Hallo,
ich bin vor 3 Jahren auf die superdoofe Schnapsidee gekommen, einen Hypnotiseur zwecks Gewichtsreduktion aufzusuchen. Dann sagte er, es müsse vorher alle möglichen psychischen Problemchen weghypnotisien, auf den Horrorrechnungen standen lauter abenteuerliche Diagnosen.
Nun möchte ich gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Frage: Außer in den Aktien dieses Hypnotiseurs steht doch nichts darüber, oder? Ich habe das schließlich alles selber gezahlt, da lief nichts über die Krankenkasse und nichts mit ärztlicher Überweisung oder sonst was. Ich bin da von mir aus hingegangen und habe die Rechnungen bezahlt. Also muß ich davon doch nichts erwähnen, oder?
Aber ist das nicht egal, was da so alles geschrieben stand, wenn das niergendwo aktenkundig ist?
Danke
Nein es ist leider nichtbegal, gefragt wird ja " wurden sie behandelt...." und diese Frage ist wahrheitsgemaess zu beantworten. Eine Behandlung findet durch qualifizierte behandler wie Ärzte, Heilpraktiker, Psychologen USW. Statt. Die Sitzung bei einer Dame mit Glaskugel auf der Kirmes stellt keine medizinische Behandlung dar. Und wenn ein Scharlatan zur unterstuetzung seiner fragwuerdigen Methoden etwas von psychischen Problemen erzählt dann hat das den gleichen naehwert wie wenn dir der Bauarbeiter auf der Strasse dies erzählt. Daher nochmal die Frage welche Qualifikation hatte der Hypnotiseur? Und hattest du tatsächlich psych. Probleme?
Das war ein Heilpraktiker für Psychotherapie. Ich bin vielleicht etwas schüchtern, aber ich hatte keine psychischen Probleme. Aber auf den Rechnungen steht alles drauf, z.B. Psychose und vieles vieles mehr, und das ist absoluter Quatsch. Mit einer Psychose geht man sicher nicht zum Hypnotiseur und zahlt da 120 Euro die Stunde. Ich habe ein Prospekt von dem gelesen, in dem stand, daß man nach 3 Hypnosesitzen abnimmt. Und dann ich dahin. Und als er mir das gesagt hat, er müsse erst alle mögliche anderen Probleme weghypnotisieren, habe ich mir gedacht, naja, wenn man etwas freier und selbstbewußter wird, daß wäre ja auch ganz schön.
Wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, dann wendet sich doch der Versicherer an die Krankenkasse, oder an wen sonst noch alles?
Wenn da jemand sitzt mit Psychosen/Neurosen/Depressionen und vieles mehr, und dann wird dieser jenige auf eigene Kosten mit Hypnose behandelt, ohne daß der Hypnotiseur sagt, gehn sie zum studierten Psychotherapeuten, da bezahlt es die Krankenkasse, hört sich sowas nach einem seriösem Hypnotiseur an?
Außerdem klingt es auch irgendwie unglaubwürdig, daß in einer Krankenakte eines Menschen der angeblich Psychosen u.s.w. hat, kein einziger Eintrag oder irgendwelche Medikamente stehen.
Das kann doch irgendwie nicht wahr sein, daß es nun Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung geben sollte, nur weil ich wegen einer Gewichtsreduktion bei einem Hypnotiseur war.
Achja, und dann steht da noch: Adipös. Selbst das ist Quatsch. Mit einem BMI von 26 bin ich zwar etwas übergewichtig, aber noch lange nicht adipös, das fängt erst bei einem BMI von 30 an, oder irre ich mich?
