Berufsschulpflicht erfüllt was jetzt?

2 Antworten

Hallo Derroja, Deine Frage ist schon vom September, hoffentlich hilft Dir meine Antwort noch. Schade, daß Du nach dem guten Ende des BVJ mit dem guten Hauptschulabschluss keine Ausbildungsstelle gefunden hast. Da Dich beim Arbeitsamt bzw. der Arbeitsagentur gemeldet hast, haben sie Dir eben eine Anschlußmaßnahme angeboten, da es immer besser erscheint, eine Maßnahme zu besuchen als Daheim zu sein und nichts zu machen. Wenn Du bzw. Deine Eltern von der Arbeitsagentur bzw. vom Jobcenter keine finanziellen Leistungen beziehst/beziehen, kannst Du grundsätzlich natürlich tun, was Du willst, allerdings würde im Lebenslauf stehen, daß Du das BVJ abgebrochen hast, was sich nicht so gut liest. Durch das BVJ hast Du doch sicher im Praktikum auch Kontakt zu Arbeitgebern, vielleicht ergibt sich hier die Möglichkeit ab Herbst 2013 eine Lehrstelle zu bekommen, ich wünsche es Dir. Den Minijob könntest Du auch dem BVJ machen, die Schule geht doch sicher nicht den ganzen Nachmittag, da wäre doch am spätnachmittag bis abends oder am Wochenende noch genug Zeit um einem Nebenjob nachzugehen.

Meine Frage ist , ich müsste jetzt die Tage ins bvj gehen weil ich keine Ausbildung gefunden hab & ich hab ein Hauptschulabschluss mit 3.5 , & ich hab ein nebenjob auf 450€ Basis , meine Frage ist muss ich trotzdem bvj gehen auch wenn ich ein nebenjob hab & muss ich bvj gehen wenn ich Teilzeit arbeiten würde .