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Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente

Frage von anbile anbile

Warum setzt sich ein privater Versicherer der Leistungen bezahlt mit dem Sozialvericherungsträger in Verbindung um dort die dem Rentenprüfungsverfahren zugrunde liegenden Arztberichte anzufordern? Reichen die Hausarzt und Facharztbefunde nicht aus? Muss ein privates Versicherungsunternehmen nicht weiterhin BU-Rente zahlen, auch wenn der Rentenversicherungsträger eine befristete volle Erwerbsminderungsrente zahlt?

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten!

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Antworten (3)

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    Antwort von deepsea deepsea

    In der Tat, der Versicherer darf nahezu alles um den Leistungsanspruch zu prüfen. Diese Vereinbarung wird einem bei Vertragsabschluss schon untergejubelt (im Kleingedruckten). Man fragt sich auch berechtigt, was hat die Erwerbsminderung mit der privaten BU zu tun ? Zumal das verkaufsargument der Versicherer doch immer ist,"eine Zusätzliche Absicherung zur gesetzlich niedrigen Versorgung. Dafür bezahlt man ja auch schließlich einen haufen Geld im Monat.

    Die Antwort von "suzisorglos" trift zwar die Sicht aus des Versicherer Seite, ist aber nicht zu überbewerten. Das sogenante "Berreicherungsverbot" tritt nur selten in Kraft oder haben sie nun Einkünfte aus Rentenzahlungen die Ihr vorheriges Einkommen deutlich überschreiten?

    Die Versicherer erhoffen sich eher andere Informationen aus der Einsicht Ihrer Unterlagen zu erhalten. Z. B. ob sie durch Mitwirkungspflichtverletzung, Anzeigepflichtverletzung oder sonstige vertragsrelevante Vergehen Ihnen die Leistung kürzen kann.

    Generell ist es ja eher so zu verstehen, dass Erwerbsminderung aus gesundheitlicher Sicht eigentlich deutlich über der Berufsunfähigkeit steht (Erwerbsunfähig= gar nicht mehr arbeiten können, Berufsunfähig=seine aktuelle im Vertrag anerkannte Tätigkeit nicht mehr ausüben können).

    Also, grundsätzlich erst mal kein Grund zur Panik aber denken Sie daran, eine Versicherung wird alles in Ihren Möglichkeiten versuchen, um ihnen den Leistungsanspruch streitig zu machen, diese Spielregeln haben Sie selber unterschrieben !

    Wenn Sie über meine Erfahrungen mit der BU lesen wollen, dann schauen Sie unter

    "versicherungsgeschaedigt.de" nach.

    Kommentar von holger1st holger1stholger1st

    Korrekt, hier geht es nur um Überprüfung des Leistungsanspruchs selbst und natürlich auch um die Suche nach Angriffspunkten.

    Eine Versicherung darf und soll ja auch nicht dort zahlen wo kein Anspruch besteht. Allerdings gibt es vieles was nicht in Ordnung ist, wie z. B. Zermürbungstaktik in manchen Fällen oder wenn der Kunde unter früheren aus Abrechnungsgründen "optimierten" Rechnungen von Ärzten zu leiden hat.

    Ein Bereicherungsverbot tritt aber generell nicht in Kraft weil es ein solches hier nicht gibt. Es können sich ja auch z. B. Hausfrauen oder Schüler ohne jedes Einkommen versichern. Hier genügt lediglich, dass man damals im Antrag alles korrekt angegeben hat - bei höheren Versicherungssummen auch beim evtl. Zusatzfragebogen zum Einkommen.

    Hatte man vor Leistungseintritt dann ein geringeres Einkommen als versichert oder bekommt irgendwelche zusätzlichen Zahlungen z. B. über die gesetzl. Erwerbsminderungsrente hat das absolut keine Bedeutung. Man hat Anspruch auf die versicherte Rente in ungekürzter Höhe.

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    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Der private Versicherer darf sich die Gutachten anfordern, um Kosten zu sparen, wenn du der Anforderung nicht widersprochen hast. Das musst du schriftlich vorliegen haben. Mfg

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Es gehört zu den vertraglichen Pflichten des Versicherers, alle Informationen zur Feststellung eines Schadens dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. Wenn also zusätzlich zu den Befunden der Ärzte weitere Informationen verfügbar sind, muss der private Versicherer diese in seine Prüfung einbeziehen. Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente steht zunächst der Weiterzahlung einer privaten BU-Rente nicht entgegen. Die Gesamthöhe der Leistungen aus der EM-Rente und der privaten BU-Rente muss jedoch angemessen sein, sie darf also das vorher erzielte Erwerbseinkommen nicht übersteigen, da ansonsten die BU-Rente zu kürzen wäre ("Bereicherungsverbot").

    Kommentar von holger1st holger1stholger1st

    Leider nicht korrekt, es gibt dieses Bereicherungsverbot bei der BU schlicht nicht. Es gibt lediglich Annahmerichtlinien der Gesellschaften zu den max. versicherbaren Summen und der Kunde muss lediglich Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen. Er bekommt dann in jedem Fall die Rente ungekürzt.

    Kommentar von constein consteinconstein

    Holger1st, alles richtig beantwortet! constein

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