Was ist, wenn man mehr als 10 Stunden am Tag gearbeitet hat und ein selbstverschuldeter Unfall passiert auf dem Nachhauseweg. Erlischt dann der Anspruch auf die Versicherung?
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dirodadiroda
Eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt einen Fremdschaden den du bei der Berufsausübung veschuldes Die Einschränkungen stehen in den Versicherungsbedingungen in deinem Versicherungsvertrag oder dein Vertreter kann dir das sagen. Oder meinst du die Unfallversicherung der BG.
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EinzelfahrerEinzelfahrer
Wenn Du auf direktem Weg nach Hause gefahren bist, springt die Berufsgenossenschaft für gesundheitliche Schäden von Dir ein. Ob die nach 10 Stunden Arbeit einen PKW (?) zu führen als so grobe Fahrlässigkeit einstuft, dass der Versicherungsschutz erlischt, halte ich für ausgeschlossen.
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Clrainbow774Clrainbow774 Naja, wenn ich nach einem 16-Stunden-Tag am Steuer einschlafe, halte ich das für mehr als wahrscheinlich.
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EinzelfahrerEinzelfahrer OK - das klingt anders als die 10 Stunden in der Fragestellung!
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Clrainbow774Clrainbow774 10 Stunden sind ja erlaubt.....
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WetWillyWetWilly
Die Berufshaftpflichtversicherung hat mit Arbeitszeiten überhaupt nichts zu run. Ich sehe hier aber auch keinen Versicherungsfall für eine Berufshaftpflicht. Die Berufshaftpflicht greift, wenn ich als Arzt falsch behandle, als Ingenieur falsch berechne oder als Fliesenleger einen Wasserschaden verursache.
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Clrainbow774Clrainbow774 Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich glaube, es handelt sich um die Berufsgenossenschaft? Bin mir aber nicht sicher.
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WetWillyWetWilly Das wäre dann die gesetzliche Unfallversicherung. In diesem Fall bedeutet eine Überschreitung der gemäß ArbZG zulässigen Arbeitszeit Ärger für Deinen Chef. Deine Versicherungsansprüche werden dadurch aber nicht geschmälert.
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Clrainbow774Clrainbow774 Dein Wort in Gottes Ohr.
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gerd1011gerd1011
Nein, die Versicherung erlischt nicht, der Chef bekommt aber großen Ärger, wenn er von der Arbeitszeit Kenntnis hatte.
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Clrainbow774Clrainbow774 Nun, ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma..... Gestern wollte man mir wieder mal ein "tolles" Jobangebot zukommen lassen, mit voraussichtlichen Doppelschichten. Ich wollte bei der ZAF nachfragen, wie es da rechtlich ist. Ich wurde abgewimmelt, auf meine E-Mail ist man auch nicht eingegangen. Ich kann mich aber erinnern, dass man bei meiner Einstellung ausdrücklich sagte, dass der Anspruch erlischt, wenn ich länger als 10 Stunden arbeite.... Im kaufmännischen Bereich scheint dies wichtig zu sein, im sozial-medizinischen Bereich scheint dies niemanden zu interessieren.
Sorry, ich meinte Unfallversicherung der BG.
Wenn du übermüdet einen Unfall baust kann sie die Leistungen versagen. Das müste sie aber beweisen. Nach einem Unfall nicht sagen das du eingeschlafen bist weil du so lange gearbeitet hast. Das hätte auch Führerscheinrechtliche Folgen.
Richtig. Leider kann man anhand von Bremsspuren bzw. fehlenden Bremsspuren sehr leicht per Gutachten nachweisen, ob man eingeschlafen ist oder nicht.
Das könnte auch an der "berühmten Zigarette" liegen diec aufgehoben wurde.