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Beschädigung am Parkenden Auto

Frage von sunshine239 sunshine239

Hallo!

heute morgen sah ich dass jemand bei meinem Parkenden Auto angefahren ist. Es klemmte ein Zettel mit Name Telefonnummer und Versicherungsdaten unter dem Scheibenwischer. Soweit kein Ding. AAAber... ich stand im Halteverbot. (Hier parkt jedoch jeder, geht auch ned wirklich anders da zudem mit dem ganzen Schnee parken echt blöd geworden ist. Aber man hatte daneben trotzdem noch genügend platz vorbeizufahren) Hat das irgendwie auswirkungen darauf dass ich Schuld sein könnte?

Vielen Dank für eure Antworten! :-)

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Antworten (13)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von huskycologne huskycologne

    Hier die Lösung:

    Urteil: »Ordnungswidrig geparktes Fahrzeug – dennoch nur beschränkte Haftung«

    AG Sömmerda, Aktenzeichen: 1 C544/99

    Ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug spielt in der Haftungsfrage nach einem Unfall nur dann eine Rolle, wenn es sich auf das vorherige Verkehrsgeschehen in irgend einer Form störend ausgewirkt hat. So entschied das Amtsgericht (AG) Sömmerda in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) veröffentlicht haben. Ein Autofahrer war rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt herausgesetzt und dabei gegen einen Wagen geprallt, der auf der gegenüber liegenden Straßenseite im absoluten Halteverbot abgestellt war. Streitig war nun die Frage, ob dieser Umstand eine Mithaftung begründete. Das Gericht gab dem zurücksetzenden Autofahrer die Alleinschuld. Er hätte bei seinem Manöver in die an der fraglichen Stelle übersichtliche und ausreichend breite Straße besonders vorsichtig sein müssen, hieß es in dem Urteil. Schon ein Blick in den Rückspiegel hätte genügt, um das abgestellte Fahrzeug zu sehen. Demgegenüber falle das Falschparken, das sich auf das Fahrmanöver des Betroffenen in keiner Weise störend ausgewirkt habe, überhaupt nicht ins Gewicht.

    Es muss also einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem falschen Parken und dem Unfall bestehen.

    Beispiel:

    Du parkst Dein Auto auf einer Landstrasse direkt hinter einer schlecht einsehbaren Kurve. Der Verursacher hätte dann bei einem Unfall langsamer fahren müssen. Zwar muss er jederzeit mit Unfällen und Pannen der voraus fahrenden Fahrzeugen rechnen, jedoch nicht mit geparkten Fahrzeugen hinter uneinsichtigten Kurven.

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    Sehr gut recherchiert, huskycologne!!!

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    danke für die blumen.

    Recherche bezieht sich aber nur auf das Urteil, vom Grunde her war der Sachverhalt klar.

    Kommentar von sunshine239 sunshine239sunshine239

    Hallo wow, toll recherchiert, danke! ich habe mich gestern noch mit der Dame getroffen, die hat mir nun erklärt wie es passiert ist: Also es ist HINTER meinem Fahrzeug eine sehr übersichtliche leichte kurve, aber wie gesagt hinter meinem Fahrzeug, sie kam von der Geraden strecke. wollte an meienm Fahrzeug vorbeifahren es war ziemlich glatt und da kam sie ins Rutschen und knallte gegen mein Fahrzeug. wie ist das wenns aufgrund von Glätte passiert ist? Danke nochmal!

  • 3
    Antwort von fraenzi42 fraenzi42

    Nein, es ist egal ob man im Parkverbot steht. Hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall. Der Unfallverursacher muss zahlen.

  • 2
    Antwort von Bassey Bassey

    Das könnte von der gegnerischen Versicherung gegen dich verwendet werden, du hättest da ja garnicht stehen dürfen... Einfach erstmal diesbezüglich nichts sagen und Schadensregulierung abklären...

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Eine Mitschuld trifft den Falschparker höchstens dann, wenn das falsche Parken die Ursache für den Unfall gewesen wäre.

    Ursache des Unfalles war jedoch vorliegend nicht der Umstand, dass das Auto des Fragestellers falsch geparkt war, sondern dass der Schädiger offenbar einen Fahrfehler begangen hat. Dieser (bzw. dessen Versicherung) ist daher allein für den Schaden haftbar zu machen.

    .

  • 1
    Antwort von romar1581 romar1581

    Nein, denn drauf gefahren ist der Andere. Es ist unerheblich ob du im Halteverbot standest oder nicht. Die Schuldfrage bleibt davon unberührt.

    Du willst ja nur deinen Schaden ersetzt haben. Der Andere war vielleicht auch besoffen. sonst hätte er selbst die polizei gerufen, wie es richtig gewesen wäre. Jetzt ist es sogar eine vollendete Unfallflucht geworden.

    Du hast hoffentlich kein interesse daran dem anderen Schwierigkeiten zu machen. denn dann müsstest du das bußgeld fürs Falschparken bezahlen.

    Einige dich mit dem Anderen und lass es gut sein. Falls die Daten nicht stimmen sollten, kannst du immer noch die Pol einschalten.

    Bleibe gelassen....

