berufsunfähig , wie viel darf ich verdienen
Hallo ich bin selbständiger Heizungsbaumeister , 2003 hatte ich eine OP an der Bandscheibe und bekam daraufhin Leistungen aus meiner privaten Burufsunfähigkeits- versicherung . Nach einem Jahr wurde ich durch die Versicherung zu einem Gutachter geschickt der dann feststellte das ich ca. 6 Stunden am Tag arbeiten kann. 2010 verschlechterte sich mein Zustand wieder und ich ließ ein Gutachten erstellen . Das Gutachten bestätigte meine Vermutung das ich wieder was an den Bandscheiben habe . Nun meine Frage : wieviel darf ich hinzuverdienen ? kann ich in meinem Beruf leichtere Arbeiten erledigen ? In den Versicherungsbedingungen finde ich keine klare Aussage . Vielen Dank für Eure Antworten im voraus
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Die BU-Versicherung stellt nicht auf das Verdienst sondern auf die allgemeine Leistungsfähigkeit ab.
Eine private BU-Versicherung kennt zwei Varianten.
Volle Leistung ab einem Leistungsabfall von 50 %.
oder anteilige Rente im Bereich zwischen 25 und 75 %.
Wenn du also 6 Stunden am Tag arbeiten kannst, hast du keinen Anspruch mehr. Als Selbständiger müsstest du schon das Gewerbe aufgeben um einen Anspruch auf die BU-Rente aufrecht zu erhalten.
Ist dies bei jeder privaten BU der Fall?
Die 6-Stunden Regelung bezieht sich meines Wissens nach auf die (gesetzliche) Erwerbsminderungsrente.
Verzichtet die BU auf die abstrakte Verweisung und man kann z.B. nicht mehr als Dipl.-Ing. aber als Wärter an der Schranke arbeiten, wird die BU doch weiterhin gezahlt da eben nur im gelerntern Beruf die Unfähigkeit besteht.
Oder kommt es auf die jeweilige Gesellschaft an wie diese das handhabt?
Bitte um Aufklärung da ich gerade ein wenig verwirrt bin :-)
Ja bei meiner privaten BU . Ich habe die Aussage bekommen ich dürfte 50 % des Verdienstes der letzten 3 Jahre verdienen. Ich würde gern in meinem Beruf leichtere Tätigkeiten ausüben wollen die aber nicht in Vollzeit
Danke DerHans für Deine Antwort . Allso die 6 Stunden kamen bei dem Gutachten von 2003 raus. Das neue von mir in Auftrag gegebene kam zu dem Schluß das ich zu über 60% meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In meinem Gewerbe gibt es aber auch leichtere Tätigkeiten wie zum Beispiel Wartung der Anlagen .
Hallo easy,
also da geb' ich dir Recht, man findet keine eindeutige Regelungen wg. dem Hinzuverdienst in der privaten BU-Absicherung!
Falls noch aktuell, ich habe aus aktuellem Anlass (50% private BU) mal div. Urteile nachgelesen, und hier wird bei 50% BU in der privaten Berufsunfähigkeit ein Hinzuverdienst bis 80% von bisherigen Netto gestattet! Das heißt umgekehrt, wenn der BU-ler mehr als 20% zum bisherigen Netto einbüßt, liegt der Zuverdienst im erlaubten Rahmen!
Einfach mal googeln nach: Urteile private BU Hinzuverdienst
Hier noch ein schlauer Satz (ohne Gewähr auf Richtigkeit!): Sollten Sie einen anderen Beruf/andere Tätigkeit noch ausüben können und diesen auch tatsächlich ausüben und noch mind. 80% von dem verdienen wie vorher, dann würde Sie der Versicherer konkret auf dieseTätigkeit verweisen!
Gruß siola