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Berufungseinlegung der Staatsanwaltschaft nach Antrag auf Freispruch

Frage von Martin1952 Martin1952

In einem Verfahren gegen mich hat die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt und ist dann in die Berufung gegangen.

Habe eine Hinweis gefunden, dass dies unzulässig sei, aber keinen Hinweis auf eine rechtliche Vorgabe oder Entscheidung.

Weiss jemand etwas darüber?

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Antworten (4)

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Du meinst, im Strafprozeß hat die Staatsanwaltschaft auf freispruch plädiert. Du natürlich auch und so ist das Urteil ausgegangen. Dann hast du, weil du nicht beschwert bist, kein Rechtsmittel, aber die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Rechtsmittel geltend machen (Berufung, Revision und Beschwerde sind meistens mögliche Rechtsmittel). Und wenn die Staatsanwaltschaft innerhalb dieser Frist es sich anders überlegt, ist das rechtens. Vielleicht hat sie ja neue Erkenntnisse erlangt.

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    Antwort von tradaix tradaix

    Ein Antrag wird vor einem Urteil gestellt. In Berufung geht man nach dem Urteil.

    Kommentar von Martin1952 Martin1952

    Das war nicht die Frage. Sondern ist nur die Verbreitung von Käse

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    Antwort von Manni Manni

    Anscheindend geht das doch, ich habe gerade den folgenden Fall: Strafprozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung; Staatsanwalt plädiert für Freispruch wegen Unglaubwürdigkeit der Zeugin (Geschädigte); Richter verurteilt dennoch (zwar nur wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 10 Tagessätzen); gleicher Staatsanwalt geht drei Tage nach Prozess in Berufung, beschreibt im Berufungsantrag die Zeugin (Geschädigte)als glaubhaft und möchte nun eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit höherem Strafmaß ...

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Hier in Deiner Schilderung kann was nicht stimmen, es geht nicht das eine Staatsanwaltschaft Freispruch beantragen und anschließend in Berufung geht, die Staatsanwaltschaft geht in Berufung wenn ihnen das ausgesprochene Urteil nicht zusagt oder das Strafmaß nicht hoch genug erscheint. Die können nicht gegen sich selbst in Berufung gehen...

    Kommentar von Martin1952 Martin1952

    Natürlich kann sie es

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