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Berufung oder Beschwerde

Frage von waldswinkel waldswinkel

Wohne als Deutscher im Ausland, erwarte von einem deutschen Landgericht einen ablehnenden Beschluss in einer Zivilsache, ohne mündliche Verhandlung. Sobald dieser Beschluss ergangen ist, möchte ich nach Deutschland fahren und einen Anwalt beauftragen. Was mich vorher interessiert ist, wird gegen diesen Beschluss Berufung eingelegt oder eine sofortige Beschwerde entsprechend § 567 Abs. 2 der ZPO. Wenn beides möglich ist, worin legt der Unterschied?

Im, Wesentlichen geht es mir zu erfahren, wird die Beschwerde in erster Instanz abgelehnt, kann man anschliessend noch Berufung einlegen?

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von akademikus akademikus

    Die sofortige Beschwerde, § 793 ZPO, du solltest das aber mit nem anwalt besprechen. ich denke da es beim landgericht verhandelt wird, kommt der oben genannte § in frage. weil in der regel ein beschluss von einem richter gefällt wird, und das ist ja beim landgericht nicht der fall. wie gesagt kommt auf den einzelfall an.

    Kommentar von waldswinkel waldswinkelwaldswinkel

    Vielen Dank für Deine Antwort. Bei mir kommt nicht der von Dir genannte § in Frage, sondern § 567 ZPO, da es sich nicht um eine Vollstreckungsache handelt. Wohne im Ausland, bevor ich nach Deutschland fahre und einen Anwalt aufsuche möcht ich gerne vorher wissen, ob wenn Beschwerde einlegt wird und diese abgelehnt wird, noch Möglichkeit bestent, Berufung einzulegen.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    ja die besteht durcha aus!

    Kommentar von waldswinkel waldswinkelwaldswinkel

    Vielen Dank für Deine Antwort

  • 0
    Antwort von Sieslack Sieslack

    Es gibt eine Anwaltsseite, die beantworten solche Fragen für 20 bis 50 Euro. Man kann diesen Anwalt dann auch beauftragen ohne Reisekosten zu verursachen.

    Habe ich auch gemacht, da ich mich damals in China befand. Gerichte akzeptierten auch meine e-mails. Direkt an den Richter gesendet. Kleines Telefonat war aber vorher notwendig.Auch wegen Einhaltung von Fristen. Es geht einfach alles - ohne grosse Reisekosten zu verursachen.

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