bremenumzu am 06.05.2008 um 19:21 Uhr
wenn mein Sohn 8 Stunden BBS hat, zzgl. knapp 3 Std (!!) An- und Abfahrt zur Schule, kann/darf ihn sein Chef dann noch in den Betrieb "zitieren", oder ist dann erstmal frei ...?

Nein, 8 Stunden sind genug und sogar die Fahrzeiten werden angerechnet. Also auf keinen Fall, er hat frei.

Also als ich noch in der Ausbildung war, da hatten wir 2 mal die Woche Schule. Den einen Tag 8Std, danach mussten wir nicht mehr in den Betrieb und den anderen Tag 6 Std, danach arbeiten. Meines Wissens nach ist wenn man 8Std hat, danach frei..

Das ist nur in einem absolutem Notfall (z.B. Wasserrohrbruch...) möglich.
Ja darf er.Er muss mindestens 5 stunden schule haben sonst muss er die restliche zeit zu den betrieb gehen.
angelela am 6. Mai 2008 19:25 Glückwunsch.. Dann hat er bei 8Std dann doch frei oder?? :-D
Wie alt ist denn der Sohn? Unter 18 fällt er noch unter das Jugendschutzgesetz, heißt also: der Chef darf ihn nicht heranzitieren wenn, die Schule vor 9 Uhr beginnt (auch für Personen über 18, jedoch noch berufsschulpflichtig sind) und einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von je 45 min Dauer. Ist der Sohn volljährig, müsste er nach der Berufsschule zur Arbeit um 8 Stunden voll zu bekommen. Alles mit Hin und Rückfahrt. Ob es sich lohnt, jemanden für z. B. eine halbe Stunde noch zur Arbeit zu zitieren ist fraglich und müsste abgesprochen werden.
Musste mir die Rechtslage erst kürzlich selbst anschauen...
das Beste: die Arbeitgeber wissen es meist selbst nicht. Also gut Glück

Du meinst nach Feierabend? Das ist schon etwas ungewöhnlich und normalerweise ist an den Tagen , an denen BBS ist, arbeitsfrei. Der Schultag zählt ja schon als ganzer Tag. Ich würde sagen Nein. Dein Sohn würde ja dann definitiv Überstunden leisten und ich glaube, das soll während der Ausbildung doch gar nicht sein.
bitmap am 6. Mai 2008 19:28 ''Der Schultag zählt ja schon als ganzer Tag.''
Im gefragten Fall incl. Fahrzeit sicherlich, aber nicht pauschal. Für Azubis unter 18 gelten dann nochmal andere Regelungen als für die ab 18-jährigen.
bremenumzu am 6. Mai 2008 19:32 in dem Betrieb hat er immer Überstunden. Das ist dem Chef fast egal, bzw. teilweise auch kaum anders machbar. Es kommt mir echt so vor, als würde eine Ausbildung mehr und mehr zum Synonym für Sklavenhaltung, denn ich erlebe ähnliches auch bei anderen - aber es gibt halt irgendwo Grenzen. Und wenn man schon (auf eigene Kosten!!!!) 2 x in der Woche 12o km einen Weg zur Schule muss, dann sind diese Grenzen ziemlich deutlich auf der Hand, finde ich ....
moon73 am 6. Mai 2008 19:42 @bremenumzu: stimme ich dir zu, azubis dürfen nicht mißbraucht werden. Darum müssen wir Erziehungsberechtigten immer ein Auge darauf haben, was in dem Betrieb so los ist und gegebenfalls einschreiten und Grenzen aufzeigen. Notfalls würde ich versuchen den Ausbidlungsbetrieb zu wechseln, das ist ein Möglichkeit, wenn in dem Betrieb zu viele Dinge falsch laufen.
bremenumzu am 6. Mai 2008 19:45 das sagt sich so einfach, wenn der Sohn bereits 18 ist und einen Ausbildungsplatz hat, der absolute Mangelware ist und seinen Traumberuf darstellt (Veranstaltungstechniker ... ) - er ist bereit, sich hemmungslos für seinen Laden einzusetzen, aber kommt jetzt halt an seine Grenzen, wenn er in einem Monat 80 Überstunden hat und dann noch nach der Schule in den Betrieb zitiert wird ...
moon73 am 6. Mai 2008 19:48 Dann guck doch mal , ob es einen Betriebsrat oder ähnliches als Ansprechpartner gibt,oder eventuell doch noch mal ein unter 4 Augen Gespräch mit dem Chef, denn wenn es so an die Substanz geht, dann muß eine Lösung gefunden werden.
bremenumzu am 7. Mai 2008 08:15 wir arbeiten gerade dran. betriebsrat gibt es nicht, nur zwei extrem junge chefs mit wenig fingerspitzengefühl in der mitarbeiterführung ...