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Berufsgenossenschaft privat versichert

Frage von vonbommel vonbommel

Ich betreibe als Einmannbetrieb einen Gasthof .Bei der BGN war ich Pflichtversichert. Eines Tages schrieb die BGN . Ich wäre nicht mehr Pflichtversichert sonder freiwillig versichert . Der Beitrag hatte sich gleich verdreifacht. Ich habe nach erhalt der Beitragsbescheides widersprochen. Habe dann ein halbes Jahr nichts gehört . Was kann ich tun und welches Gericht ist zuständig .

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Antworten (12)

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    Antwort von mailmaus4947 mailmaus4947

    Noch aktuelleres Urteil vom Bundessozialgericht vom 17.5.2011. damit ist die BGN bös auf den Bauch gefallen. Nachdem im Februar mit Zwangsvollstreckung gedroht wurde, habe ich unter Vorbehalt gezahlt. Inzwischen habe ich mein Geld zürück. Ich habe darauf hin mal ganz frech 30 Euro Kostenpauschale verlangt, für Porto, Zinsen usw. Sie haben zunächst mal nicht grundsätzlich abgelehnt, sonder Einzelnachweise verlangt. Einzeln nachgewiesen kammen dann 46,20 Euro zusammen. Ich bin gespannt, ob die das zahlen. Zinsen lassen sich z..B. unter http://basiszinssatz.info/zinsrechner/ berechnen.

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    Antwort von bgnsonicht bgnsonicht

    Aktuelles Urteil

    SG Aachen S 1 U 85/09 vom 31.03.2010

    Sieht wohl schlecht aus für die BGN...

    Kommentar von vonbommel vonbommel

    Das ist eine beruhigende Nachricht da die BGN auf Schreiben nicht antwortet .Das zuständige Sozialgericht in Dresden wollte eine Klage nur annehmen wenn ein Widerspruchbescheid der BGN vorliegt .Den hat die BGN aber nicht erteilt . Ich habe eine ähnliche Situation wie der im Urteil geschilderte Fall .(alleiniger Betreiber ohne Angestellte) Ich habe aber fast 20 Jahre mindestens 200,-€ zahlen müssen Mehrfach habe ich der BGN Umsatzzahlen genannt .Der Beitrag wurde nicht verändert. Kann ic da evt. Rückforderung stellen . MfG

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    Antwort von swmiller swmiller

    Wir haben ein ganz ähnliches Problem mit der freiwilligen Versicherung bei der BGN Nahrungsmittel. 1. Ist telefonisch nie ein Sachverständiger zu erreichen. 2. Kam auf unseren schriftlichen Einspruch zum Beitrag 2008, jetzt nach einem dreiviertel Jahr die Vollstreckungsankündigung des Zollamtes Rosenheim. Ohne vorhergehende Mahung. Alles ein wenig seltsam. Gibt es noch ähnliche Fälle?

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    Antwort von vonbommel vonbommel

    Man muss viele Leidgenossen finden und etwas tun .

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    Antwort von Karteileiche Karteileiche

    Kinders, es ist doch so: Durch die Kombination von Pflichversicherung und günstigem Einstiegsbeitrag bzw. kostenloser "Nullmeldung" hat die BGN über die Jahre fast 200.000 Kleinstunternehmer+Karteileichen produziert. Durch den semigenialen Wechsel auf eine automatische freiwillige Versicherung und Erhebung einer bald 10fachen Mindestsumme, kann die BGN, selbst wenn sie nur 5% der Geldes bekommt, sich eine riesengroße Rechtsabteilung leisten. Der einzige Haken ist, dass das Gesetz angeblich diesen Automatismus ausgeklammert hat und einen schriftlichen Antrag vorschreibt. Es wird Zeit, dass da eine übergeordnete Behörde, Versicherungsaufsicht oder so, mal eingreift. Mit genossenschaftlichen Grüßen

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    Antwort von BarkeeperMV BarkeeperMV

    Hallo Leidensgenossen!

    ich habe das Gleiche Problem, nur dass ich nicht "rechtzeitig" wiedersprochen habe. Mein Beitrag hat sich dann für 2008 um mehr als das 10fache erhöht. Dies war für mich nicht vorhersehbar, ich ging eigentlich von dem gleichen Betrag wie 2007 aus. Aus diesem Grunde habe ich natürlich Einspruch erhoben als ich den Versicherungsschein bekommen hatte. Dumm nur dass dieser erst Ende Oktober 08 versand wurde.... (oder beabsichtigt?) Mein Verfahren ist noch offen. Heute habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich so nicht ganz deuten kann. Jede Menge geschrieben, aber nichts zu meinem Fall. Und am Ende Entschuldigungen da Sie sooo viel zu tun haben. Warum wohl??!!! Werd ich mal wieder versuchen jemanden ans Telefon zu bekommen. Ist aber verdammt schwer, hab immer ca. 30-50 Versuche gebraucht, bis ich es schaffte bei meinen Wiedersprüchen.

    Zu deiner Frage, ich habe das Infoschreiben vom 10.10.07 bekommen (wo aber nichts steht von solch einer Beitragserhöhung). Das nächste Schreiben war dann Ende Oktober 08 der Versicherungschein.

    Weiß eigentlich einer ob auch das Versicherungsvertragsgesetz hier zur Anwendung kommt? Immerhin steht da dass 1. die vereinbarte Prämie zu zahlen ist (in meinem Fall ist nichts neues vereinbart worden) und 2. beginnt die Kündigungsfrist erst mit Zugang des Versicherungsscheins (also bei mir Ende Oktober)? Immerhin haben wir doch jetzt eine freiwillige Unfallverscherung???!!!

