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Berufunfähigkeitsversicherung nach Krankenhausauenthalt

Frage von Theo892 Theo892

Hallo Zusammen, ich bin grade dabei zu überlegen ob ich eine BU abschließen soll bzw. kann. Ich war im letzten halben Jahr wegen einmaligem erhöhten Alkoholkonsum (2,2 Promille) im Krankenhaus für eine Nacht. Kann dies ein Grund sein, dass mich die Versicherung ablehnen wird??

Gruß Theo

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Allein diese Angabe wird nicht direkt zu einer Ablehnung des Antrags führen. Wahrscheinlich sind aber Anfragen bei den Behandlern, um eine eventuelle Abhängigkeit auszuschließen.

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    Antwort von Kaltenbecher1 Kaltenbecher1

    sollte kein problem werden. trotzdem rate ich dir dringend ALLE gesundheitsfragenfragen peinlich genau zu beantworten. im leistungsfall reiten sonst gerade die BUversicherungen auf nicht angegebene gesundheitsproblem herum. sehr wichtig auch die versicherung immer auf dem laufenden zu halten. sollte isch also während der versicherungsdauer etwas ergeben außer husten, schnupfen, heiserkeit wäre sie zu informieren. studiere in diesem bezug das kleingedruckte. lt WISO werden ca 50% der versicherungsfälle zunächst einmal abgewiesen im leistungsfall. langwierige und teure prozesse könnten dies nach sich ziehen

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    Antwort von constein constein

    Hi, sollte möglich sein eine BU Absicherung zu finden. Beste ist mit einem unabhängigen Fachmann (sollte ein Versicherungsmakler sein) dir die besten Anbieter heraussuchen und eventuell mit Hilfe des Fachmann die Antragstellung, gegebenenfalls Voranfragen durchführen. Hilfreich kann auch schon der Entlassungsbericht vom Krankenhaus sein, wenn da nichts "Schlümmes" drin steht, um der Versicherung zu zeigen, das keine Erkrankung(Alki) vorliegt. Viel Glück! constein

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    Antwort von dangersciolism dangersciolism

    Hallo, das wird geprüft. Die Antragsfragen sind wahrheitsgemäß und vollständig im eigenen Interesse zu beantworten. Sollte der Versicherer weitere Info brauchen, befragt er die Ärzte. Dafür unterschreibt man eine Schweigepflichtsentbindungsklausel. Tip: Man kann den Antrag auch ohne Unterschrift zur Probe einreichen. Dann wird eine Vorfeldprüfung gemacht, die die Tendenz der Annahme und ggf. Ausschlüsse oder Risikozuschläge beurteilt.

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    Antwort von gestoert123 gestoert123

    Nein ganz sicher nicht. Duerfen die gar nicht.

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    Antwort von gestoert123 gestoert123

    Nein ganz sicher nicht. Duerfen die gar nicht.

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