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Beschädigte Ware - wieso keine Ermäßigung?

Frage von XSoyaX XSoyaX

Heute bei Deichmann: Schöne Stiefel gefunden, war so gut wie ausverkauft (u.a. nur noch 1 Paar in meiner Größe), der eine Stiefel war leider beschädigt, einzelne Kratzspuren und vorne an der Spitze war daumenbreit die Farbe weg (zerkratzt).

Die Veräuferin wollte sich aber auf keine Ermäßigung einlassen.

Wieso wird sowas nicht gemacht? Hat der Verkäufer denn das Recht beschädigte Ware trotzdem zum Vollpreis anzubieten?

Ich hatte es eigentlich als selbstverständlich angenommen, dass man faireshalber den Preis etwas senkt.

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Antworten (7)

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    Antwort von marcopolo79 marcopolo79

    Warum glaubt eigentlich jeder, dass ihm ständig alles billiger gegeben werden muss???? Wo leben wir denn? Diese Fragen häufen sich: Muss mir der Verkäufer das Geld zurück geben, wenn ich in einem Anfall von Fehleinschätzung die Hose in einer Farbe kaufe, die mir dann doch nicht gefällt? Muss der Verkäufer den Preis reduzieren?

    Nein, muss er nicht. Es ist deine Entscheidung was du kaufst und zu welchem Preis du es tust. Das nennt sich Privatautonomie. Ich frage mich langsam woher das kommt, dass die Leute immer glauben, der Einzelhandel sei sowas wie deren privater Kleiderschrank. Kaufen, anziehen, zurückgeben, fertig.

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Sehr schöne Ausführungen. DH!

    Kommentar von XSoyaX XSoyaXXSoyaX

    Hst du meine Frage auch richtig gelesen?

    Kommentar von marcopolo79 marcopolo79marcopolo79

    deine Frage war, ob der Verkäufer das Recht hat die Ware zum vollen Preis anzubieten.

    Kommentar von XSoyaX XSoyaXXSoyaX

    Naja so halb ;) es geht um beschädigte Ware und nicht um "nichtgefallen" oder sowas in der Art.

    Kommentar von XSoyaX XSoyaXXSoyaX

    Nur zu Info: Die Stiefel habe ich selbstverständlich nicht zum Vollpreis bezahlt und mich hinterher beschwert. Sondern vorher gefragt. Ich (als Kunde) empfinde es als eine unverschämheit beschädigte Ware im Regal für den vollen Preis stehen zu lassen.

    Kommentar von marcopolo79 marcopolo79marcopolo79

    Du kannst das gerne als Unverschämtheit empfinden. Eine rechtliches Argument ist es nicht. Du hast gefragt, ob der Verkäufer das Recht hat die beschädigte Ware zum vollen Preis anzubieten und damit suggeriert hier würde etwas unrechtes geschehen. Dahinter wiederum dürfte der Wunsch gesteckt haben einen Verkäufer das nächste Mal zu zwingen die Ware billiger anzubieten. Sofern deine Frage allgemeiner Natur ist und die Antworten nicht dazu verwendet werden sollten, beim nächsten Mal einen Preisnachlass mit jur. Argumentation einzufordern, so bitte ich um Verzeihung. Regelmäßig läuft es nämlich in die von mir angedachte Richtung. Jeder kann Mondpreise verlangen oder auch beschädigte Ware zum normalen Preis verkaufen. Hier greift der Markt regelnd ein. Wenn er das Ding nicht loswird, kommt der Verkäufer früher oder später auf den Trichter, dass es am Preis liegen könnte. Oder halt nicht. Dann ist der Laden eben bald zu.

    Kommentar von XSoyaX XSoyaXXSoyaX

    Ich habe Deichmann inzwischen angeschrieben, habe nur das wesentliche herausgepickt (fettgeschriebene): Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern ist es in unseren Geschäften nicht üblich, auf unsere ohnehin schon günstigen Preise individuelle Preisnachlässe zu geben. Jede weitere zusätzliche Minderung müsste zwangsläufig auf unsere Verkaufspreise aufgeschlagen werden, was sicherlich nicht im Interesse unserer Kunden wäre. Wir vertreten vielmehr den Standpunkt, dass es wesentlich fairer ist, allen Kunden den günstigen Preis zu bieten. Also ist es fairer dem Kunden beschädigte Ware anzudrehen? Hier stimmt das Preis/Leistungsverhältnis aber nicht mehr, wenn beschädigte Ware zum gleichen Preis (die der neuwertigen Ware) weiterhin verkauft werden darf. Ist bei einem Handwerker oder Reiseveranstalter so ähnlich, wenn einem hier mehr versprochen, als tatsächlich geleistet wurde. Man möchte schließlich nicht mehr bezahlen, als man an Wert bekommen hat. Nach meinem Empfinden ist das zu einseitig. Der Kunde (=König) soll sich dafür bereiterklären überhaupt beschädigte Ware zu kaufen und der Händler fühlt sich nicht einmal verpflichtet ein Preis/Leistungsverhältnis herzustellen.

