in der Apotheke war eine fahrbare eisenbahn aufgestellt und die haben die kinder angefast 3Jahre,4jahre und 5jahre jetzt fährt sie nicht mehr jetzt will cheffin geld für die eisenbahn was kann ich tun um sie nicht zu zahln
beschädigung im laden
Antworten (10)
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3Antwort von
WolpertingerWolpertinger
Du hast doch bestimmt eine Haftpflichtversicherung.
Melde denen den Schaden und dann werden die schon alles weitere Regeln.
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3Antwort von
Eddy11Eddy11
Hast du deine Aufsichtspflicht verletzt? Wenn nein, musst du nichts zahlen, sonst schon.
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3Antwort von
MongolenfresseMongolenfresse
Da musst du nichts zahlen, wenn die so einen Kram unabgesichert hinstellt ist das ganz alleine ihr Risiko.
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2Antwort von
HelmutRnHelmutRn
Nein, mußt Du nicht zahlen, das ist das Risiko des Geschäftsinhabers. Kinder in dem Alter haften nicht dafür!!!
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2Antwort von
anjannianjanni
Nicht zahlen.
Es sei denn, Du hast die Aufsichtspflicht verletzt.
Kinder in dem Alter haften nicht für Schäden, auch die Eltern haften nicht.
Hast Du schon eine Haftpflichtversicherung? Die erklärt Dir das auch noch mal ganz genau. Der kannst Du den Schaden nämlich melden - mit den präzisen Angaben, wer die Eisenbahn angefaßt hat.
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1Antwort von
ManfredPManfredP
Erhebt sich erst mal die Frage ob der Laden (Apotheke) seine Hausaufgaben gemacht hat und seine Ausstellungsstücke (Kinder)sicher(!) aufgebaut hat - da sieht's meist ganz schlecht aus. Beim Aufbau hätte man daran denken müssen daß Kinder davon magnetisch angegzogen werden und die Gefahr einer Beschädigung oder noch schlimmer einer Verletzung vorgebeugt werden muß.
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1Antwort von
SadOneSadOne
Frag deine Versicherung. Ich kann mir vorstellen das bei 3 Kindern nicht soviel Geld überbleibt, deshalb würde ich - wenn möglich- es nicht aus eigener Tasche zahlen. Die Apotheke ist selbst schuld, wenn sie es nicht absichert.
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1Antwort von
manonymousmanonymous
da ist er selbst schuld , solange die Aufsichtspflicht nicht grob verletzt wurde. wenn er solche sachen ausstellt muß er auch damit rechnen das sie angefaßt werden. Gerade von Kindern. Dann sollte er sie entsprechend schützen.
Bei drei Kindern ist das allerdings nicht so einfach
Trotzdem! Du hast doch sicher eine Haftpflichtversicherung, die wird das schon abschmettern.
Bei unter 7-jährigen tritt die Haftpflichtversicherung überhaupt nicht ein!!!