Hallo zusammen,
ich trage mich mit dem Gedanken, eine BUZ abzuschließen. Bei allen mir bekannten Verträgen sind Gesundheitsfragen rückwirkend für einen Zeitraum von 5 Jahren zu beantworten. Meine Frage hierzu nun: Müssen auch Erkrankungen angegeben werden (Psyche), für die keine weiteren Arbeitsunfähigkeitszeiten und Behandlungen bei Ärzten, Psychiatern, Neurologen o.ä. nach dem Ende der Behandlung vor 7 Jahren vorliegen? Besten Dank im Voraus!
Zitat: "Nee, nur das von vor 5 Jahren- steht doch da"
Ja, ich weiß, dass das in den Versicherungsbedingungen steht, aber was passiert, wenn man nach Abschluss der Versicherung tatsächlich aus einem anderen Grund eine psychsiche Erkrankung erleidet und BU wird? Wird dann nicht die Versicherung ihre Leistungspflicht verweigern?