Wenn eine Person, die vor 1961 geboren ist eine Berufsunfähigkeitsrente der Deutschen Rentenversicherung bewilligt bekommt, wird diese Berufsunfähigkeitsrente dann nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalter in eine reguläre Rente umgewandelt.
(BU Rente z.B. 800 € - 1/2 der Erwerbsunfähigkeitsrente - erreichte Rentenhöhe bei Erreichen des 65. Lebensjahres z.B. 1.500 €)
Anders herum gefragt - steht sich der Altersrenter schlechter mit seiner erreichten Rentenanwartschaft wenn er eine BU-Rente für einige Jahre erhält ?
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