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Berufunfähigkeitsversicherung abschließen ???

Frage von Qashqaifahrer Qashqaifahrer

Ich überlege gerade, ob ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließe und in welcher Höhe. Vom Staat bekomme ich ca. 800 Euro bei BU. Um auf mein jetziges Netto zu kommen brauche ich ungefähr die selbe Summe obendrauf. Mein Makler sagt, das man das so nicht rechnen kann.Sollte ich eine BU über 800 Euro abschließen würde mir der volle Bertrag der LVA wegfallen. Er empfiehlt eine Summe von 1600 Euro zu versichern.Seine Meinung nach wird der private Anteil mit der gesetzl.Rente verschmolzen und nicht addiert. Das kenne ich eigentlich nur von Riesterrente bei Hartz IV Empfängern. Meine meine ist , er will ne Menge Provision kassieren. Oder liege ich falsch ?

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Antworten (7)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Wo kann man noch eine staatliche Bu kriegen? Die zahlen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit.

    Kommentar von Qashqaifahrer Qashqaifahrer

    Ich meine natürlich EU.

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    Antwort von Tucke Tucke

    Hallo. Mein Kollege Edgar hat wieder einmal alles zu diesem Thema gesagt und da gibt es nicht mehr viel zu ergänzen. Außer, dass hier vielleicht die Frage nach deinem Alter zu stellen wäre, denn davon hängt ab, ob du Anspruch auf eine gesetzliche BU-Rente hast oder nicht. Ich sage jetzt einfach mal pauschal, wenn du vor 1960 geboren bist, dann hast du Anspruch. Was noch zu beachten wäre, ist dein Beruf, da ich z. B. nicht der Meinung bin, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Sparten Sinn macht, aber ein guter Makler sollte dir diese Unterschiede erklären können. Es gibt noch andere Alternativen in der Kombination, die meiner Meinung nach besser sind.

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Lieber Tucke du bekommst auch keine BU, wenn du vor 1961 geboren wurdest.

    Hier die Regel: Drastische Leistungskürzungen für nach 1960 geborene Kaum einer hat es mitbekommen: Die 2001 in Kraft getretene Reform der Erwerbsminderungsrenten reduziert den staatlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit auf ein Minimum.

    Zum Beispiel: Es gibt keine Unzumutbarkeit mehr für ausbildungsfremde Tätigkeiten. Eine Fachkraft, die noch wenigstens 3 Stunden am Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann, erhält nur noch die HALBE Erwerbsminderungsrente.

    Bei den vor 1961 geborenenen sieht es nur geringfügig besser aus: Sobald sie nicht mehr als 6 Stunden in Ihrem ausgeübten oder zumutbaren Beruf arbeiten können erhalten auch sie nur die HALBE Erwerbsminderungsrente. Es besteht also gerade für die über 40 jährigen überhaupt kein Grund, sich zurückzulehnen.

    Kommentar von Tucke Tucke

    Hallo Edgar, ich bedanke mich für deine Ausführung und gebe dir natürlich Recht. Ich wollte nur nicht wieder eine 2 Seiten lange Antwort kommentieren, die am Ende sowieso keiner versteht. Deswegen habe ich auch geschrieben, dass ein guter Makler ihm alles erklären kann. Trotzdem gebe ich zu, dass ich diese Unzumutbarkeitsklausel so noch garnicht gesehen habe. Vielen Dank, man lernt nie aus und man muss auch mal zugeben können, wenn man etwas nicht wusste.

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    Antwort von pegolina pegolina

    Laß dich mal von einer Vermögensberatung beraten.

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Es gibt keine staatliche BU-Rente mehr nur noch eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente

    Volle Erwerbsminderungsrente 37% vom letzten Netto, erhält wer weniger als 3 h arbeiten kann pro Tag.

    Halbe Erwerbsminderungsrente 19% vom letzten Netto, erhält wer mehr als 3 aber weniger als 6 h pro Tag arbeiten kann.

