2

beschäftigungsverbot bei schwangerschaft?

Frage von Schnudelhuber Schnudelhuber

Hallo!

Meine frau ist in der 21.woche schwanger, bekommt seit dez 2009 Arbeitslosengeld I und liegt im moment mit frühzeitigen wehen und verkürztem gebärmutterhals im krankenhaus.

ist es möglich - da sie ja "nur" arbeitslos ist - ein beschäftigungsverbot zu bekommen?

momentan müsste sie 3x die woche zu einem bewerbungsseminar. ist es möglich sie davon zu befreien - aber das sie trotzdem AlG I bekommt?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 0
    Antwort von Morgenstern1000 Morgenstern1000

    Ein Beschäftigungsverbot stellt deiner Frau ihre Gynäkologin aus. Das ist dann auch bindent für die Krankenkasse. Fragt Eure Gynäkologin!

  • 0
    Antwort von Judi1968 Judi1968

    Wenn sie Im Krankenhaus liegt kann sie schlecht zu den Terminen gehen. Sollte sie vor der Geburt noch nach Hause dürfen, dann soll der Frauenarzt sie krankschreiben. Mit dem Befund ist nicht zu spaßen!! Habe eigene Erfahrung damit!

    Wünsche Euch alles Gute!

  • 0
    Antwort von speedy2012 speedy2012

    Ich denke schon.

  • 0
    Antwort von miniwo miniwo

    Beschäftigunsverbot in dem Sinn nicht. Aber eine Krankmeldung kann sie sicher haben. Damit läuft auch das ALG1 weiter. Wenn sie sich ein Beschäftigungsverbot holt, könnte es sein, dass das Arbeitsamt sagt,... nun sind sie ja nicht vermittelbar. Geld bekommt nur der, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das tut sie mit Krankmeldung in gewissen Sinn noch.

  • 0
    Antwort von diemeggie diemeggie

    wenn sie stationär liegt, ist sie ohnehin krankgeschrieben. die AU muss dem arbeitsamt vorgelegt werden.

    beschäftigungsverbot ist was anderes.

  • 0
    Antwort von Goldregen Goldregen

    Natürlich mit Ärtztlichen - Atest!

  • 0
    Antwort von Igitta Igitta

    Stelle diese Frage ins Forum!

  • 0
    Antwort von bianca3 bianca3

    oh, das tut mir leid. ich weiss leider keine antwort auf deiner frage aber ich möchte euch alles gute wünschen, viel kraft und geduld. ich hoffe es kommt alles gut. grüsse

  • 0
    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Mit ärztlichem Attest ist das natürlich möglich.

    Ansonsten gilt ein generelles Beschäftigungsverbot (außer freiwillig) erst 6 Wochen vor der Entbindung.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.