Hallo, im Jahre 2000 brachte ich eine Gardinenstange über meinem Esszimmerfenster an. Es war eine handelsübliche Stangenlänge und ich brachte sie so an, so dass ca. 12-15cm an jeder Seite überstanden. Zur Decke hin ca. 10cm. An der Wandseite gab es nur eine Wandleuchte, die sich min. 50cm rechts davon entfernt befand. Sonst gab es weiter keine Anzeichen, keine Steckdose oder Verteilerdose, dass dort ein Kabel laufen könnte, zumal sich das Fenster linksseitig in einer schmalen Ecke befand, an deren linker Seite im Winkel die Tür zum Balkon führte. Anfang Dez 2007 bin ich dort ausgezogen (Einzug Juli 1999). Jetzt macht der Vermieter diesen Schaden geltend. Ich hatte während der fast 7 Jahre, seit Anbringung der Gardinenstange, keinerlei Beeinträchtigung mit elektrischen Geräten oder Lampen in der Wohnung. Der Vermieter sagte mir, dass den Schaden eine Firma festgestellt hätte, obwohl bei mir die ganzen Jahre nie eine Firma wegen irgendwelchen Reparaturen tätig war oder sonst Zutritt zu meiner Wohnung hatte! Vielen Dank im voraus für Ihre Beiträge. Gruß, Jutta
Beschädigung eines elektrischen Kabels in Mietwohnung
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geigegeige
Die Leute kommen doch auf Ideen... Die Forderungen Deines Vermieters sind mittlerweile schon 2 x verjährt, denn nach:
§ 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
Vorausgesetzt natürlich, die Verjährung wurde nicht gehemmt, z.B. durch Zustellung eines Mahnbescheids..
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curlybe Unbedingt schriftlichen Nachweis fordern. Vielleicht wurde der Schaden jetzt erst verursacht - oder hat sowieso eine gänzlich andere Ursache?
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jutta77 .
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jutta77 hallo geige, danke für diese Hinweise. Da liegt der Hase begraben, denn der Vermieter reichte seine 1. Klage am 2.6.08 ein, da war sie eigentlich verjährt, da er bis zum 1.6. hätte einreichen müssen. Nur war der 31.5. ein Samstag, daher hat er erneut Klage eingereicht, mit Bezug auf diese Tatsache.
Es gibt aber noch eine komische Ungereimtheit in dieser Sache. Ich hatte meinem Nachmieter Einbauküche, Esszimmer und viele andere Dinge per Kaufvertrag vor Wohnungsabnahme verkauft. Als die Wohnung abgenommen wurde stand mein Nachmieter mit seinen Sachen vor der Tür und wollte einziehen (er hatte die Wohnung 3x besichtigt). Er und mein Nachbar waren Zeugen, dass die Wohnung i.O. war. Der Vermieter sah das anders und beschlagnahmte alle Gegenstände. Jetzt hörte ich erstmalig wieder von meinem Nachmieter. Er war auch nach 4 Monaten wieder ausgezogen und hat sämtliche Gegenstände in der Wohnung gelassen (er will mit dem Vermieter nichts mehr zu tun haben). Das heißt der Vermieter hat die gepfändeten Gegenstände im Wert von 1600E behalten und will trotzdem noch Geld von mir. Es geht um besagten Elektroschaden und einen Teil des Teppichbodens. (es war eine Maisonette-Whg. Hier sagte der Vermieter während der Abnahme vor Zeugen der Teppichboden im UG ist abgeschrieben, aber nicht der im OG, obwohl gleiches Alter!).
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jutta77 das dolle an der Sache ist aber, dass mir der Vermieter während der Abnahme sagte, ich hätte eine Leitung beschädigt! Woher wollte er das damals wissen? (muss dazu sagen, dass er mich wegen anderer Dinge verklagt, die allerdings, laut meines Anwalts, keine Grundlage haben. Bin übrigens die 4. Mieterin mit der er vor Gericht zieht. Das Haus steht seit 95/96!).
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gutefrage09gutefrage09
Das musst du wohl richten lassen. Kann nämlich auch gefährlich werden. Habe mal irgendwo gehört, dass das evtl. die Hausratversicherung übernimmt.
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Hallo Jutta, was ist das denn für einer????? Nur gut, daß Du bereits rechtlichen Beistand hast. Solche Leute geben ja bekanntlich erst Ruhe, wenn der Richter sein Urteil gefällt hat, um dann auf das böse, ungerechte System zu schimpfen zu können. Ich wünsche Dir, daß die Angelegenheit bald zu Deinen Gunsten geklärt ist, so daß Du mit den alten Sachen endlich abschließen kannst und Dich nicht immer wieder neu aufregen und ärgern mußt. LG
Danke geige für deinen netten Zuspruch. Es liegt schon einiges mit unserer Justiz im Argen, wenn solche Vermieter immer und immer wieder ihre Mieter verklagen können, ohne irgendwelche Konsequenzen. Hoffe für mich natürlich auch das Beste. Liebe Grüße