Euere Antworten auf meine Frage wirft eine neue Frage auf. Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Beschwerde bei einem Urteil? Was wäre besser? Hat hierzu jemand Erfahrung? Bitte nur Antworten wenn man dies kennt. Herzlichen Dank.
Antworten (5)
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PralinePraline
Berufung geht zum Rechtssachverhalt. Beschwerde zum Gericht, RA, Staatsanwalt Richter...
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monja1995monja1995
Ein Anwalt kann Beschwerde gegen ein Urteil einlegen, wenn er damit nicht zufrieden ist. Allerdings wird meist Berufung eingelegt, damit das Verfahren nochmal vor einem höheren Gericht verhandelt wird.
Bei einer Beschwerde ist das ursprüngliche Gericht nochmals als verhandlungsführendes Gericht zuständig. -
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akademikusakademikus
wenn man mit einem urteil nicht einverstanden ist dan hat man die möglichkeit dis durch die nächste instanz prüfen zu lassen. wenn also du bei einem amtsgericht zu irgendetwas verurteilt wirst, dann kannst du berufung einlegen und das nächst höhere gericht, das landgericht prüft das urteil. wenn es zu einem anderen ergebnis kommt wird ein neues urteil gesprochen. dann gibt es noch die revision....zollte die zugelassen werden, wird an die letzt kammer welche die ursprüngliche entscheidung getroffen hat zurück verwiesen mit der aufforderung neu zu verhandeln... mal ganz einfach ausgedrückt...
es geht auch nicht um die frage was besser ist, sondern darum wer zuständig ist. der beschwerdeweg liegt jedem offen der meint nicht richtig behandelt worden zu sein... die berufung ist ein rechtsmittel welches sich auf ein bestimmtes (ich nenne es der einfaheit halber) urteil beschränkt. ich hoffe das war verständlich
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Arwen45Arwen45
http://www.rechtslexikon-online.de/Berufung.html aber @Praline hat ja schon alles geschrieben
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belmondobelmondo
Berufung ist das Anfechten des Urteils. Da gibt es bestimmte Fristen bis wann du es machen kannst. Beschwerden kann man immer einreichen.
Danke DH