Hallo Wie ist das, wenn man selbständig ist, aber über kein regelmäßiges Einkommen verfügt. Gilt auch hier die Nachweispflicht über 5 Jahre Einkommen oder gibt es für Freiberufler andere Möglichkeiten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Berufsunfähigkeit für Selbständige
Antworten (4)
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kevin1905kevin1905
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben nur Personen die 5 Jahre Beiträge in die Gesetzliche eingezahlt haben UND in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtmonatsbeiträge geleistet haben. Aus freiwilligen Beiträgen, welche man zur GRV leitstet entsteht NIEMALS ein anspruch auf EM-Rente.
Wie für die Altersvorsorge und die Krankenversicherung gilt auch für die Absicherung der Arbeitskraft für Selbständige und Freiberufler: Um alles selber kümmern, alles privat.
Wenn du als Freiberufler in ein Versorgungswerk einzahlen musst, kann es sein, dass du auch hier drüber einen Anspruch auf Leistung bei BU/EM erwirbst.
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deepsea Als grundsätzlich ist Dein Wunsch nach BU Absicherung vernünftig, aber,
du solltest wissen, dass eine solche Absicherung nicht gerade günstig ist. Eine BUV kostet dich schnell mal 150€ und mehr im Monat an Beitrag wenn sie dich vernünftig absichern soll.
Dann solltest du dir im klaren sein, dass es gerade bei selbständigen fast immer zu Leistungsverzögerungen kommt. Ich meine damit, dass du unter Umständen jahrelang im Leistungsfall für dein Geld kämpfen musst.
Die in kurzer und schneller Form alles zu erklären ist hier nicht möglich aber wenn es dich interessiert kannst du dies gerne auf meiner Webseite
versicherungsgeschaedigt,de
nachlesen. Oder Brandaktuell den Bericht der Sendung"Anne Will" anschauen
http://daserste.ndr.de/annewill/videos/annewill3243.html
Viel Erfolg, deepsea
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eresteereste
Du müsstest dir eine private Versicherung suchen, um das Risiko abzudecken, und dann liegt es an den Versicherungsbedingungen. Die können, müssen aber nicht so sein wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
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petebepetebe
Natürlich kannst Du Dich gegen Berufsunfähigkeit versichern. Aber nicht rückwirkend. Wenn weder die 5 Jahre eingehalten sind und Du Dich auch nicht anderweitig versichert hast, kannst Du auch nichts hieraus erwarten bzw. in Anspruch nehmen.
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