3

Beschädigung durch den Mieter, wer muss die Rechung zahlen?

Frage von PeterundPaul10 PeterundPaul10

Hallo, mein Mieter hat in sein neues!! Raumthermostat die Batterie falsch eingesetzt und damit das Thermostat und die Leiterplatte zerstört. Die Reparatur beläuft sich auf ca 400 €. Der Monteur hat dokumentiert, dass der Schaden von der falsch eingesetzten Batterie stammt. Wer trägt den Schaden der Mieter oder ich?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 6
    Antwort von Sascher Sascher

    Gegenfrage, warum darf Dein Mieter daran rumfummeln? Wenn Du ihm das gestattest, musst Du damit rechnen, dass es schief gehen kann...

    Kommentar von mikael mikaelmikael

    DH. Meine Meinung.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Wer sagt, dass der Vermieter ihm das gestattet hat?

    Kommentar von Sascher SascherSascher

    Keiner, ich habe ja nachgefragt, ob er ihm das gestattet hat.

    Kommentar von mikael mikaelmikael

    Und wer sagt das ihm das nicht gestattet hat?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Wir können nur wissen, was aus der Frage erkennbar ist. Und ist von "gestatten" keine Rede.

  • 4
    Antwort von Morti Morti

    Er wird wohl eine Haftpflichtversicherung haben, die das trägt.

  • 3
    Antwort von RickyEU RickyEU

    ansich kommt hier das Verurscherprinzip zum tragen. Allerdings stellt sich auch die Frage warum ER die Batterie getauscht hat. Wenn du ihn darum gebeten hast hättest du ihn darauf hinweisen müssen,auf die richtige Polung zu achten.

  • 3
    Antwort von Chwasc Chwasc

    Dem Mieter seine Haftpflichtversicherung.

  • 2
    Antwort von Ally32 Ally32

    In diesem Fall muss es der Mieter tragen.

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Also hast Du von seiner AKtion vorher gewusst und warst nicht selber bereit, das zu machen bzw. machen zu lassen? Dieser Punkt wäre noch wichtig zu erfahren. Ansonsten - vielleicht die Haftpflicht des Mieters? Ist ja ungewollte Beschädigung fremdes Eigentums in dem Falle, wenn ich richtig liege.

  • 1
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Ganz klar der Mieter.

  • 0
    Antwort von Padri Padri

    Wenn der Mieter eigenmächtig die Batterie eingesetzt hat ohne zu fragen, muss er für den Schaden aufkommen. Hat der Vermieter ihm das erlaubt, so sollte der Schaden um des Friedens willen unter beiden aufgeteilt werden, da der Vermieter verpflichtet ist diese Dinge zu erledigen. Scheinbar handelt es sich um ein sehr hochwertiges Thermostat. Daran sollte kein Mieter fummeln.

  • 0
    Antwort von mikael mikael

    Du, denn Du bist Vermieter, Du erlaubst das er eine Batterie einsetzen darf. Wenn Du ihm den Zugang zum Thermostat verboten hast, dann ist er Schuld.

  • 0
    Antwort von Nellina Nellina

    Wenn es verschulden des Mieters war, dann muss er natürlich bezahlen.

  • 0
    Antwort von Chianti Chianti

    der Mieter hat grob fahrlässig gehandelt und ist zum Ersatz verpflichtet.

    vielleicht hat er eine haftpflichtversicherung.

    ansonsten hat sich ein mieter nicht eigenmächtig an elektrischen geräten zu schaffen zu machen!

  • 0
    Antwort von Schatzilein01 Schatzilein01

    Der jenige der das falsch eingebaut hat

  • 0
    Antwort von luckytess luckytess

    Der Mieter ist haftbar für diesen Schaden. Evtl. kann er es über die Privathaftpflicht abwickeln.

  • 0
    Antwort von nicki165 nicki165

    Wenn nachweisbar der Mieter schuld ist, muss der auch die Kosten tragen

  • 0
    Antwort von Chris1968 Chris1968

    Ich bin selbst Vermieter, normaler Weise wäre der Mieter dafür haftbar, ich würde aber eine Einigung des Friedens willen ansteuern und anbieten auf beide Parteien aufzuteilen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.