Gibt es nicht Berufsunfähigkeitsversicherungen, bei denen man vor Antragsstellung zu einem Arzt/Psychologen muß ? Das wäre doch am besten, oder wo ist da der Nachteil?
die berufsbezeichnung "heilpraktiker" ist geschützt und setzt eine entsprechende ausbildung mit prüfung voraus. insoweit darf man seine "diagnose" nicht einfach unter den tisch fallen lassen. hinzu kommt, dass in den meisten gesundheitsfragen explizit auch nach behandlungen durch heilpraktiker gefragt wird.
unterstellen wir einfach mal, daß der kamerad nicht wirklich ein reiner scharlatan ist, so wird er, wenn keine organischen ursachen für deine pfündchen vorliegen, versuchen die gruende für deinen appetit herauszufinden. diese können durchaus auch psych. begründet sein. (z.B. frustesser). genau diese ursachen herauszufinden soll wohl mit der hypnose erreicht werden. auch hier soll es durchaus behandlungserfolge geben. übrigens hast du uns noch nicht erzählt ob die therapie erfolgreich war.
letztlich bleibt unter diesen umständen nur ehrlich an die sache heranzugehen, ggf. mit einer anonymen voranfrage unter vorlage eines diagnoseberichtes des heilpraktikers deine chancen auf versicherungsschutz auszuloten.
Reiner Scharlatan weiß ich nicht, aber zumindest ein Betrüger. Ich z.B. bin zu ihm gegangen, da es im Internet lauter superpositive Bewertungen über ihn gab, und dann erfährt man, daß das alles von ihm selber geschrieben wurde.
Geholfen hat es übrigens nicht. Obwohl ich ihm mehrmals gesagt habe, daß das wohl nichts für mich ist, wurde man da immer wieder von überzeugt, daß das irgendwann noch hilft. Reden konnte er.
Jemand der Psychosen/Neurosen/Depressionen hat, der geht doch wohl als erstes zum richtigen Arzt und anschließend zum Psychotherapeuten, aber doch wohl nicht zum Hypnotiseur. Und so jemand ist bestimmt auch mal krankgeschrieben oder nimmt irgendwelche Medikamente. Ich zumindest hatte in meinem Leben sowas noch nicht. Ich schreibe da doch nicht was rein, was ich niemals hatte. Da verzichte ich lieber. Kann mir sowieso beim besten Willen nicht vorstellen, jemals berufsunfähig zu werden. Bleibt mir ja auch nichts anderes übrig als zu verzichten ;-).
Der kann doch in ein Diagnosebericht scheiben was er will. Er kann doch auch schreiben, daß mir seine "Behandlung" geholfen hat. Ich kann doch nichts dagegen tun. Einmal stand in seinem Gästebuch: "Sie haben meiner Tochter keinesweg geholfen, dafür haben sie mir eine saftige Rechnung geschickt, vielen Dank". Der Eintrag war übrigens am nächsten Tag kommentarlos gelöscht.
Naja, wie übrigens erfährt ein Versicherer von einer Heilpraktikerbehandlung?
Hallo Auf dem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind ja einige Fragen zu beantworten. Das geht über die persöhnlichen Daten bis hin zu den Fragen über den jetzigen Gesundheitszustand sowie bisher vorgenommene medizinischen Eingriffe und Leiden. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn das Versicherungsunternehmen ist berechtigt bei der entsprechenen Krankenkasse über Sie Erkundigungen einzuholen. Hier geht es aber nur über Gesundheitsmaßnahmen, die die Krankenkasse gezahlt hat, und wovon sie auch etwas weiß. Ihre privaten festgestellten Leiden, die sich in einem bestimmten Rahmen befinden, gehen keinen etwas an, und die behalten Sie für sich. Natürlich sind hier auch Grenzen gesetz, aber in der Regel ist das so.
Da wird aber nach Heilpraktiker gefragt. Und Heilpraktikerbehandlungen zahlen doch keine Krankenkasse. Also hat das ja nichts damit zu tun, was die Krankenkasse zahlt und was nicht, was man da angeben muß, gelle?
