Mein Mann arbeitet im Sicherheitsdienst und hatte letztens auf Arbeit einen Sprayer erwischt der ne Wand besprüht hat (ziemlich großes Baustellengelände mit Park in Potsdam) allerdings war er alleine auf dem Gelände im Dienst und kann dadurch nicht überall sein als er von seiner Runde kam und den Sprayer erwischte rannte er ihm gleich hinterher hat ihn aber leider nicht mehr erwischt, jetzt will ihm der Chef die besprühte Wand in Rechnung stellen, sind die Inhaber nicht bei sowas versichtert, ich hab davon echt keine Ahnung kann der Chef ihm sowas in Rechnung stellen???
Beschädigung
Antworten (7)
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3Antwort von
Volker13Volker13
Der Chef kann ihm gar nichts in rechnung stellen. Dein Mann ist schließlich nicht der Verursacher und verhindern konnte er es offensichtlich nicht.
Noch ein kleiner tipp: Sprayern hinterherzulaufen, ist die aufgabe der eigensicherung. Das sollte man nicht tun und schon gar nicht, wenn man alleine ist.
Kommentar von
Lillian1105 ja deswegen ist er ja nicht weiter gerannt weil erstens war der eh schon zu weit weg und zweitens wusste er ja das er seinen Posten in so weit nicht verlassen darf. aber danke:)
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2Antwort von
WeVauWeVau
Ich bin sicher das er das nicht darf. Nur wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Schaden verursacht kann er haftbar gemacht werden.
Klick dich doch mal hier durch,eventuell findest du genaueres
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchHaftungArbeitnehmer.html
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2Antwort von
DiplIngoDiplIngo
Klar will der Chef das...
Genauso klar ist aber auch, dass er das nicht darf. Wenn Dein Mann ordnungsgemäß seine "Runden gedreht" hat, kann der Chef ihm gar nichts.
Wenn er das Gelände 100% überwacht haben will, muss er halt 150 Wachleute einstellen, die können dann an jeder Ecke stehen.
Deinen Mann belangen kann er nur, wenn dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hätte (Kaffee trinken statt patroullieren z.B.) und ihm das auch nachgewiesen werden kann.
Ob es eine Versicherung gibt, kann nur dr Chef selbst beantworten, Pflicht ist es nicht. Wenn er keine hat ist das sein Problem, nicht Eures.
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2Antwort von
JanKrohnJanKrohn
Habt Ihr einen Betriebsrat oder ist er in einer Gewerkschaft? Falls ja: Dort hin wenden.
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2Antwort von
KaffeelieselKaffeeliesel
dazu gibt es eine Firmen-Haftpflicht für den AG., diese kümmern sich um berechtigte oder unberechtigte Ansprüche gegenüber dem Anspruchsteller.
Kommentar von
DerHansDerHans Blödsinn, was hat denn die Firmenhaftpflicht damit zu tun? Die heißt Betriebshaftpflicht und haftet gegenüber dritten für Schäden die der Betrieb zu verantworten hat.
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Natürlich kann er das deinem Mann nicht in Rechnung stellen. Wie du schon schreibst, kann er ja nicht überall gleichzeitig sein. Das Risiko bleibt beim Baustelleneigentümer. Es gibt dafür zwar Versicherungen, die hat aber kaum jemand.
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0Antwort von
Lillian1105 Danke an alle :):)
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Übersetzung von "aufgabe der eigensicherung" ins Hochdeutsche aus dem Alt-Babylonischen:
Sich selbst in Gefahr zu bringen, um einen möglicherweise bewaffneten und gewaltbereiten Sprayer, zu stellen ist nicht seine Pflicht.
Das sehe ich allerdings als grenzwertig an, Sprayer sind eher feige Typen, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Zumal das Wachpersonal im Umgang mit Konfliktsituationen geschult wird (hoffe ich doch?!).
@diplingo,
da bist du aber falsch informiert. Hier in Berlin sind die Sprayer sehr gewaltbereit. Ihre waffe ist die sprühdose in verbindung mit einem feuerzeug bei fas fünf Meter reichweite.
o.O
Wow, ok, deswegen schrieb ich ja, ich lasse mich eines Besseren belehren. Dann nehme ich das natürlich zurück. Selbstschutz geht vor! Umso mehr hat der Chef einen Vollschaden, wenn er hier Schadenersatz fordert!