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Berufung Oberlandesgericht nicht zugelassen, was dann?

Frage von ingo61 ingo61

Bin mit einem Urteil vom Landgericht nicht einverstanden und in die Berufung gegangen. Nun will das Berufungsgericht die Berufung nicht zulassen, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich dann noch?

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von Werther Werther

    Das OLG wird eine Begründung geben haben. Prüfe diese genau und vorbehaltlos (nicht nur aus deiner Sicht). Im Grunde bleibt nur Petionsausschuß des Bundestages. Prüfe ob du ein "Haar" in der Suppe findest, besprich die Angelegenheit mit einem guten Rechtsanwalt. Leider hast du nich viele Möglichkeiten!

    Alles Gute

    Kommentar von ingo61 ingo61

    Vielen Dank, aber man selber kann nicht vorbehaltlos sein.

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    Antwort von Laredo Laredo

    Revision.

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Mit welcher Begründung wird denn die Berufung abgelehnt?

    Kommentar von ingo61 ingo61

    Hätte nach Ansicht der Richter arglistig getäuscht, da ich eine Schwindelattacke im Jahr 1997 nicht angegeben habe, obwohl im Antrag einer BU ein Krankenhausaufenthalt 1999 mit Gesundheitsscheck ohne Befund mitgeteilt wurde. Dieser Krankenhausaufenthalt beruhte auf Schwindelattacken.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Ok, also du warst jedenfalls mit dem Urteil nicht zufrieden und wolltest Berufung einlegen. Also warum wurde nicht auf die Berufung eingegangen? Die schreiben doch immer eine Begründung.

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