Hallo ich habe ein Beschäftigungsverbot in meiner Schwangerschaft vom Arzt erhalten und wollte wissen ob ich da nun da ich für das verbot nun nichts kann Anspruch auf Leistungen der Argentur für Arbeit habe??
Danke
Hallo ich habe ein Beschäftigungsverbot in meiner Schwangerschaft vom Arzt erhalten und wollte wissen ob ich da nun da ich für das verbot nun nichts kann Anspruch auf Leistungen der Argentur für Arbeit habe??
Danke
Während eines Beschäftigungsverbotes bekommt man so viel Lohn ausgezahlt wie man vorher durchschnittlich verdient hat bzw. es im Vertrag geregelt ist. Während bei einer Krankschreibung nach 6 Wochen das Krankengeld einspringt und somit den Lohn mindert, so hat man während des gesamten Beschäftigungsverbotes Anspruch auf den vollen Lohn. Aufgeteilt zwischen Krankenkasse (13 Euro pro Tag) und Arbeitgeber. Daher wird eventuell eine gestückelte Auszahlung gemacht.
Anspruch auf staatliche Leistungen hast du also genauso wie vorher auch. Wenn das Amt sagt, dass du trotz Arbeit so wenig verdienst, dass du Anspruch auf Wohgeld oderso hast, dann wird es im Beschäftigungsverbot genauso sein, weil sich deine Einnahmen nicht verändern. Wenn du vorher keinen Anspruch hattest, so hast du ihn jetzt auch nicht.
Das einzige, was du versuchen könntest, ist den "Schutz des ungeborenen Lebens" zu beantragen. Das ist Geld vom Land, also je nach Bundesland und Anzahl der Schwangeren dort sowie je nach finanziellen Situationen unterschiedlich. Dieses Geld soll dazu dienen, schwangere Frauen etwas "zu gönnen", beispielsweise die Erstausstattung für das Baby. Frag am besten die Hebamme, die kann dir genaueres erklären und Kontaktdaten geben.
lg
Wenn dein Arzt dir das Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen verbietet muß er dich krank schreiben und du bekommst Krankengeld, 6 Wochen vom Arbeitgeber, danach von der Krankenkasse. Von der Arge bekommst du nur Geld, wen du für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, was in Deinem Fall ja nicht zutrifft!
Was aber wenn ich noch in Ausbildung bin?
Es ändert sich ja trotzdem nichts am Einkommen. Wie gesagt, du erhälst im Beschäftigungsverbot die selben Leistungen als würdest du so arbeiten, wie es im Vertrag festgelegt ist.
In der Ausbildung kannst du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Das hat aber nicht mit dem Beschäftigungsverbot zu tun. Es wird berechnet wie viel du verdienst, wie viele Werbekosten du hast, ob du bei deinen Eltern wohnst usw. Wenn du vor dem Beschäftigungsverbot keinen Anspruch hattest, so hast du ihn jetzt auch nicht.
Ich kenne weder deine Lebenssituation noch deine Einkünfte, mehr rat kann ich dir nicht geben. Es wird individuell berechnet.
Es gibt eine "Eltern Start Hilfe" (vielleicht heißt die Stelle bei dir anders). Diese Behörde setzt sich mit werdenden Mamis zusammen, kann ihnen sagen wo man was beantragt und füllt auf Wunsch mit ihnen zusammen die Formulare aus. Frag deine Hebamme, die weiß genaueres.
Oder frag mal auf www.urbia.de Da kann man dir vielleicht weiter helfen