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    naja meist kommt die Polizei bei einem Parkschaden doch gar nicht mehr, bzw. stellt einem das dann in Rechnung. Bei einem eindeutigen Fall ist die Polizei unnötig. Niemand ist verpflichtet bei einem PKW-Unfall ohne Personenschaden die Polizei zu rufen

    Kommentar von romar1581 romar1581romar1581

    Mismid:

    Wenn der Verursacher die Polizei ruft kommt sie kostenlos. Das ist die einzige Methode für den Verursacher ohne eine Fahrer- / Unfallflucht zu begehen aus der Sache rauszukommen. Nur die Polizei kann anhand des Kennzeichens den Halter ermitteln. Der Unfallverursacher MUSS die Polizei rufen, wenn innerhalb einer Viertelstunde warten der Halter nicht auftaucht. Er darf auch zur Polizei hinfahren, wenn er es sofort tut. Mit einem Zettel hinter dem Scheibenwischer macht er sich angreifbar.

    Wenn der Geschädigte morgens eine Anzeige gegen Unbekannt macht, muss er zur Polizei hin, da hast du recht, dafür kommt sie in der Stadt nicht mehr(nichtmal mehr bei Diebstahl).

    Die eigentliche Frage war aber: bekommt der Falschparker eine Teilschuld?

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    seufz, woher nimmst Du diese Weisheiten.

    Wenn das falsche Parken und der entstandene Schaden in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, kann sehr wohl eine Teilschuld entstehen.

  • 1
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Das würde ja bedeuten, dass man nervige Falschparker mit dem Bulldozer "wegrammen" könnte... Nee, es hat in dem Fall keine Auswirkung auf die Haftung, dass der Wagen "verboten" stand.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    im Notfall darf das die Feuerwehr sogar wenn sie anders nicht dran vorbeikommt!

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Hehe, wem sagste das? So ein großes HLF schiebt einen Opel Corsa vor sich her wie nix...

  • 1
    Antwort von Weltenwandlerin Weltenwandlerin

    nein, das hat keine Auswirkungen, es sei denn, der Schädiger saß in einem Feuerwehrauto, Sanitätsfahrzeug oder ähnlichem und du hattest die Sicherheitszufahrt blockiert, die durch ein absolutes Halteverbot gekennzeichnet war...... Davon gehe ich jedoch nicht aus.

  • 1
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    Du kannst den anderen wegen Fahrerflucht anzeigen. Nur einen Zettel unter den Scheibenwischer reicht nicht!! Er hätte die Polizei rufen müssen, die den Unfall aufgenommen hätten!

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    ja genau.... und wenn du selber mal in diese Lage kommst, und auf diese Weise den Schaden beheben möchtest bzw. dich zu erkennen gibt und der andere dann trotzdem eine Anzeige stellt, wirst du dafür natürlich VOLLES Verständnis haben.... ironiemodus out

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    DH gerd, genauso schauts aus, lernt man schon in der fahrschule, zettel reicht nicht

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    @ Gerd & Michi: Ihr seid echt die Vollweisen! Anstatt froh darüber zu sein, dass sich jemand ohne Not zu seinem Rempler bekennt und wenigstens seine Daten hinterlässt, wollt Ihr Helden richtig auf die Kakke hauen und Anzeige erstatten. Da braucht Ihr Euch nicht wundern, wenn immer mehr Leute abhauen...

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    tja...und dann werden auch noch unsere Antworten gelöscht... herrlich....

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    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Das ALLERSCHLIMMSTE was passieren kann ist dass die Polizei da nachträglich ein Knöllchen verpassen könnte. Ich weiss aber nicht wie da die Rechtsgrundlage ist und ob das auch rechtens wäre. Das glaube ich allerdings weniger.

    Das eigene Eigentum ist beschädigt worden, Verursacher ist ja bekannt. Das ist alles was zählt.

    Den Verursacher kann man übrigens noch wegen Fahrerflucht dran kriegen. Der hätte den Schaden vor Ort melden müssen. Entweder direkt dem Geschädigten oder der Polizei.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Auch gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf man nicht fahren. Wenn man nicht durchkommt, muss man eben stehen bleiben (und evtl die Polizei rufen) Mit der Haftung hat das nichts zu tun. Du könntest dafür höchstens ein Parkticket bekommen. Aber nicht von dem anderen Fahrer.

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    Antwort von Mismid Mismid

    kann sein, daß du eine Teilschuld bekommst. Es ist keine Ausrede daß es nicht anders gehen würde und alle so machen. Verboten ist nun mal verboten. Das gleiche gilt, wenn man auf einem Radweg oder Gehweg parkt und ein Radfahrer dann gegen das Auto fährt. Dann bekommt auch der Autofahrer 20% Teilschuld. Wenn du Glück hast gibt der Schädiger das aber gar nicht so genau an.

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    woher kennst du denn das mit den 20%??? schmunzelt.. man nehme eine Zahl, werfe sie in den Raum und die meisten akzeptieren sie ohne nachzufragen... :-) er bekommt keine Teilschuld.. Huskycologne hat es wunderschön reingesetzt..

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    Antwort von michi89 michi89

    du wirst mit sicherheit mit einer teilschuld rechnen müssen

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    Antwort von guteratisteuer guteratisteuer

    da du da überhaupt gar nicht hättest stehen dürfen,hast du die totale A...karte.Will dir keine Angst machen,aber wenn es ganz dumm zugeht,wirst du noch für den Schaden am anderen Fahrzeug aufkommen müssen,da du wie gesagt dort gar nicht stehen durftest oO

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    So einfach ist die Sachlage nicht, wenn man auf ein stehendes Hindernis auffährt hat man erst einmal Schuld, nur weil ein Fahrzeug falsch geparkt ist hat der Halter nicht automatisch eine Mitschuld, die kommt erst zum Tragen wenn durch das falschparken der Unfall verursacht wurde.

  • 0
    Antwort von schildi schildi

    vielleicht merkt es ja keiner

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