Hallo Odi12345, die Sache ist insgesamt komplizierter als Du denkst. Wie Du geschrieben hast, ist dieser Mann ein Heilpraktiker. Demnach wäre diese Behandlung anzugeben. Dies hat auch Allianzer richtig gedeutet. Wenn nun dieser Heilpraktiker auch noch adipös diagnostiziert und Du auch leicht übergewichtig bist, dann kann dies zu erheblichen Problemen führen, wenn dies aus irgendeinem dummen Zufall (Kommissar Zufall) herauskommen sollte. Und wenn denn auch noch wg. psychischer Probleme etwas drinsteht, dann gibt es richtig fiesen Ärger
In Deinem wirklich ganz speziellen Fall hilft Dir nur eine anonymisierte Anfrage durch einen Makler oder einen zur Rechtsberatung zugelassenen Versicherungsberater. Diese werden, wenn sie sich auf das Gebiet der BU spezialisiert haben und schon viele Jahre tätig sind, auch diese Angaben aufnehmen und mit dem Versicherer entsprechend verhandeln, und zwar im Vorfeld vor Antragsunterzeichnung. Seriöserweise wird man vor Antragstellung alle Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser usw. anschreiben und nachfragen, so wie es ein Versicherer im Schadensfall ebenfalls machen würde, nur im Unterschied dazu, dass man eben heute schon alle Informationen sammelt und den VR damit konfrontiert. Dann gibt es später keine böse Überraschung mehr, weil der VR keine weitere Informationen erhalten kann als man ihm heute gibt. Dies ist zwar heute aufwändiger, dafür aber gibt es Sicherheit für Dich und Deinen Vertrag. Dies muss den Aufwand Wert sein, sonst gibt es hinterher nur ganz böse Überraschungen. Außerdem würde ich nicht wollen, dass ich hinterher von Dir wg. einer möglichen Falschberatung (Nichtweitergabe dieser Informationen) in Haftung genommen werde. Und die hier ebenalls tätigen seriösen Kollegen werden dies auch nicht wollen.
In Deinem speziellen Fall kann ich Dir auch nur ganz dringend von einer Anfrage bei einem Direktversicherer abraten, zu Deinem eigenen Schutz. Wenn man dort einmal wg. der gesundheitlichen Angaben Deinen Antrag abgelehnt hat, dann musst Du auch diese Ablehnung beim nächsten VR ebenfalls angeben. Wenn dies nicht getan wird hat der nächste VR wieder einen Grund mehr Deinen Vertrag rückwirkend wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung anzufechten und vom Vertrag zurückzutreten. Lass Dich um Alles in der Welt seriös beraten um jeglichen Ärger zu vermeiden. Dass sollte Dir dieser wichtige Versicherungsschutz aus purem Egoismus heraus unbedingt wert sein. Viel Erfolg.
Hallo, danke für die Antwort. Aber diese ganzen Diagnosen stimmen doch nicht. Ich war in meinem ganzen Leben noch nicht adipös. Wie kann er das dann darein schreiben? Ich müßte 14 Kilo mehr wiegen, um in den adipösen Anfangsbereich zu kommen. Das wird mir auch der Arzt der mich kennt sicher bescheinigen, daß ich noch niemals über 90 Kilo gewogen habe, oder?
Und dann z.B. die Diagnose Psychose: Im Internet steht, soetwas darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie überhaupt nicht behandeln, da soetwas hauptsächlich mit Medikamenten behandelt wird, die er nicht verschreiben darf. Und dann steht da noch, eine Psychose darf sowieso nicht mit Hypnose behandelt werden, da eine Psychose durch Hypnose ausgelöst werden kann.
Jeder Mensch wird doch wohl bei so schwerwiegenden Problemen zu einem Arzt gehen. Soetwas würde jede Krankenkasse bezahlen, da geht man doch nicht zu einem Heilpraktiker, der ausschließlich mit Hynose arbeitet, und zahlt dann dafür 120 Euro die Stunde.
Dann steht da noch depressive Verstimmungen und dann noch Depressionen. Ja was denn nun. Ich hatte in meinem ganzen Leben noch nicht ansatzweise Depressionen.
