Hallo Zusammen,
ich bin gerade dabein eine BUV abzuschließen. Bei meinem Anbieter kann man wählen zwischen einem Tarif A mit "Sofortrabatt", wobei die jährlich erwirtschafteten Überschüsse direkt mit dem Beitrag verrechnet werden und Variante B. Dabei würden diese Überschüsse angesammelt und am Vertragsende steuerfrei ausgezahlt. Was mich dabei ein wenig stutzig macht, ist der Nachsatz "...unseres Erachtens ...". Wenn die ausgezahlten Überschüsse versteuert werden müssen, macht nur Variante A Sinn. Leider ist aber ein Nachträglicher Wechsel zwischen den Varianten nicht möglich und wahrscheinlich auch nicht sinnvoll. Wie seht ihr das?
Wortlaut dabei: "Die Überschüsse, die wir während der Versicherungsjahre erwirtschaften, werden jährlich entweder verzinslich angesammelt oder in einem von Ihnen gewählten Aktienfonds angelegt. Im BU-Fall bzw. spätestens bei Ablauf wird Ihnen das zur Verfügung stehende Kapital steuerfrei* ausgezahlt."
*Gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.2005 ist die Leistung aufgrund einer verzinslichen Ansammlung der Überschüsse bei einer reinen Risikoversicherung keine steuerpflichtige Einnahme im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG und auch nicht im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. „Unseres Erachtens gilt dies auch für die Überschussverwendungsart Investmentfonds“
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