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berufsunfähig durch vibration... frage?!

Frage von Horst85 Horst85

hey... die sache ist die das ich in meinem job täglich mit druckluftschwingschleifern arbeite die natürlich vibrieren. sollte ich diese tätigkeit über jahre ausüben kann ich ja eig damit rechnen folgeschäden davon zu tragen. meine frage ist nun ab wann man da berufsunfähig wäre? es ist nur eine helfer tätigkeit.... müssen meine gelenke total hin sein oder reichts wenn bei der vorsorgeuntersuchung zu erkennen ist das bereits erste schäden vorhanden sind und somit zu rechnen ist das es sich nur noch verschlimmert?

kleine frage am rande: werden leistungen aus so einer versicherung auf sozial leistungen angerechnet?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Mondkalb29 Mondkalb29

    Hallo Horst85,

    grundsätzlich greift eine private Berufsunfähigkeitsversicherung immer dann, wenn du für einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. mindestens 6 Monate) voraussichtlich aber auf Dauer nicht mehr in der Lage bist deinen Beruf auszuüben. Hierbei ist es vollkommen uninteressant, ob du als gelernter Industriemechaniker oder als ungelernte Aushilfskraft diese Tätigkeit ausübst. Als ungelernte Kraft ist der Nachweis darüber, ob du Berufsunfähig bist natürlich ietwas schwieriger, weil du hast im eigentlichen Sinn keinen Beruf (hierzu gibt es je nach Versicherer unterschiedliche Ansichten, im Regelfall stellen aber alle auf die Dauer der Tätigkeit vor der Erkrankung ab).

    Wie schon gesagt muss die Erkrankung bereits eingetreten sein. Es hilft also nichts, wenn bei einer Vorsorgeuntersuchung festgestellt wird, dass unter Umständen mit irgendwelchen Schäden zu rechnen sein könnte.

    Die Leistungen aus eine privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden auf Hartz4-Leistungen angerechnet. Nicht aber auf Leistungen z.B. aus der Alters- oder einer Erwerbsminderungsrente. Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente nicht größer sein dürfen, als dein letzter Nettoverdienst bzw. dürfen sie m.W. nicht mehr als 70% betragen. Hintergund hierzu ist, dass du zusammen mit einer Erwerbsminderungsrente nicht besser gestellt sein darfst, wie ein normaler Arbeitnehmer bzw. das du als berufs- und erwerbsunfähiger nicht mehr verdienen darfst, wie vorher als du noch normal gearbeitet hast.

    Grüße

    Mondkalb

    Kommentar von Horst85 Horst85Horst85

    danke... sollte mir also lieber was anderes suchen wenn ich bis zur rente arbeiten gehen will/muss ^^

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    Antwort von jimmini jimmini

    Natürlich werden Leistungen der BG auf Sozialleistungen angerechnet. Zudem bist Du somit nicht erwerbsunfähig, sondern max. berufsunfähig...wenn überhaupt das Gutachten darauf zurückzuführen ist.

    Kommentar von Horst85 Horst85Horst85

    es ging ja nur um berufsunfähigkeit. hätte erwähnen sollen das ich leistungen aus meiner privaten berufsunfähigkeitsversicherung meinte. wenn diese voll angerechnet werden müsste ich also mehr einzahlen als ich mir leisten kann. wenn ich also unter 1000 euro rente bekommen würde, so lohnt sie sich ja nicht.

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    erg. zur Altersrente bekommst Du sicherlich das. Aber nicht zu Harz4 z.B.

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    Hinweis am Rande:

    Die gesetzliche Unfallversicherung (= Berufsgenossenschaft) zahlt Leistungen bei einer Berufskrankheit. Einzelheiten sind in der Berufkrankheiten-Verordnung geregelt:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage111.html -> hier Nummer 2104

    Statt einer Rente wird ggf. eine Umschulung bezahlt. Während der Klärung bzw. der Umschulung wird ggf. Verletztengeld oder Übergangsgeld gezahlt.

    Gruß

    RHW

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    Antwort von Pseudonymus Pseudonymus

    Ich weiß nicht genau woher du deine informationen beziehst aber solang du bei deiner arbeit nicht regelrecht durchgeschüttelt wirst ist alles gut, vibration schadet deinen gelenken in keinster weise, die sind für viel stärkere belastung ausgelegt und nur aufgrund von vibration wird es zu keiner berufsunfähigkeit kommen.

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