Hallo, mein Mieter hat in sein neues!! Raumthermostat die Batterie falsch eingesetzt und damit das Thermostat und die Leiterplatte zerstört. Die Reparatur beläuft sich auf ca 400 €. Der Monteur hat dokumentiert, dass der Schaden von der falsch eingesetzten Batterie stammt. Wer trägt den Schaden der Mieter oder ich?
Beschädigung durch den Mieter, wer muss die Rechung zahlen?
Antworten (15)
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6Antwort von
SascherSascher
Gegenfrage, warum darf Dein Mieter daran rumfummeln? Wenn Du ihm das gestattest, musst Du damit rechnen, dass es schief gehen kann...
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Saarland60Saarland60 Wer sagt, dass der Vermieter ihm das gestattet hat?
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SascherSascher Keiner, ich habe ja nachgefragt, ob er ihm das gestattet hat.
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mikaelmikael Und wer sagt das ihm das nicht gestattet hat?
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Saarland60Saarland60 Wir können nur wissen, was aus der Frage erkennbar ist. Und ist von "gestatten" keine Rede.
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3Antwort von
RickyEURickyEU
ansich kommt hier das Verurscherprinzip zum tragen. Allerdings stellt sich auch die Frage warum ER die Batterie getauscht hat. Wenn du ihn darum gebeten hast hättest du ihn darauf hinweisen müssen,auf die richtige Polung zu achten.
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1Antwort von
PanikgirlPanikgirl
Also hast Du von seiner AKtion vorher gewusst und warst nicht selber bereit, das zu machen bzw. machen zu lassen? Dieser Punkt wäre noch wichtig zu erfahren. Ansonsten - vielleicht die Haftpflicht des Mieters? Ist ja ungewollte Beschädigung fremdes Eigentums in dem Falle, wenn ich richtig liege.
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PadriPadri
Wenn der Mieter eigenmächtig die Batterie eingesetzt hat ohne zu fragen, muss er für den Schaden aufkommen. Hat der Vermieter ihm das erlaubt, so sollte der Schaden um des Friedens willen unter beiden aufgeteilt werden, da der Vermieter verpflichtet ist diese Dinge zu erledigen. Scheinbar handelt es sich um ein sehr hochwertiges Thermostat. Daran sollte kein Mieter fummeln.
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mikaelmikael
Du, denn Du bist Vermieter, Du erlaubst das er eine Batterie einsetzen darf. Wenn Du ihm den Zugang zum Thermostat verboten hast, dann ist er Schuld.
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ChiantiChianti
der Mieter hat grob fahrlässig gehandelt und ist zum Ersatz verpflichtet.
vielleicht hat er eine haftpflichtversicherung.
ansonsten hat sich ein mieter nicht eigenmächtig an elektrischen geräten zu schaffen zu machen!
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luckytessluckytess
Der Mieter ist haftbar für diesen Schaden. Evtl. kann er es über die Privathaftpflicht abwickeln.
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nicki165nicki165
Wenn nachweisbar der Mieter schuld ist, muss der auch die Kosten tragen
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Chris1968Chris1968
Ich bin selbst Vermieter, normaler Weise wäre der Mieter dafür haftbar, ich würde aber eine Einigung des Friedens willen ansteuern und anbieten auf beide Parteien aufzuteilen
DH. Meine Meinung.