arbeitgeber und sage, dass dir dein Kind wichtig ist und dass du nicht möchtest, dass ihm etwas zustößt. Das ist dein gutes Recht und wenn ich ehrlich bin, ein solcher Arbeitgeber ist ein schlechter...denn ein guter Arbeitgeber haltet sich an alle Vorschriften!!

    MfG, CarolaA.

  • Antwort von Lesaffaires 31.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Meine Schwester war in einer änlichen Situation.

    Ergotherapeutin, viel in Pflegeheimen etc unterwegs. Der Vertrauensarzt ihrer Arbeitgeberin meinte sie können weiterarbeiten bis zum 6 oder 7 Monat. Das sie schwanger ist, hat aber das Gewerbeaufsichtsamt mitbekommen (ich nehme an durch den arzt oder so/kann auchn anderes Amt gewesen sein..jedenfalls ein Amt^^). Sie würde für den rest der Schwangerschaft sofort Arbeitsunfähig geschrieben, was erstmal keinem so gut gefallen hat. Aber in diesem Beruf lauern viele Gefahren für ungeborene Kinder. Es ist ja nicht alleine das heben von Patienten auch die ganzen Bakterien etc.

    Dein Arbeitgeber ist rein aus wirtschaflicher Sicht zu verstehen, da er natürlich dann eine Arbeitskraft weniger zur Verfügung hat. Rein Menschlich gesehen ist das eine Ssauerei, da gerade er wissen sollte das es in einer solchen Arbeitsumgebeung schnell gefährlich für Schwangere werden kann.

    Aber wie du schon sagtest, das Kind geht vor und gekündigt kannst du auch nicht werden. Grüßle

  • Antwort von CharonShiva 01.06.2012

    Hallo!!!

    Danke für die Zahlreichen Antworten!!!

    Ntürlich habe ich mir die Antwort schon selbst gegeben!!!

    Aber wie es so ist, ist man bei soeiner Aussage ersteinmal Sprachlos und hat gerne noch bestätigung von anderen das diese Frau Komlett bescheuert ist...

    Danke!!!!

  • Antwort von Mamasus 31.05.2012

    Du darfst auf keinen Fall darauf eingehen. Dein Arbeitgeber muss auf deine Schwangerschaft Rücksicht nehmen und dank dem Mutterschutzgesetz bist du auf jeden Fall vor einer Kündigung geschützt. Dein Arbeitgeber kennt die Rechtslage und ich kann mir nur einen Grund für sein Verhalten vorstellen. Du bist durch das Mutterschutzgesetz ab dem Zeitpunkt geschützt in dem dein AG Kenntnis von deiner Schwangerschaft hat. Wenn er dich bittet so zu tun als ob du es ihm nicht gesagt hättest und du darauf eingehst, dann wird er vermutlich mit dem Gedanken spielen dich zu kündigen und könnte damit Erfolg haben. Klar bist du eigentlich geschützt, aber indem du bei diesem Spiel mitgemacht hast wird es schwer dann vor Gericht zu behaupten das der AG von der Schwangerschaft wusste, ihr aber so getan hättet als sei es nicht so. In dem Falle hätte dein AG die besseren Karten, denn eine Schwangere die behauptet" nicht schwanger "gespielt zu haben ist wenig glaubwürdig. Ich finde das Ganze echt absurd. Hoffe du konntest meiner Argumentation folgen. Also die Bitte: Wenn es ein Beschäftigungsverbot gibt in deinem Fall, dann nimm es auch bitte ab sofort in Anspruch. Lass dich da auf nichts ein, nicht mal für ein paar Stunden. Dein Kind geht vor und du solltest dabei auch immer an dich denken. Wenn mit der Schwangerschaft etwas geschieht weil du zu schwer gehoben hast oder wenn du dann aufgrund des absurden Spiels gekündigt bekommst, die Konsequenzen musst in beiden Fällen du allein tragen. Ich wünsche dir alles Gute und genieße diese wunderbare Zeit

  • Antwort von Barbara1957 31.05.2012

    Gilt dieses Beschäftigungsverbot für den gesamten Arbeitsbereich im ambulanten Pflegedienst? Würde mich da an deiner Stelle noch einmal erkundigen bzw. das im Internet recherchieren.

    Als Krankenschwester durfte ich 1980 nur bestimmte Tätigkeiten - z.B. Blutabnahmen, schweres Heben und Tragen - nicht mehr ausüben und auch nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten.

    Sich auf keinen Fall auf das merkwürdige Angebot des Pflegedienstes einlassen die Schwangerschaft verheimlichen - das Ungeborene geht vor. Selbst wenn du da gar nicht mehr arbeiten darfst - es gilt ab sofort der Mutterschutz und eine Schutzzeit nach der Entbindung - , kannst du deswegen auch nicht gekündigt werden. Für jeden Arbeitgeber ist eine schwangere Angestellte eine "Belastung", auch in finanzieller Hinsicht: Zum Krankengeld von der Krankenkasse muss evtl. auch noch vom Arbeitgeber ein monatlicher Ausgleich bezahlt werden.

    Freue dich auf dein Baby.

  • Antwort von Salviadivina 31.05.2012

    Der AG hat dich in diese Situation gebracht ????

    Ist er der Kindsvater ????

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