Bin mit einem Urteil vom Landgericht nicht einverstanden und in die Berufung gegangen. Nun will das Berufungsgericht die Berufung nicht zulassen, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich dann noch?
Berufung Oberlandesgericht nicht zugelassen, was dann?
Antworten (3)
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WertherWerther
Das OLG wird eine Begründung geben haben. Prüfe diese genau und vorbehaltlos (nicht nur aus deiner Sicht). Im Grunde bleibt nur Petionsausschuß des Bundestages. Prüfe ob du ein "Haar" in der Suppe findest, besprich die Angelegenheit mit einem guten Rechtsanwalt. Leider hast du nich viele Möglichkeiten!
Alles Gute
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Michel76Michel76
Mit welcher Begründung wird denn die Berufung abgelehnt?
Kommentar von
ingo61 Hätte nach Ansicht der Richter arglistig getäuscht, da ich eine Schwindelattacke im Jahr 1997 nicht angegeben habe, obwohl im Antrag einer BU ein Krankenhausaufenthalt 1999 mit Gesundheitsscheck ohne Befund mitgeteilt wurde. Dieser Krankenhausaufenthalt beruhte auf Schwindelattacken.
Kommentar von
Michel76Michel76 Ok, also du warst jedenfalls mit dem Urteil nicht zufrieden und wolltest Berufung einlegen. Also warum wurde nicht auf die Berufung eingegangen? Die schreiben doch immer eine Begründung.
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Vielen Dank, aber man selber kann nicht vorbehaltlos sein.