Wie kann ein Mensch, der solche riesen Probleme hat, durchs Leben kommt ohne auch nur einmal krankgeschrieben zu sein, oder auch nur einmal deswegen einen vernünftigen Arzt aufzusuchen?
Und wie kann ein seriöse Hypnotiseur, oder meinetwegen auch Heilpraktiker für Psychotherapie, so einem kranken Menschen alle 4 Wochen einmal mit Hypnose vollquatschen und von dem 120 Euro kassieren, anstatt den zu einem Arzt zu schicken?
Ich gehe regelmäßig einmal im Jahr zu meinem Hausarzt, da ich eine Schilddrüsenunterfunktion habe, der kann mir doch bescheinigen, daß ich noch niemals im Leben solche Dinge hatte, oder nicht?
Quelle:http://www.norman-ehlert.de/heilpraktikerausbildung/vorbereitung.html Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen alle Krankheiten behandeln, die psychisch entstanden sind und/oder Psychotherapie zugänglich sind, d.h. im Umkehrschluss, sie dürfen keine Krankheiten behandeln, wo man vorrangig mit Medikamenten therapiert, wie Psychosen, Delirien, endogene Depressionen, Manie. Andere Krankheiten, wie Alzheimer, Multiple Sklerose, Parkinson (Umgang mit der Krankheit) oder Psychosomatische Störungen (Entspannungstraining) dürfen Sie unterstützend behandeln.
Quelle: Wikipedia, über Behandlung mit Hypnose:
Absolute Kontraindikation besteht meist bei einer akuten Psychose, psychotischen Zuständen (Manie, schizophrener Schub) und bei paranoiden Vorstellungen. Da eine grundsätzliche Therapiemotivation notwendig ist, können antisoziale Persönlichkeitsstörungen durch Hypnose kaum beeinflusst werden.*
Wie kann es denn zu solchen Zufällen kommen?
Je länger ich nachdenke, desto mehr fällt mir ein.
Wenn man nach einem Zeckenbiss Antibiotika vom Arzt verschrieben bekommen hat, da sich um den Zeckenbiss ein roter Rand gebildet hat, muß man dann wohl sicher auch angeben, gelle? Ja klar.
Vor 3 Jahren hatte ich Schnupfen, ohne Arztbesuch, das aber dann wohl nicht, oder?
Hallo Odi12345, einen Schnupfen oder eine sonstige leichtere Erkrankung, die von alleine kam und auch so wieder gegangen ist, brauch man sicherlich nicht angeben. Aber alles was bei einem Arzt/Krankenhaus/Sanatorium mal (auch versehentlich) gesagt worden ist, wirst Du angeben müssen, weil man Dir sehr schnell daraus einen Strick drehen wird. Deshalb die von mir bereits erwähnten vorhergehenden Anfragen vor der Antragstellung. Den Zeckenbiss würde ich auf jeden Fall angeben (müssen). Mal angenommen Du wirst in 1 - 2 Jahren wieder von einer Zecke gebissen, gehst zum gleichen Hausarzt und lässt Dich wieder behandeln. Diesen ersten Zeckenbiss hast Du vergessen/verdrängt bei Antragsaufnahme. Dann kommst Du wegen wegen einem Herzinfarkt ins Krankenhaus. Der Versicherer fragt dann bei dem Hausarzt wegen ärztlicher Behandlungen in den letzten 5 - 10 Jahren nach. Dabei erfährt er dann, dass Du ja schon einmal ein paar Jahre zuvor Dich wegen einem Zeckenbiss hast behandeln lassen. Damit hast Du die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, weil Du diesen ersten Zeckenbiss nicht angegeben hast, auch wenn der Herzinfarkt damit nichts zu tun hat.
