Hallo, im Jahr 2004 wurde die Vers. abgeschlossen als Trockenbaumonteur. Nun arbeitet mein Mann als Lackierer/Korrosionsschützer. Muss er diese Versicherung umschreiben lassen?
Berufunfähigkeitsversicherung
Antworten (14)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
kbvspunktdekbvspunktde
Hallo,
anders als in der Unfallversicherung müssen bei Lebensversicherungen - und dazu gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufswechsel in der Regel NICHT angezeigt werden. Dem entsprechend sind alle anderen Antworten, die du bislang erhalten hast falsch.
Es gibt allerdings den einen oder anderen Versicherer, der es trotzdem fordert, das sind allerdings die Wenigsten. Schau mal in Deinen Versicherungsvertrag unter Obligenheiten/Pflichten des Versicherungsnehmers.
Viele Grüße
Andreas
-
3Antwort von
ComstockComstock
Es kann nicht schaden, diesen Umstand an die Versicherung zu schicken. Die geben dir dann evtl. einen Versicherunsnachtrag.
-
2Antwort von
ebromebrom
Ja sicher, die Versicherung muss über den Wechsel der Tätigkeit informiert werden. Steht auch so irdendwo im "Kleingedruckten". Unterschiedliche Berufe haben unterschiedliche Risiken. Unbedingt den Berufswechsel schriftlich mitteilen und auf eine schriftliche Bestätigung der Versicherung achten, sonst kann es passieren, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.
-
-
1Antwort von
Moritz2222Moritz2222
Deine Frage kann man nicht so einfach mit JA oder NEIN beantworten. Bei vielen älteren Tarifgenerationen der verschiedenen Gesellschaften ist eine Nachmeldung des Berufswechsels erforderlich, wer das verpasst hat im Schadensfall die Brille auf, dann ist der Versicherer nämlich leistungsfrei. Ganz einfach: Nimm Deine Versicherungsnummer, rufe Deinen Versicherer an und frage nach, ob bei Deinem Tarif eine Nachmeldung erforderlich ist, frage nach wo das in den Bedingungen steht !!! Und schon bist Du auf der sicheren Seite.
Gruss Moritz2222
-
1Antwort von
Gianna6Gianna6
Jedenfalls sollstest Du dem Versicherer diesen Berufs- bzw. Tätigkeitswechsel (weil verbunden mit Risikoveränderungen) mitteilen und zwar nachweislich. Das geht - nach neuester Rechtssprechung mit einfachem Brief durch Zusendung als PDF-Format im Mail-Anhang als kostengünstigste Variante. Sobald der Versicherer antwortet, und er wird es tun, hast Du den Nachweis auf Zugang der Änderungsmitteilung. Sodann (oder vielleicht schon vorher mal gelegentlich) steigst Du ein in die spannende Lektüre des Versicherungsvertrages. Hier findest Du in den umfänglichen Bestimmung irgendwo die Überschrift LEISTUNGEN. Hier oder in einem speziellen, sich dem anschließenden Punkt dann findest Du ggf. Leistungseinschränkungen oder -begrenzungen auf den Beruf.
-
1Antwort von
meyerbeckmeyerbeck
Bei vielen BU`s müssen Berufsstandänderungen NICHT gemeldet werden. Deswegen ist es sinnvoll schon eine BU als Schüler oder Student abzuschließen. Eine nachmeldung in eine höhere Berufsgruppeneinstufung ist dann nicht notwendig z.B. Generali. LG
-
1Antwort von
UWerner Jede Branche hat ihre berufsbezgenen Eigenarten, welcher bei der Berechnung zu Grunde gelegt werden - also ist ein Meldung doch nur sinnvoll!!!!
In jedem Fall mit dem Berater drüber sprechen!!!!
-
-
1Antwort von
gehringer nein, schauen Sie sicherheitshalber im Keingeduckten nach. Außerdem können Sie sich umsehen und möglicherweise eine Versicherung finden, bei der der Beruf des Lackierers in eine günstigeren Berufsgruppe eingestuft ist. Wenn Ihr Mann die Versicherung ohne Leistungsausschlüsse erhalten hat und kerngesund ist, kann es sein, daß er einen günstigeren Tarif erhält, obwohl er inzwischen 6 Jahre älter ist.
-
1Antwort von
Power100Power100
Normalerweise gilt der Beruf, der in den letzten 2 Jahren ausgeübt wurde - bei den guten Versicherungen. Es kann aber nie schaden, die Änderung der Versicherung zu melden
-
1Antwort von
Bussie Der Berufswechsel ist sogar unverzüglich der Versicherung mitzuteilen, da sonst bei Berufsunfähigkeit die Versicherung gegebenenfalls leistungsfrei ist, und es nur zur Auszahlung der eingezahlten Prämien kommen würde. Also schnellstens melden!!!
-
1Antwort von
DerMaklerDerMakler
In guten B.U. Vorsorgen gibt es eine Risikoausgleich/klausel ,der besagt, das "gleichgelagerte risikoreiche Berufe" nicht der Meldung unterliegen ,ich würde es aber generell !! doch tun (ist wie eine indirekte Meldepflicht!.. den ein Versicherer ist dann auch von der Leistungs frei, wenn Ihm das Risiko nicht zusagt oder der neue Berufe in einer höheren Gefahrenklassifizierung ist ,dies bezieht sich indirekt auch auf §41 VVG ! HG DerMakler
-
1Antwort von
fairBeraterfairBerater
Auch ohne Anzeige beim Versicherer ist nach einer Übergangszeit von 2 Jahren, in welcher der alte und der neue Beruf zur Prüfung einer Berufsunfähigkeit herangezogen, danach nur noch der neue Beruf. Bei einem Wechsel von einer körperlichen zu einer kaufmännischen/ verwaltenden Tätigkeit sollte man das Anzeigen, weil dann die Prämie günstiger wird.
-
0Antwort von
vater1001vater1001
Bei einigen Versicherern ist der Tätigkeitswechsel nicht Anzeigenpflichtig ( z.Bsp. Generali ). Bei anderen schon. Es kommt u.a. darauf an wie modern des Vertragswerk ist. Andere Gesellschaften erwarten vom Kunden eine solche Information.
Ich empfehle Dir einfach in den Vertrag zu schauen.
Mal ganz langsam: nicht jeder Tarif jedes Anbieters sieht so eine Meldepflicht vor, obwohl das in 2004 noch recht häufig so war...