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beschädigung im laden

Frage von stubsi stubsi

in der Apotheke war eine fahrbare eisenbahn aufgestellt und die haben die kinder angefast 3Jahre,4jahre und 5jahre jetzt fährt sie nicht mehr jetzt will cheffin geld für die eisenbahn was kann ich tun um sie nicht zu zahln

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Antworten (10)

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Du hast doch bestimmt eine Haftpflichtversicherung.

    Melde denen den Schaden und dann werden die schon alles weitere Regeln.

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    Antwort von Eddy11 Eddy11

    Hast du deine Aufsichtspflicht verletzt? Wenn nein, musst du nichts zahlen, sonst schon.

  • 3
    Antwort von wj2000 wj2000

    Man sollte immer auf seine Kinder achten, was sie anstellen.

    Kommentar von dosengabel dosengabeldosengabel

    Bei drei Kindern ist das allerdings nicht so einfach

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Trotzdem! Du hast doch sicher eine Haftpflichtversicherung, die wird das schon abschmettern.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Bei unter 7-jährigen tritt die Haftpflichtversicherung überhaupt nicht ein!!!

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    Antwort von Mongolenfresse Mongolenfresse

    Da musst du nichts zahlen, wenn die so einen Kram unabgesichert hinstellt ist das ganz alleine ihr Risiko.

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    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Nein, mußt Du nicht zahlen, das ist das Risiko des Geschäftsinhabers. Kinder in dem Alter haften nicht dafür!!!

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    Nicht zahlen.

    Es sei denn, Du hast die Aufsichtspflicht verletzt.

    Kinder in dem Alter haften nicht für Schäden, auch die Eltern haften nicht.

    Hast Du schon eine Haftpflichtversicherung? Die erklärt Dir das auch noch mal ganz genau. Der kannst Du den Schaden nämlich melden - mit den präzisen Angaben, wer die Eisenbahn angefaßt hat.

  • 1
    Antwort von ManfredP ManfredP

    Erhebt sich erst mal die Frage ob der Laden (Apotheke) seine Hausaufgaben gemacht hat und seine Ausstellungsstücke (Kinder)sicher(!) aufgebaut hat - da sieht's meist ganz schlecht aus. Beim Aufbau hätte man daran denken müssen daß Kinder davon magnetisch angegzogen werden und die Gefahr einer Beschädigung oder noch schlimmer einer Verletzung vorgebeugt werden muß.

  • 1
    Antwort von SadOne SadOne

    Frag deine Versicherung. Ich kann mir vorstellen das bei 3 Kindern nicht soviel Geld überbleibt, deshalb würde ich - wenn möglich- es nicht aus eigener Tasche zahlen. Die Apotheke ist selbst schuld, wenn sie es nicht absichert.

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    Antwort von manonymous manonymous

    da ist er selbst schuld , solange die Aufsichtspflicht nicht grob verletzt wurde. wenn er solche sachen ausstellt muß er auch damit rechnen das sie angefaßt werden. Gerade von Kindern. Dann sollte er sie entsprechend schützen.

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    Antwort von Draschomat Draschomat

    selber reparieren...

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