Auch wenn seine ganzen Diagnosen nicht stimmen sollten, zufällig erfährt der VR von dieser Behandlung bei dem Psychotherpeuten und erfährt seine (falschen) Diagnosen, dann ist der Ofen aus. Diese Diagnosen müssten also im Vorfeld aus der Welt geschafft werden, aber überzeuge mal einen Arzt/Heilpraktiker, dass seine Diagnose falsch ist. Da muss man dann schon seine ganzen Diagnosen kennen und evtl. mit Gegengutachten arbeiten oder sonstwie versuchen diese aus der Welt zu schaffen. Vlt. hilft auch einfach nur mit dem/den in Frage kommenden VR ein offenes Wort reden und alles sehr präzise erklären.
Ich habe übrigens den Link gelesen.
Aber das wird doch wohl ein VR nicht glauben, daß man mit Psychose/Neurose/Depression/depressive Verstimmungen/Angstzustände........ bei einem Heilpraktiker, der außer Hypnose keine Alternativen zu bieten hat, war ohne das auch nur ein einziger Arztbesuch/Krankschreibung/Medikamente notwendig waren und das der das mal soeben mit Hypnose im 4-Wochenabstand weghypnotisiert hat????
Hypnose möchte ich übrigens nicht schlecht machen, aber mit solchen Problemen geht man nunmal nicht zum Hypnotiseur. Ich möchte auf keine Fall behaupten, daß Hypnose Mist ist, aber leider habe ich erst sehr spät kapiert, daß für sowas Vertrauen das allerwichtigste ist. Aber nach solchen Aussagen wie z.B.:
"Ich verspreche ihnen, ich kann ihnen helfen"
"ich kann jedem helfen, egal bei welchem Problem"
"Zu einem Psychotherapeuten sollte man nicht gehen, da wird nur rumgequatscht und helfen tut es sowieso nicht"
"Erst versuchen es alle mit Weight-Watchers, aber dann kommen sowieso alle zu mir" und vieles mehr war mein Vertrauen komplett hinüber. Vielleicht nimmt man ja doch mit Hypnose ab. Werde es vielleicht nochmal woanders versuchen :-))
Hallo, und mit genau Deinen oben angeführten Aussagen sollte man den VR konfrontieren und diese Aussagen alle in Frage stellen. Dann wird man sehen. Darüber hinaus ist mit absoluter Sicherheit eine ganzheitliche vernünftige ärztliche Untersuchung notwendig, die dann ebenfalls beigefügt wird.
Das mit dem nächsten Versuch würde ich aber solange lassen, bis Du Dir sicher bist, ob Du einen Antrag stellen willst. Mit zwei Untersuchungen wird die ganze Angelegenheit wieder schwieriger, weil sofort die Frage kommt - wieso geht der VN denn dann schon wieder hin, scheint also doch Probleme zu haben.
Ein schriftliches Beiblatt zu dem Antrag oder wie? Aber dann stelle ich das in Frage und der VR fragt den Heilpraktiker. Wem glauben die dann? Mir, die etwas von der Versicherung will, oder dem Heilpraktiker? Und wenn mir mein Hausarzt bescheinigt, daß ich niemals solche Krankheiten hatte und auch niemals über 90 Kilo gewogen habe?
Hallo, richtig, mit einer ausführlichen Gegendarstellung (Beiblatt). Darüber hinaus habe ich auch den nächsten Schritt bereits geschrieben: Darüber hinaus ist mit absoluter Sicherheit eine ganzheitliche vernünftige ärztliche Untersuchung notwendig, die dann ebenfalls beigefügt wird. Diese Aufgabe kann dann auch Dein Hausarzt übernehmen. Du solltest Dich auch bereit erklären hier einen von der Gesellschaft zu benennenden Arzt (ggf. auch Amtsarzt) aufzusuchen. Sollte man den Vertrag nicht annehmen, wobei mit mit mehreren Gesellschaften gleichzeitig verhandelt wird, kann man diejenigen ablehnen, die nicht so mitspielen wollen und deren Erklärungen (Ausschlüsse/Risikozuschläge). Sollte alles schief gehen, wirst Du möglicherweise noch ein paar Jahre warten müssen, bevor wieder ein erneuter Antrag gestellt werden kann.