    Eine BU-Versicherung ist dazu da, um die Risiken abzudecken, die durch Verlust der Arbeitskraft entstehen. D.h. sie darf auch nicht höher als 80 % des letzten Bruttogehaltes sein. Denn man darf nicht durch eine Berufsunfähigkeit mehr Geld haben als vor der Berufsunfähigkeit. Die private BU-Rente wird natürlich zu einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ausgezahlt ohne Abzüge. Eine Berufsunfähigkeitsrente zielt nur auf den Beruf ab. D.h .ob du in deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch arbeiten kannst. Wenn nicht, sollte es ein BU-Rente geben. Diese Absicherung ist naturgemäß teurer. Achtung auf Prozessquote für Anerkennung und Ausschluss der abstrakten und konkreten Verweisung achten. Hier mehr dazu http://www.meine-finanzseite.de/verweisung.asp

    Dann gibt es noch eine Grundfähigkeitsversicherung. Dies ist eine sinnvolle Alternativen zu eine BU-Versicherungen. Sie zahlt bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hände benutzen und sich orientieren. In einem zweiten Fähigkeitenkatalog gibt es noch mehr Grundfähigkeiten. Preiswerte Alternative.

    Eine sehr kostengünstige aber schlechtere Variante ist die private Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung dies ist eine absolute Crashversicherung.

    Kommentar von elpatoluca elpatoluca

    Viel geschrieben, viel richtig, aber auch einiges etwas verbesserungswürdig: BU ist in der Wichtigkeit durch nichts zuersetzen- keinen Grundfähigkeitsmüll oder Crashzeug! Sehen, Sprechen, Hände benutzen kannst Du auch mit schweren Bandscheibenvorfällen oder bei psychisch bedingter Berufsunfähigkeit. 90% der Berufsunfähigen sind krankheitsbedingt und der größte Anteil ist durch genannte Ursachen oder anderen, bei denen man Sehen, Hören oder "Pieps" sagen kann. Du solltest Dir nicht überlegen, ob Du eine BU machen sollst, sondern wie sie am günstigsten zu erlangen ist, ohne Leistungseinbußen, z.B. als Zusatz zur Risikolebensversicherung; ist oftmals günstiger und hat auch nen ordentlichen Hinterbliebenenschutz. Bei Interesse kann ich Dir mehr dazu sagen. Grüße

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Natürlich ist ein BU durch nichts zu ersetzen. Aber wenn du dir einmal die Grundfähigkeitsversicherung anschaust, dann wirst du erkennen müsssen, dass diese ein Alternative sein kann. Bleibe bitte sachlich. Der Fähigkeitenkatalog ist aufgebaut, das jede Krankheit und jeder schwere Unfall eingeschlossen ist. Lies hier bitte nach http://www.canadalife.de/content/canadalife/unsere_loesungen/grundfaehigkeitsversicherung/faehigkeitenkatalog.jsp

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    Antwort von malli malli

    na der erzählt dir sachen such dir einen neuen berater!!!! das ist totaler quatsch die gesetztliche EU rente wird ganz normal zur BU gezahlt im gegenteil es kann dir sogar passieren das die BU wenn du 1600€ versicherst sagt das du dich am schadensfall berreichern willst und dir die BU kürzt um den gesetzlichen anteilalso im schlimmsten fall bekommst du 800€ vom staat 800€ aus deiner BU und hast für 1600€BU bezahlt!!!???riesterrente Harz VI empfangern verschmolzen???was meinst du den damit

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    Antwort von malli malli

    das denke ich auch,, wenn du mein kunde wärst würde ich dir auch ca. 800€ empfehlen mach aber dynamik dazu!

    Kommentar von Qashqaifahrer Qashqaifahrer

    Aber eine Dynamik kann auch recht teuer werden bei einer langen Laufzeit.

    Kommentar von malli mallimalli

    eine dynamik ist ein recht und keine pflicht!d.h. du kannst sie auch ablehnen wenn es nicht geht und sogar auf den ausgangsbetrag zurückgehen,, aber so kannst du die BU "schön" anpassen!und auch z.b. mit 600€ anfangen

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    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    kannst du, aber weisst du auch was passieren muss, damit du auch in genuss einer auszahlung kommst? ich würds lassen, lg

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Bei BU ist das deutlich leichter als bei EU. Und staatlich gibt es IMHO nur noch Erwerbsunfähig.

    Kommentar von malli mallimalli

    naja die halbe bekommt mann sehr schnell nur die volle da kann schon mal ein halbes jahr ins land gehen

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