Kann eine Versicherungsgesellschaft den Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnen, wenn man bereits einmal eine psychische Erkrankung hatte (ausgeheilt!)?
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JA, das ist rechtens, denn deshalb wird ja nach Vorerkrankungen gefragt und gerade bei psychischen Erkrankungen wird das Annahmeprinzip sehr restrektiv gehandhabt
Ja - es sei du findest eine Versicherung, die das trotzdem macht, aber die lässt sich das bestimmt mit einem saftigen Aufschlag (Risikozuschlag!)extra bezahlen.