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Beschäftigungsverbot aufgrund von Schwangerschaft, Chef zahlt nicht....

Frage von zappeleier zappeleier

Bin in der Pflege und habe einen 400 Euro Job. (unbefristeter Vertrag) Aufgrund meiner Schwangerschaft wurde ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausgesprochen. Die ersten 4 Monate hat er auch bezahlt. Diesen 1. wartete ich vergebens, habe dann heute angerufen, er sagt daß wäre bei ihnen im Haus so, er zahlt nur gearbeitete Stunden und die anderen Monate war ein Fehler, das müßte ich zurück erstatten. Wie gehe ich am schlausten vor?? Wo bekomme ich genau Fakten Bin unter zeitdruck, fahre in 5 Tagen für 4 Wochen zur Kur, muß also schnellstens was effektives bewegen

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Antworten (7)

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    Antwort von Fotografin Fotografin

    Warum hast Du Beschäftigungsverbot in der Pflege? Bist Du krank? Dann zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen, danach die Krankenkasse.

    Kommentar von zappeleier zappeleierzappeleier

    richtig lesen, Schwangerschaft... gefahr fürs Kind

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    Antwort von NinaD82 NinaD82

    Normalerweise ist es beim Beschäftigungsverbot so, dass der Arbeitgeber das Gehalt ganz normal weiterzahlt, hinterher aber einen großteil von der Krankenkasse erstattet bekommt. Hier mal ein Link wg. 400 EUR Job: http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%263921%26%26;;%26ARB%26

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    Antwort von ralli16 ralli16

    Frankfurt/Main (dpa) - Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bis zum Eintritt in den Mutterschutz. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.:6 Ca 4948/01).

    Kommentar von zappeleier zappeleierzappeleier

    Danke für die Antwort. Denke man ist doch mit den Rechten auch gleichgestelt mit einem Vollzeitarbeitnehmer, oder??? Paragraphan?? Quellen bekannT??

    Kommentar von ralli16 ralli16ralli16

    trifft für alle arbeitnehmer zu.

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    Antwort von tonks tonks

    Frag mal beim Betriebsrat und / oder Deiner Karankenkasse nach, wer jetzt was bezahlen muß.

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    Antwort von joghurtKULTUR joghurtKULTUR

    Meine Frau ist ebenfall in der Krankenpflege und hat daher vom Krankenhaus ein voll bezahltes Beschäftigungsverbot bekommen. Ihren Lohn bekommt sie komplett fortgezahlt. Laut §3 Abs. 1 MuschG ist das auch gesetzliche Reglung.

    http://www.hilfe-ein-baby.de/beschaftigungsverbot/

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    Antwort von Fontainebleau Fontainebleau

    nicht am schlauesten, sondern formgerecht! die ersten 6 wochen muß der chef zahlen, danach die krankenkasse. frag deine krankenkasse, wie das genau ist. die können dir kompetente auskunft geben. könnte sein, daß bei schwangerschaft andere regeln greifen. also: krankenkasse fragen und du weißt, woran du bist, was du zu bekommen hast und von wem und wie lange. viel glück!

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    Antwort von RedLion RedLion

    du musst einen bescheid vom arzt an die krankenkasse schicken und das so schnell es geht! erkundige dich mal bei deinem frauenarzt. eine gewisse zeit zahlt der arbeitsgeber und dann die krankenkasse.

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