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Beschädigter Baum im Garten wer Zahlt

Frage von bluefire bluefire

folgenes problem im garten meines nachbarn war ein 30 meter hoher kastanienbaum der gefällt wurde weil er morsch war der hauptteil des baumes stand auf seinen gartengrundstück auf meine grundstück ragten nur die blätter rüber er sagt haber die hälfte des baumes war auf mein gartengrundstück die andere hälfte auf seinen

jetzt kam eine kostennote das ich mich an den kosten der fällung beteiligen soll da das aber ein kranker baum war müßte da nicht die eigentlich die stadt die kosten tragen ? so das weder ich noch der nachbar zahlen muss oder ist das rechtens

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Antworten (9)

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    Antwort von ghostwriter ghostwriter

    Wenn der Baum eindeutig auf dem Nachbargrundstück stand, ist er auch allein für die Fällung/Beseitigung verantwortlich.Die Stadt bezahlt bei Bäumen, die auf Privatgrundstücken stehen grundsätzlich auch nicht.

    Kommentar von jotde01 jotde01jotde01

    stimmt, so ist es richtig....DH

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Nur der Nachbar. Du müßtest dich nur daran beteiligen, wenn der Stamm zum Teil auf deinem Grundstück gestanden hätte.

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Die Lage der Wurzelstocks zählt. nicht wo sich die Äste befinden. Immer wieder lustig was so manchen Mitmenschen so einfällt. :-))

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    Antwort von coyotincaos coyotincaos

    Die Kosten trägt derjenige auf dessen Grund der Baum stand, und derjenige der das fällen veranlaste. Wenn es städtischer Grund ist tritt die Stadt in die zahlungspflicht, die Kosten werden sich aber aufheben wenn man den Gewinn vom Holz (Brennholz) gegenrechnet.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Der Nachbar zahlt die Fällung seines Baumes allein. Weder Du noch die Stadt, haben damit etwas zu tun.

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    Antwort von radijas radijas

    Ist schon klever vom Nachbarn einen an den Kosten teilhaben zu lassen. Auf die Idee muß man erst mal kommen. Man kann es doch mal versuchen. Manchmal klappt`s.

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    RatgeberHelden Antwort von horbach horbach

    Hi, meine Frage: hat der Nachbar dir mitgeteilt, dass er den Baum fällen lässt ( vorher natürlich) und dir mitgeteilt, dass er zur Hälfte bei dir stehen würde? Wenn nein, geht dich das ncihts an. Außerdem kann man doch sehen, wo der Baumstamm gestanden hat? Ist auf deinem Grundstück der Stumpf oder auf dem Grund vom Nachbarn? Sehr sehr merkwürdig das Ganze. Auf keinen FAll kann er einfach den Baum auf deine Kosten fällen lassen. Da hättest du vorher schriftlcih dein Einverständnis geben müssen. Du kannst ihm sagen, dass, wenn du Miteigentümer des Baumes warst, selber für die Fällung und Entsorgung des Baumes gesorgt hättest. Um Kosten und Ärger zu sparen. Wenn er aber alleine den Auftrag erteilt hat, ist er auch alleine für die Zahlung zuständig. So einfach kann und darf er das nicht machen. Aber wenn der Baum auch nur zu 2 Drittel auf dem Nachbargrundstück stand, muss es dich ncihts angehen. Da muss man nachfragen, wer den Baum seinerzeit gepflanzt hat, denn der Nachnutzer übernimmt automatisch das Ganze....und wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück gepflanzt wurde, hast du nix damit zu tun. Sprich nochmal ganz nett und höflich mit deinem Nachbarn und teile ihm alle diese Sachen mit...und dann macht eine Ortsbesichtigung mit ihm. Wo genau stand der Baum? Ist es eindeutig, kann er seine Finger nicht in deinen Geldbeutel stecken....

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    Antwort von Chrysi Chrysi

    Ich kann zwar kein Urteil zitieren, aber Fakt ist, dass der Vorstand die Rodung des Baumes gefordert hat. 1. Weiß der Vorstand (ich denke mal, dass es ein Schrebergarten ist), dass keine Kastanienbäume in der Gartenanlage gepflanzt werden dürfen? Wenn doch einer drin stehen sollte, hat der Gartenpächter für die Rodung zu sorgen (der Pächter, auf dessen Parzelle sich der Baum befindet. Ist es ein neuer Pcähter, hätte der Vorgänger die Kosten für die Rodung des Baumes tragen müssen. Du hast damit gar nichts zu tun. Hättet ihr das nicht alle in Gemeinschaftsarbeit machen können? Das wäre für alle auch preiswerter gewesen und ich denke auch nicht, dass es dann zu Streitigkeiten hätte kommen können, nur wegen dem Brennholz :-)

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    Antwort von bluefire bluefire

    gibs da irgend einen § den ich ihnen zeigen könnte jedenfalls ist der baum auf meinen grundstückskizze nicht verzeichnet

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Bäume sind selten im Lageplan eingezeichnet, maßgebend ist die Grundstücksgrenze wo ursprünglich der Baum verwurzelt war und der Stamm sich befand.Eine Regel ist auch wichtig, wer veranlast die arbeiten zu verrichten ist auch der Kostenträger, falls sie nicht von vorneherein eine Kostenbeteiligung zusicherten!!

    Kommentar von bluefire bluefire

    ah danke für die info ja der gartenvorstand sagte mir auch schon das bäume darauf nicht verzeichnet sind :(

    das jetzt nachzuweisen wird dann wohl etwas harrig

    da der stamm ja nur ca 3 m im durchmesser war gerade bei so grenzsachen ist das ja nicht viel

    daher gehe ich jetzt einfach mal davon aus das der zu 50 % auf meinen gartengrundstück stand

    fakt ist aber der nachbar oder der gartenvorstand hat den auftrag zur fällung gegeben

    ich habe nur noch den termin erfahren und die kostennote bekommen

    gibs irgendwo nen beispielurteil oder nen § den ich zitieren könnte das derjenige der die fällung in auftrag gibt auch die kosten tragen muss

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