gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Berufsschule und Betrieb

gefragt von bremenumzubremenumzu am 06.05.2008 um 19:21 Uhr

wenn mein Sohn 8 Stunden BBS hat, zzgl. knapp 3 Std (!!) An- und Abfahrt zur Schule, kann/darf ihn sein Chef dann noch in den Betrieb "zitieren", oder ist dann erstmal frei ...?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34013)
Ausbildung (5155)
Betrieb (128)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Luise
beantwortet von Luise am 6. Mai 2008 19:24
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/ausundweiterbildung/ausbildungsberatung/ausbildungsvertrag/ArbeitszeitfuerAuszubildende.jsp

Nein, 8 Stunden sind genug und sogar die Fahrzeiten werden angerechnet. Also auf keinen Fall, er hat frei.


angelela
beantwortet von angelela am 6. Mai 2008 19:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also als ich noch in der Ausbildung war, da hatten wir 2 mal die Woche Schule. Den einen Tag 8Std, danach mussten wir nicht mehr in den Betrieb und den anderen Tag 6 Std, danach arbeiten. Meines Wissens nach ist wenn man 8Std hat, danach frei..

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 6. Mai 2008 19:25

richtig, steht auch alles so im Gesetz.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 6. Mai 2008 19:26

Gut, ich war mir nicht ganz sicher.. Danke HerrLich.. :-D


regideur
beantwortet von regideur am 6. Mai 2008 19:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist nur in einem absolutem Notfall (z.B. Wasserrohrbruch...) möglich.


anonym
beantwortet von pornoking90 am 6. Mai 2008 19:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja darf er.Er muss mindestens 5 stunden schule haben sonst muss er die restliche zeit zu den betrieb gehen.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 6. Mai 2008 19:25

Glückwunsch.. Dann hat er bei 8Std dann doch frei oder?? :-D


Repsy
beantwortet von Repsy am 6. Mai 2008 20:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie alt ist denn der Sohn? Unter 18 fällt er noch unter das Jugendschutzgesetz, heißt also: der Chef darf ihn nicht heranzitieren wenn, die Schule vor 9 Uhr beginnt (auch für Personen über 18, jedoch noch berufsschulpflichtig sind) und einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von je 45 min Dauer. Ist der Sohn volljährig, müsste er nach der Berufsschule zur Arbeit um 8 Stunden voll zu bekommen. Alles mit Hin und Rückfahrt. Ob es sich lohnt, jemanden für z. B. eine halbe Stunde noch zur Arbeit zu zitieren ist fraglich und müsste abgesprochen werden.

Musste mir die Rechtslage erst kürzlich selbst anschauen...

das Beste: die Arbeitgeber wissen es meist selbst nicht. Also gut Glück


moon73
beantwortet von moon73 am 6. Mai 2008 19:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du meinst nach Feierabend? Das ist schon etwas ungewöhnlich und normalerweise ist an den Tagen , an denen BBS ist, arbeitsfrei. Der Schultag zählt ja schon als ganzer Tag. Ich würde sagen Nein. Dein Sohn würde ja dann definitiv Überstunden leisten und ich glaube, das soll während der Ausbildung doch gar nicht sein.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2008 19:28

''Der Schultag zählt ja schon als ganzer Tag.''

Im gefragten Fall incl. Fahrzeit sicherlich, aber nicht pauschal. Für Azubis unter 18 gelten dann nochmal andere Regelungen als für die ab 18-jährigen.

Kommentar von F52afaf8161e7543c7fc7863c43aa674smallbremenumzu am 6. Mai 2008 19:32

in dem Betrieb hat er immer Überstunden. Das ist dem Chef fast egal, bzw. teilweise auch kaum anders machbar. Es kommt mir echt so vor, als würde eine Ausbildung mehr und mehr zum Synonym für Sklavenhaltung, denn ich erlebe ähnliches auch bei anderen - aber es gibt halt irgendwo Grenzen. Und wenn man schon (auf eigene Kosten!!!!) 2 x in der Woche 12o km einen Weg zur Schule muss, dann sind diese Grenzen ziemlich deutlich auf der Hand, finde ich ....

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Mai 2008 19:42

@bremenumzu: stimme ich dir zu, azubis dürfen nicht mißbraucht werden. Darum müssen wir Erziehungsberechtigten immer ein Auge darauf haben, was in dem Betrieb so los ist und gegebenfalls einschreiten und Grenzen aufzeigen. Notfalls würde ich versuchen den Ausbidlungsbetrieb zu wechseln, das ist ein Möglichkeit, wenn in dem Betrieb zu viele Dinge falsch laufen.

Kommentar von F52afaf8161e7543c7fc7863c43aa674smallbremenumzu am 6. Mai 2008 19:45

das sagt sich so einfach, wenn der Sohn bereits 18 ist und einen Ausbildungsplatz hat, der absolute Mangelware ist und seinen Traumberuf darstellt (Veranstaltungstechniker ... ) - er ist bereit, sich hemmungslos für seinen Laden einzusetzen, aber kommt jetzt halt an seine Grenzen, wenn er in einem Monat 80 Überstunden hat und dann noch nach der Schule in den Betrieb zitiert wird ...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Mai 2008 19:48

Dann guck doch mal , ob es einen Betriebsrat oder ähnliches als Ansprechpartner gibt,oder eventuell doch noch mal ein unter 4 Augen Gespräch mit dem Chef, denn wenn es so an die Substanz geht, dann muß eine Lösung gefunden werden.

Kommentar von F52afaf8161e7543c7fc7863c43aa674smallbremenumzu am 7. Mai 2008 08:15

wir arbeiten gerade dran. betriebsrat gibt es nicht, nur zwei extrem junge chefs mit wenig fingerspitzengefühl in der mitarbeiterführung ...


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.