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Berufsunfähigkeit:Vorteile und Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit Rürup?

gefragt von Spliff012 am 30.10.2009 um 16:06 Uhr

Worin liegt der Vorteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit Rürup und welche Kosten entstehen mir als Endverbraucher? Ich halte das Angebot für attraktiv, halte aber die Trennung von Geldanlage und Versicherung für wichtig. Was würdet ihr mir raten?


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BenOtt
beantwortet von BenOtt am 30. Oktober 2009 16:32
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Vorteil bei der kombination von Versicherungen liegt bei dem Vertreter, da die provision dann höher ist. Ich würde immer getrennte Versicherungen abschließen, da die Auswahl jeder einzelnen Versicherung besser Deinen Bedürfnissen angepasst werden kann. Deine Kosten sind einzig die zu zahlenden Versicherungsbeiträge. Lass Dir vom Vertreter doch mal sagen, was er an jeder einzelnen Versicherung verdient. Dazu ist er nach dem neuen VVG verpflichtet.

Kommentar von Shakotai am 30. Oktober 2009 17:16

Unsinn, bei getrennten Versicherungen verdient der Vertreter oft sogar mehr als bei kombinierten, meist aber mindestens genausoviel.

Kommentar von infomake am 13. November 2009 15:01

Zwar ist das Risiko einer unerwartet eintretenden Berufsunfähigkeit gerade für junge Berufsanfänger oft nur schwer vorstellbar, Laut statistischen Angaben muss jedoch jeder vierte Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit aus zwingenden gesundheitlichen Gründen, wozu neben Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rückenproblemen usw. auch die in letzter Zeit immer häufiger auftretenden psychischen Krankheiten zählen, vorzeitig aufgeben. Wenn die Gesundheit die Ausübung einer Berufstätigkeit nicht länger zulässt, ist ohne eine adäquate private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der finanzielle Ruin jedoch bereits vorprogrammiert. Deshalb ist eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung für all diejenigen unerlässlich, die bei einem gravierenden Krankheitsfall nicht von ihrem Erspartem leben könnten. quelle und weitere Informationen, man kann sogar kostenlos seinen BU berechnen lassen auf http://versicherung.info-kredit.com/berufsunfaehigkeit.php


anonym
beantwortet von Shakotai am 30. Oktober 2009 17:13
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Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in eine Rentenversicherung einzubauen kann sich als sehr sinnvoll erweisen, wenn diese zumindest die Beiträge der Rente übernimmt. Wenn sie dann BU werden sollten, würde die Absicherung die Zahlung übernehmen und sie hätten keine Verluste im Rentenbezug. Hier allerdings eine Berufsunfähigkeitsrente einzubauen ist ein zweischneidige Sache. Auf der einen Seite würden sie natürlich die BURente billiger bekommen, weil sie einen Teil der Steuer zurückbekommen würden. Auf der anderen Seite müssten sie jedoch unter Umständen aus der BURente Steuern zahlen, wenn sie sie beziehen. Ob das sinnvoll ist? Ich rate meinen Mandanten zumest zu einer eigenständigen BURente.


malli
beantwortet von malli am 31. Oktober 2009 14:34
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achtung!die besteuerung deiner berufsunfähigkeit folgt der hauptversicherung! in dem fall der rürup d.h. du hast in der beitragszahlung einen steuerlichen vorteil! aber auch die rente wird dann anteilsmässig besteuert! wie bei der rürup,,, und ab nächstem jahr ist die reine BU eh wieder steuerlich bessergestellt.. lg malli

Kommentar von a98c64 am 2. November 2009 16:01

Hi, siehe meinen Beitrag direkt unter deinem.

[An die Admins & Co: Als nicht registrierter Benutzer kann man einen Beitrag erstellen aber nicht kommentieren. Erst nach dem Absenden wird man darüber informiert, dass man sich registrieren muss. Und wenn man dann schafft innerhalb der 120 sec auf Editieren zu klicken, so muss man innerhalb der 2 Minuten fertig sein!]


anonym
beantwortet von a98c64 am 2. November 2009 15:49
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von malli: "... und ab nächstem jahr ist die reine BU eh wieder steuerlich bessergestellt ..."

Könntest du bitte für mich ausführlicher beschreiben was du damit meinst? Das Thema interessiert mich auch dringend, da ich kurz vor dem Abschluss einer BU stehe und mein Berater mir eine Rürup/BU-Kombo empfiehlt.

Unter § 10 EStG habe ich nichts gefunden was deine Aussage bestätigt.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 3. November 2009 11:50

es ist zwingend eine beratung erforderlich, um das detalliert zu erläutern und in deinem fall genau zu berrechnen!!!!aber allgemein gilt: ab 01.01.10 (steuererklärung 2011) werden die vorsorgeaufwendungen (neues recht) neu betrachtet d.h. der betrag von 1500€ erhöht sich auf 2100€ und die krankenkassenbeiträge fallen raus und werden gesondert abgesetzt. somit kann man durchaus ein problem haben auf die 2100€ im jahr zu kommen, dann greift die rivate BU(auch in einer Police als zusatzvers.)d.h. dann sind die beiträge unter umständen zu 100% absetzbar und die rente ist anders als bei der Rürup steuerfrei,,, gern berate ich dich dazu aber nicht online; lg malli ;-)

Kommentar von a98c64 am 5. November 2009 09:19

Natürlich lasse ich mich vom Fachman beraten. Ich wollte mich aber auch selber genauer über das Thema informieren, um die (für mich) richtigen Fragen zu stellen. Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Hättest du vielleicht noch einen (aktuellen) Link zu irgendeinem Artikel zum Thema Erhöhung des Freibetrags?


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