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Berufshaftpflichtversicherung - wann erlischt sie?

Frage von Clrainbow774 Clrainbow774

Was ist, wenn man mehr als 10 Stunden am Tag gearbeitet hat und ein selbstverschuldeter Unfall passiert auf dem Nachhauseweg. Erlischt dann der Anspruch auf die Versicherung?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von diroda diroda

    Eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt einen Fremdschaden den du bei der Berufsausübung veschuldes Die Einschränkungen stehen in den Versicherungsbedingungen in deinem Versicherungsvertrag oder dein Vertreter kann dir das sagen. Oder meinst du die Unfallversicherung der BG.

    Kommentar von Clrainbow774 Clrainbow774Clrainbow774

    Sorry, ich meinte Unfallversicherung der BG.

    Kommentar von diroda dirodadiroda

    Wenn du übermüdet einen Unfall baust kann sie die Leistungen versagen. Das müste sie aber beweisen. Nach einem Unfall nicht sagen das du eingeschlafen bist weil du so lange gearbeitet hast. Das hätte auch Führerscheinrechtliche Folgen.

    Kommentar von Clrainbow774 Clrainbow774Clrainbow774

    Richtig. Leider kann man anhand von Bremsspuren bzw. fehlenden Bremsspuren sehr leicht per Gutachten nachweisen, ob man eingeschlafen ist oder nicht.

    Kommentar von diroda dirodadiroda

    Das könnte auch an der "berühmten Zigarette" liegen diec aufgehoben wurde.

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    Antwort von Einzelfahrer Einzelfahrer

    Wenn Du auf direktem Weg nach Hause gefahren bist, springt die Berufsgenossenschaft für gesundheitliche Schäden von Dir ein. Ob die nach 10 Stunden Arbeit einen PKW (?) zu führen als so grobe Fahrlässigkeit einstuft, dass der Versicherungsschutz erlischt, halte ich für ausgeschlossen.

    Kommentar von Clrainbow774 Clrainbow774Clrainbow774

    Naja, wenn ich nach einem 16-Stunden-Tag am Steuer einschlafe, halte ich das für mehr als wahrscheinlich.

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    OK - das klingt anders als die 10 Stunden in der Fragestellung!

    Kommentar von Clrainbow774 Clrainbow774Clrainbow774

    10 Stunden sind ja erlaubt.....

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Die Berufshaftpflichtversicherung hat mit Arbeitszeiten überhaupt nichts zu run. Ich sehe hier aber auch keinen Versicherungsfall für eine Berufshaftpflicht. Die Berufshaftpflicht greift, wenn ich als Arzt falsch behandle, als Ingenieur falsch berechne oder als Fliesenleger einen Wasserschaden verursache.

    Kommentar von Clrainbow774 Clrainbow774Clrainbow774

    Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich glaube, es handelt sich um die Berufsgenossenschaft? Bin mir aber nicht sicher.

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Das wäre dann die gesetzliche Unfallversicherung. In diesem Fall bedeutet eine Überschreitung der gemäß ArbZG zulässigen Arbeitszeit Ärger für Deinen Chef. Deine Versicherungsansprüche werden dadurch aber nicht geschmälert.

    Kommentar von Clrainbow774 Clrainbow774Clrainbow774

    Dein Wort in Gottes Ohr.

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    Antwort von gerd1011 gerd1011

    Nein, die Versicherung erlischt nicht, der Chef bekommt aber großen Ärger, wenn er von der Arbeitszeit Kenntnis hatte.

    Kommentar von Clrainbow774 Clrainbow774Clrainbow774

    Nun, ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma..... Gestern wollte man mir wieder mal ein "tolles" Jobangebot zukommen lassen, mit voraussichtlichen Doppelschichten. Ich wollte bei der ZAF nachfragen, wie es da rechtlich ist. Ich wurde abgewimmelt, auf meine E-Mail ist man auch nicht eingegangen. Ich kann mich aber erinnern, dass man bei meiner Einstellung ausdrücklich sagte, dass der Anspruch erlischt, wenn ich länger als 10 Stunden arbeite.... Im kaufmännischen Bereich scheint dies wichtig zu sein, im sozial-medizinischen Bereich scheint dies niemanden zu interessieren.

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