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Berufsunfähigkeitsversicherung: Versteuern der Auszahlung nach Vertragsende

Frage von camelrider0815 camelrider0815

Hallo Zusammen,

ich bin gerade dabein eine BUV abzuschließen. Bei meinem Anbieter kann man wählen zwischen einem Tarif A mit "Sofortrabatt", wobei die jährlich erwirtschafteten Überschüsse direkt mit dem Beitrag verrechnet werden und Variante B. Dabei würden diese Überschüsse angesammelt und am Vertragsende steuerfrei ausgezahlt. Was mich dabei ein wenig stutzig macht, ist der Nachsatz "...unseres Erachtens ...". Wenn die ausgezahlten Überschüsse versteuert werden müssen, macht nur Variante A Sinn. Leider ist aber ein Nachträglicher Wechsel zwischen den Varianten nicht möglich und wahrscheinlich auch nicht sinnvoll. Wie seht ihr das?

Wortlaut dabei: "Die Überschüsse, die wir während der Versicherungsjahre erwirtschaften, werden jährlich entweder verzinslich angesammelt oder in einem von Ihnen gewählten Aktienfonds angelegt. Im BU-Fall bzw. spätestens bei Ablauf wird Ihnen das zur Verfügung stehende Kapital steuerfrei* ausgezahlt."

*Gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.2005 ist die Leistung aufgrund einer verzinslichen Ansammlung der Überschüsse bei einer reinen Risikoversicherung keine steuerpflichtige Einnahme im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG und auch nicht im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. „Unseres Erachtens gilt dies auch für die Überschussverwendungsart Investmentfonds“

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Antworten (2)

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    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, es gibt eine klare Entscheidung zugunsten der Variante "A". Es soll ja eine reine Risikoabsicherung sein, da brauchst Du nichts bei zu sparen.

    Und was diesen Nachsatz betrifft: Der Versicherer ist sich selbst also nicht sicher, ob die Steuerfreiheit so stimmt. Es gibt also weder eine klare gesetzliche Regelung, noch hat sich die Finanzverwaltung dazu geäußert, noch gibt es irgendwelche Urteile. Diese Aussage muss also erst einmal rechtssicher geregelt werden.

  • 1
    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Immer Variante A

    Absicherung und Sparen trennen !

    Der Unterschiedsbetrag kann gewinnbringender angelegt werden !

    Wieviele Gesellschaften oder Tarife wurden berechnet ?

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