Hallo Horst85,
grundsätzlich greift eine private Berufsunfähigkeitsversicherung immer dann, wenn du für einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. mindestens 6 Monate) voraussichtlich aber auf Dauer nicht mehr in der Lage bist deinen Beruf auszuüben. Hierbei ist es vollkommen uninteressant, ob du als gelernter Industriemechaniker oder als ungelernte Aushilfskraft diese Tätigkeit ausübst. Als ungelernte Kraft ist der Nachweis darüber, ob du Berufsunfähig bist natürlich ietwas schwieriger, weil du hast im eigentlichen Sinn keinen Beruf (hierzu gibt es je nach Versicherer unterschiedliche Ansichten, im Regelfall stellen aber alle auf die Dauer der Tätigkeit vor der Erkrankung ab).
Wie schon gesagt muss die Erkrankung bereits eingetreten sein. Es hilft also nichts, wenn bei einer Vorsorgeuntersuchung festgestellt wird, dass unter Umständen mit irgendwelchen Schäden zu rechnen sein könnte.
Die Leistungen aus eine privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden auf Hartz4-Leistungen angerechnet. Nicht aber auf Leistungen z.B. aus der Alters- oder einer Erwerbsminderungsrente. Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente nicht größer sein dürfen, als dein letzter Nettoverdienst bzw. dürfen sie m.W. nicht mehr als 70% betragen. Hintergund hierzu ist, dass du zusammen mit einer Erwerbsminderungsrente nicht besser gestellt sein darfst, wie ein normaler Arbeitnehmer bzw. das du als berufs- und erwerbsunfähiger nicht mehr verdienen darfst, wie vorher als du noch normal gearbeitet hast.
Grüße
Mondkalb
danke... sollte mir also lieber was anderes suchen wenn ich bis zur rente arbeiten gehen will/muss ^^