Berufsschule Wegezeit zu kurz berechnet?
Hallo,
ich habe da mal eine kurze Frage. Und zwar mache ich gerade eine Ausbildung und ich habe 2x die Woche Berufsschule. Jedoch muss ich nur einmal noch in den Betrieb kommen, da ich noch Minderjährig bin. So und die Wegezeit beträgt 30 Minuten. So und da es aber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unmöglich ist in dieser Zeit im Betrieb anzukommen, wollte ich mal fragen ob ich da irgendwas machen kann?
Gut, wenn ich 10-20 Minuten später ankomme, habe ich kein Problem. Mache dann eben Minusstunden bzw. arbeite ich dann meist eben gleich 30 Minuten länger. Damit habe ich ja kein Problem. Will einfach mal nachfragen und wie ist das denn bei euch so bzw. gewesen?
Gruß
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
æhm, also die "Wegezeit" zwischen Berufsschule und Arbeit ist Arbeitszeit und ist so lange, wie sie nunmal ist:
"Nach der neuesten Rechtsprechung durch das BAG ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen."
Siehe: http://www.ihk-berlin.de/aus_und_weiterbildung/Ausbildung/Infos_fuer_Ausbildungs...
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Es ist doch völlig egal, wie lange du den Weg beechnet hast - du musst zu einer bestimmten Zeit im Betrieb sein und brauchst solange, wie du eben brauchst. Ich verstehe deine Frage nicht. Wegezeiten gehören nicht den Arbeitszeiten.
Kommentar von rhavinrhavin 09.09.2012Doch, gehören sie.
Kommentar von angy2001angy2001 09.09.2012danke für den Hinweis, das war mir neu.
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Und was ist wenn die Wegezeit 30 Minuten beträgt, ich allerdings 45 Minuten in den Betrieb brauche?
Dann habe ich laut meinem Ausbilder 15 Minuten "Minusstunden". Was ja aber nicht dem Gesetz "enstrpechen" würde, oder verstehe ich das gerade falsch?
Er meinte auch, dass es eben manchmal sein kann, dass man es in der vorgeschrieben Zeit schafft oder auch nicht. Aber laut den Fahrplänen ist es echt unmöglich es in den 30 Minuten zu schaffen.
Hätte ich ein Auto zur Verfügung, könnte ich wenn es gut läuft in 20 Minuten dort sein.
Es ist vollkommen egal, wie lange Du brauchst, wenn Du um 0800 in der Berufsschule bist, dort bis sagen wir 1100 bist, dann 45min zum Betrieb brauchst, hast Du an diesem Tag bisher 3.75h gearbeitet. Da gibts keine "Minusstunden". Deine Wegezeit und die Berufsschulzeit einschließlich dortiger Pausen sind volle Arbeitszeit.
Interessant zu wissen! Dann muss ich das mal meinen Ausbilder fragen. Wenn nicht, sogar mal zum Betriebsrat oder JAV.
Vielen Dank!
Gern, ich war JAV bei Siemens. ;-)
Darfst Du übrigens auch Rückwirkend bis zum Begin der Ausbildung als überstunden geltend machen, falls Dir die 30 min und die "Minusstunden" bisher nicht angerechnet wurden.