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Berufung gegen Amtsgerichtsentscheidung alleiniges Aufenthaltsbestimungsrecht

Frage von zimmermaedchen zimmermaedchen

Hallo,

hat jemand Erfahrungen was das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht angeht ?

Der Richter am Amtsgericht hat mir das alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mein Ex-Mann ist Ausländer arabischer Herkunft und bei unabgesprochener Mitnahme hätte ich zuvor keine Chance gehabt, sie wiederzubekommen, da es keine Entführung gewesen wäre, was es mit diesem Recht dann ist. Darum habe ich dieses Recht beantragt und auch bekommen, der Richter fand es viel entspannender für mich, wenn ich unser gemeinsames Kind auch mal beim Vater übernachten lassen kann ohne Wache am Flughafen zu schieben. Welche Chancen habe ich wohl, dass das Oberlandesgericht mir dieses Recht auch wieder zuspricht ? Danke für Erfahrungen/Meinungen Grüße vom Zimmermaedchen

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Antworten (2)

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    Antwort von emily2001 emily2001

    Seien Sie froh, daß Sie das alleinige Aufent- haltsbestimmungsrecht haben.

    Es wird ausgesprochen, um eine schnelle Entscheidung zu Ihren Gunsten vorerst zu treffen, da vermutlich Entführungsgefahr bestehen könnte (solche Fälle sind zur Genüge im Fernsehen behandelt worden). Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann schneller und kostengünstiger als bei einem Streit ums Sorgerecht ausgesprochen werden. Fragen Sie am besten Ihrem Anwalt.

    Ihre Frage ist auch so nicht so klar einzuordnen: wer soll da in Berufung gegen wen gehen?

    Am besten lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Anwalt beraten bevor Sie überhaupt Ihr Kind zwecks Besuch Ihrem Mann/Freund überlassen. Es ist notwendig die Frage des Umgangsrechts (Besuchtsrechts) zu klären, sollte die Gefahr einer Entführung durch Ihren Mann/Freund bestehen. Es könnte sein, daß das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht Ihnen noch mehr Befugnisse/Vorteile einraümt als Sie ahnen.

    Dies muß Ihnen Ihr Anwalt (ich wiederhole mich) am besten genau erläutern.

    Alles Gute. Emily2001

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    Antwort von emily2001 emily2001

    Seien Sie froh, daß Sie das alleinige Aufent- haltsbestimmungsrecht haben.

    Es wird ausgesprochen, um eine schnelle Entscheidung zu Ihren Gunsten vorerst zu treffen, da vermutlich Entführungsgefahr bestehen könnte (solche Fälle sind zur Genüge im Fernsehen behandelt worden). Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann schneller und kostengünstiger als bei einem Streit ums Sorgerecht ausgesprochen werden. Fragen Sie am besten Ihrem Anwalt.

    Ihre Frage ist auch so nicht so klar einzuordnen: wer soll da in Berufung gegen wen gehen?

    Am besten lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Anwalt beraten bevor Sie überhaupt Ihr Kind zwecks Besuch Ihrem Mann/Freund überlassen. Es ist notwendig die Frage des Umgangsrechts (Besuchtsrechts) zu klären, sollte die Gefahr einer Entführung durch Ihren Mann/Freund bestehen. Es könnte sein, daß das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht Ihnen noch mehr Befugnisse/Vorteile einraümt als Sie ahnen.

    Dies muß Ihnen Ihr Anwalt (ich wiederhole mich) am besten genau erläutern.

    Alles Gute. Emily2001

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