    Kommentar von XSoyaX XSoyaXXSoyaX

    Natürlich bleibt es dem Händler überlassen die Preise festzulegen, aber in solchen Fällen geht es speziell um einzelne selten vorkommende Ware (die einem sicher nicht in den Ruin treiben würde) und die Tatsache beschädigte Ware, bei denen das Preis/Leistungsverhältnis nicht mehr gegeben werden kann, nicht aus dem Verkehr genommen und zum vollen Preis verkauft wird. Dann sollte man solche Ware erst gar nicht anbieten dürfen. Letztendlich muss nämlich der Käufer für den Schaden aufkommen. Kundenfeindlicher (oder sollte ich verarsche sagen ;)) geht's nun wirklich nicht. Ich habe mir aber ehrlich gesagt, nie wirklich juristische Gedanken darum gemacht, hatte bisher wohl immer Glück, dass man mir immer in dieser Sache entgegen kam (wobei ich selten in solch einer Situation geriet) und es einfach nur fair fand. Übrigens: Mir geht es hier selbstverständlich nicht um die Stiefel, sondern nur um's Prinzip.

    Kommentar von marcopolo79 marcopolo79marcopolo79

    All deine Ausführungen sind nachvollziehbar und durchaus begründet. Nur ändert das an der rechtlichen Situation nichts. Angeboten werden können die Sachen dennoch zum vollen Preis. Es kann aber auch nicht sein, dass dem Verkäufer ständig vorgeschrieben wird, was er zu tun hat und was nicht. Der Mensch hat immer noch ein Hirn mit dem er denken und seine Entscheidungen treffen kann. Wenn man den Preis unangemessen findet muss man nicht kaufen.

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    Antwort von omikron omikron

    Angestellte einer Firma haben nicht das Recht, den ausgezeichneten Preis zu verringen, das müsste schon der Geschäftsführer machen.

    In unserer Marktwirtschaft kann jeder den Preis für seine Ware selber festlegen. Niemand ist gezwungen, das dann zu diesem Preis zu kaufen. Und wenn beschädigte Ware zum Vollpreis einen Käufer findet, dann ist der Kaufvertrag selbstverständlich gültig, vor allem, wenn extra noch auf die Beschädigung hingewiesen wurde. Dann muss man annehmen, dass der Käufer im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, die Beschädigung "mitzukaufen" bereit war.

    Natürlich ist es fair, den Preis wegen einer Beschädigung zu senken. Aber es ist kein Muss.

  • 1
    Antwort von willonoack willonoack

    Die Stiefel waren mangelhaft. Wenn sie gekauft wurden zum vollen Preis trotz der zuvor sichtbaren Mängel, gibt es keine Mangelrechte. nur wenn die Schäden erst nach dem Kauf durch eingehende Untersuchung auffallen konnten, gibt es das Recht, auf Minderung des Kaufpreises. Hierfür gibt es eine Verjährungfrist von 2 Jahren.

    Kommentar von XSoyaX XSoyaXXSoyaX

    Ich meinte ja schon vor dem Kauf. Gekauft habe ich die Stiefel nicht. War halt überrascht, dass auf so etwas nicht eingangen wurde. Ich kenne das z.b. mit Möbeln, da wird der Preis auch so gut wie immer bisschen gesenkt (bei sichtbaren Kratzern z.b.). Was auch nachvollziehbar und fair ist.

  • 1
    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    in einem derartigen Fall ganz einfach den Geschäftsführer verlangen, die Verkäuferin wollte sich mit Sicherheit keine zusätzliche Arbeit durch eigene Rückfrage machen und war selbst zur Gewährung eines Rabattes nicht berechtigt.

  • 1
    Antwort von BonniesRanch BonniesRanch

    Man kann alles anbieten, es muss ja nicht gekauft werden.

    Du hättest Dir den Geschäftsführer geben lassen können.

    Kommentar von XSoyaX XSoyaXXSoyaX

    Naja ich dachte wenn sie sich nicht sicher gewesen wäre, hätte sie dann schon nachfragt. Aber sie klang sehr sicher. Dann wird dieser spezielle Laden eben bojkotiert ;). Mich hätte es nur interessiert, ob sowas rechtens war (nicht den Preisnachlaß, sondern dass beschädigte Ware zum vollpreis verkauft werden darf).

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Sicher ist das rechtens.

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    Antwort von Rehbilein Rehbilein

    Den Preis kann meistens nur ein kompetenter Mensch ändern. Hätste mal nachfragen sollen.

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    Antwort von Heini22 Heini22

    Weil bei Deichmann fast alles B-Ware ist!

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