Beschäftigungssicherungstarifvertrag, was kann man dagegen tun?
Hallo,
in den Unternehmen, in dem ich arbeite gibt es seit 2010 einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag. Das bedeutet jeder bekommt 10% weniger Gehalt, und es soll 2010 keine Betriebsbedingten Kündigungen geben.
Gleichzeitig sollen aber Überstunden geleistet werden, und es werden neue Mitarbeiter eingestellt.
Ich finde es eine Frechheit neue Leute einzustellen und gleichzeitig zu behaupten eine Beschäftigungssicherung wäre nötig.
Der Beschäftigungssicherungstarifvertrag / Gehaltskürzung wurde einfach vom Betriebsrat mit der Geschäftsführung abgeschlossen. Mitarbeiter wurden dazu nicht befragt.
Gibt es eine Möglichkeit gegen diesen Tarifvertrag vorzugehen?
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Sieht wohl schlecht aus. Natürlich ist so etwas frech aber sei froh überhaupt Arbeit zu haben. Den Betriebsrat habt ihr selber gewählt! Wenn ihr alle der Meinung seid das euer Betriebsrat nicht kompetent genug ist, könnt ihr ihm die Vertrauensfrage stellen und auf Neuwahlen drängen. Ich habe oft festgestellt das gerade die Leute die am meisten über den Betriebsrat schimpfen oft die jenigen sind, die wenn es darum geht sich für den Posten zur Verfügung zu stellen, ablehnen!
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Ein Tarifvertrag kann durch einen Betriebsrat nicht abgeschlossen werden, das können nur Gewerkschaften. Der Betriebsrat schließt mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen ab. Der Betriebsrat kann einen Gehaltsverzicht nur dann vereinbaren wenn der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel enthält.
Klären Sie erst einmal wer die Vertragspartner sind. Die Vertragsparteien sind dafür verantwortlich dass durch sie geschlossene Verträge auch eingehalten werden.
Grundsätzlich halte ich Verträge zur Beschäftigungssicherung für sinnvoll wenn es um den Erhalt von Arbeitsplätzen geht.
Was Sie schildern scheint allerdings nicht im Sinne des Erfinders sein.
Wenn dies ein Tarifvertrag ist dann müssen Sie sich bei der Gewerkschaft beschweren und dies zu einer Stellungnahme auffordern. Die Gewerkschaft prüft ob sich der Arbeitgeber im Sinne des Tarifvertrags verhält und unternimmt das weitere.
Wenn es eine Betriebsvereinbarung ist müssen Sie sich beim Betriebsrat beschweren und diesen zu einer Stellungnahme auffordern. Darüber hinaus sollten sie der Gewerkschaft den Sachverhalt zur Prüfung vorlegen.
Am Rande bemerkt, einen gesetzlichen Anspruch auf eine tarifliche Betahlung haben nur gewerkschaftsmitglieder.
Peter Kleinsorge
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Also so ganz richtig hört sich das für mich nicht an.
Völlig egal, ob der BR damit einverstanden war oder nicht - der AG kann nicht einfach dein Gehalt kürzen, da gehört schon ein bisschen was dazu.
Hier ist mal ein Artikel aus dem Fokus:
http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/tid-13845/arbeitsrecht-in-schwierigen-zeiten-duerfen-unternehmen-das-gehalt-kuerzenaid386229.html
Prinzipiell ist es wohl sinnvoll, die Kosten zu reduzieren, indem alle weniger bekommen - wenn er aber neues Personal einstellt, reduziert er die Kosten nicht. -
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Wichtig zu wissen wäre, ob ihr einem Tarifvertrag unterliegt. Wenn ja, wäre die Betriebsvereinbarung hinfällig. Gemäß § 77 BetrVG kann der Betriebsrat keine Betriebsvereinbarungen über Dinge abschließen, die im Tarifvertrag geregelt sind. Ausnahme wäre, wenn der Tarifvertrag dazu eine Öffnungsklausel enthält.
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Kündige doch einfach und such Dir einen neuen Job, wenn Du keinen gesteigerten Wert auf einen sicheren Arbeitsplatz legst! Man man man
Außerdem weißt Du doch gar nicht, ob die neuen tatsächlich bei Deiner Firma angestellt werden - oder hast Du ihren Vertrag gesehen?
Kommentar von FamiliengerdFamiliengerd 09.01.2012@ErsterSchnee: Das sind so ignorante Antworten, die dem Fragesteller nun überhaupt nicht helfen und der Angelegenheit auch nicht gerecht werden - dann schon lieber nichts schreiben als solche dummen Plattheiten!
Im übrigen ist der Antwort von Kleinsorge nichts hinzu zu fügen, auch was die notwendigen Informationen angeht, um eine präzisere Antwort zu diesem Problem geben zu können.
Auch dann darf der AG nicht einfach so das Gehalt kürzen.
Er hat ja einen Vertrag.
Die Hintertür dabei ist wohl der "Beschäftigungssicherungstarifvertrag". Und dieses Schlupfloch hat die IG-Metall extra vorgesehen.
Jep, wäre mit einer Öffnungsklausel zu vergleichen.