Hallo,
hat jemand Erfahrungen was das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht angeht ?
Der Richter am Amtsgericht hat mir das alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mein Ex-Mann ist Ausländer arabischer Herkunft und bei unabgesprochener Mitnahme hätte ich zuvor keine Chance gehabt, sie wiederzubekommen, da es keine Entführung gewesen wäre, was es mit diesem Recht dann ist. Darum habe ich dieses Recht beantragt und auch bekommen, der Richter fand es viel entspannender für mich, wenn ich unser gemeinsames Kind auch mal beim Vater übernachten lassen kann ohne Wache am Flughafen zu schieben. Welche Chancen habe ich wohl, dass das Oberlandesgericht mir dieses Recht auch wieder zuspricht ? Danke für Erfahrungen/Meinungen Grüße vom Zimmermaedchen
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