Guten Abend zusammen,
am 3. Marz 2011 bin ich blöderweise mit Alkohol am Steuer gefahren, und habe dabei einen Unfall mit 2 Parkenden Autos verursacht. Es gab keinerlei Personenschäden! Nun hatte ich am 25. August eine Gerichtsverhandlung die ergab das ich bis März 2012 eine Führerscheinsperre erhalte, und eine Geldbuße in Höhe von 1500€ bezahlen solle, meine Anwältin hielt dies für total überzogen und aufgrund dessen legten wir noch in der selben Woche Berufung ein. Bis heute, 4.12.11 haben wir leider noch keinen neuen Termin für eine weitere Gerichtsverhandlung erhalten. ich habe davon gehört, das ein Gericht einen Gewissen Zeitraum nach dem Berufungseingang einhalten muss, und das bei Überschreitung die Verhandlung fallengelassen werden muss. Weil wenn die Verhandlung jetzt noch länger auf sich warten lässt, heisst das ja, das ich meinen Führerschein noch später bekomme als zum Beschluss der ersten Verhandlung oder? Meine Anwältin kann ich leider erst am Donnerstag wieder erreichen, aufgrunddessen erhoffe ich mir hier ein paar Hilfreiche Antworten.. Falls das Bundesland eine Rolle Spielt, ich wohne in München (Bayern)
Vielen Dank im Vorraus.
Nein bin nie auffällig geworden das Problem war nur das ich meinen Führerschein erst 2 monate hatte, und in der Probezeit war...
Dann kannst du auch nochmal hier drin lesen: http://www.gutefrage.net/tipp/fahrverbot-oder-fuehrerscheinentzug-in-der-probezeit