Als Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung eingereicht, auf deren Unwirksamkeit man sich später beruft. Geht das?
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Berufung auf Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung trotz schriftlicher Geltendmachung?
Frage von
TonyM
Antworten (2)
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1Antwort von
sweetymosweetymo
Das wurde gerade in einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts abgelehnt. Wenn die Voraussetzung eines wichtigen Grundes für die außerordentliche Kündigung vorliegt, kann man sich später nicht auf eine Unwirksamkeit berufen. (AZ.: 2 AZR 894/07)
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