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Berufsrecht oder Gesetzgebung für Berater zu "gesundheitsnahen" Themen?

Frage von ABC191920 ABC191920

Darf jemand, der weder studierter Psychologe, noch geprüfter HP Psychotherapie ist, eigentlich folgende "Leistungen" gegen Honorar anbieten:

Stressbewältigung, Depressionsberatung für Angehörige, Beratung bei Burn out?

Habe mal gehört, dass man das gar nicht so einfach mal Zack machen darf, da es sich im "gesundheitsnahen Sektor" bewegt, und man eine Ausbildung/Studium braucht.

Um eines vorweg zu nehmen: Nein, ICH biete soetwas nicht an und habe es auch nicht vor. Habe nur von diesem Angebot im Nachbarort gehört und da war ich etwas stutzig.

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Antworten (2)

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    Antwort von TRichter1956 TRichter1956

    Geschützt sind in Deutschland bestimmte Titel und Tätigkeiten im Gesundheitsbereich. So darf sich niemand "Psychotherapeut" nennen, der keine Zulassung dafür hat und man darf nicht "heilen", wenn man nicht Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker ist.

    "Beratung", egal wofür, ist etwas, das jeder machen darf, auch ohne irgendeine Qualifikation zu haben - und man darf dafür auch Geld nehmen. Wenn jemand sich findet der das bezahlt ...

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    Antwort von urania urania

    So weit ich weiß, darf man zum Beispiel eine "Lebensberatung" ohne medizinische oder ähnliche Ausbildung anbieten, ebenso eine "Ernährungsberatung" - insofern glaube ich nicht, dass es für eine "Stressberatung" Auflagen gibt...wobei: wo kein Kläger, da kein Richter. Vermutlich sind diese Tätigkeiten in ihrem Grenzbereich zur gesundheitlichen oder medizinischen Beratung einfach noch nicht klar definiert. Meines Wissens gibt es jedoch auch kein Gesetz, das einer "Beratung bei Burnout" zuwiderlaufen würde.

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