    Gruß

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    Antwort von sunflowe69 sunflowe69

    Hallo,

    ich kenne einige Leute, die das gleiche Problem haben. Wir haben im Oktober 2008 das erste Schreiben der BGN bekommen und wiedersprochen. Im April 2009 kam dann eine "Mahnung".

    Nun sagt die BGN, dass das erste Schreiben zum Jahreswechsel 2007/2008 rausgeschickt wurde. Dies kennen wir alle nicht.

    Weiterhin sagen sie nun auch, dass sie meine Kündigung vom November 2009 nie erhalten haben.

    Ich soll nun das 4fache zahlen.

    Wie ist die Geschichte bei Dir ausgegangen ? Wann hast Du das erste Schreiben der BGN bekommen und wann hast Du wiedersprochen ?

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    Antwort von mondi23 mondi23

    Alle notwendigen Informationen findest Du auf der Homepage der BGN www.bgn.de. Dort heißt es: Bis zum 31.12.2007 bestand bei der BGN für Unternehmer und deren im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mittätige Ehepartner eine Pflichtversicherung kraft Satzung. Diese Pflichtversicherung wurde zum Ende des Jahres 2007 auf Beschluss der Vertreterversammlung der BGN geschlossen. Seit 01.01.2008 sind diese Personen nicht mehr automatisch bei der BGN versichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Ausnahmen: Die Unternehmer, die bereits am 31.12.2007 bei der BGN pflichtversichert waren, sind ab 01.01.2008 freiwillig versichert, wenn sie der Überführung der ehemaligen Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung nicht widersprochen haben. Auch Ehepartner, die vor dem 31.12.2007 eine Höherversicherung abgeschlossen hatten, sind automatisch freiwillig versichert, sofern sie der Versicherung nicht widersprochen haben.

    Wenn Du von der BG keine Antwort bekommst, kannst Du bei dem für Deinen Wohnort zuständigen Sozialgericht eine Untätigkeitsklage erheben. Dafür brauchst Du auch keinen Anwalt; das Gericht ermittelt dann von Amts wegen.

    Die freiwillige Versicherung kannst Du übrigens jederzeitr zum Ende des laufenden Monats kündigen. Allerdings musst Du bis zur Kündigung auch die Beiträge zahlen.

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    Antwort von DuduS DuduS

    Hallo, zunächst musst du vor einer Klage auf einem Widerspruchsbescheid bestehen. Dort steht auch das zuständige Sozialgericht drin, bei dem du dann Klage einreichen kannst.

    Aber zunächst zur Sache: Bei der BG gibt es Versicherte per Gesetz (hauptsächlich Arbeitnehmer), Versicherte Kraft Satzung (betrifft hauptsächlich Unternehmer) und dann Unternehmer, die sich aufgrund einer Satzungsregelung auf Antrag freiwillig versichern können. Wenn du bisher pflichtversichert warst und jetzt als freiwillig Versicherter geführt wirst, hat das nichts mit der Höhe deines Einkommens zu tun, wie ViSo05 vermutet hat (das könnte der Grund bei einer Krankenkasse oder der Rentenversicherung sein), sondern eigentlich nur mit einer Satzungsänderung der BG. Vermutlich regelt die Satzung dann auch, dass Unternehmer, die bisher kraft Satzung versichert waren, aufgrund der Satzungsänderung automatisch als freiwillig versicherte geführt werden, wenn sie dem nicht widersprechen.

    Lass dir die aktuelle Satzung zuschicken, oder sieh nach, ob sie sich auf der Internetseite der BG befindet. Ist im Normalfall so. Und dann ruf einfach mal an und lass dich informieren. Ich arbeite selbst bei einer BG. Und Leuten, die sich nett erkundigen, gibt man auch gern Auskunft. Solltest du dann wirklich noch klagen wollen, besteh auf einem Widerspruchsbescheid. Gegen den kannst du dann klagen. Solange das Widerspruchsverfahren noch läuft, ist der Bescheid nicht bindend (beachte aber, dass das Einlegen eines Widerspruchs nicht die Fälligkeit von Beiträgen ändert, die bleibt unverändert). Hast du einen Nachweis darüber, dass du Widerspruch eingelegt hast? Im Zweifel sollte man solche Schreiben immer per Einschreiben mit Rückschein versenden. Kostet zwar mehr, aber man hat immer einen Beweis.

    Noch zum Tipp von anjanni: Bei Sozialrecht verlass dich nicht auf Anwälte, wenn sie nicht grad Fachanwälte für Sozialrecht sind. Da mit Sozialrecht nicht viel Kohle zu machen ist, ist das schon im Jurastudium eine eher vernachlässigte Disziplin.

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    Antwort von ViSo05 ViSo05

    Richtet sich die Versicherung nicht nach Deinem Einkommen? Kann es nicht sein, daß Du durch erhöhtes Einkommen in die "Freiwillige" abgerutscht bist?! Einfach mal bei der BG nachfragen!

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    Antwort von anjanni anjanni

    Frage einen Anwalt. Der weiß auch, welches Gericht zuständig ist.

    Vor allem würde ich mich um den Versicherungsstatus kümmern...

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Kann man eine freiwillige Versicherung nicht einfach kündigen? Das hast Du vermutlich mit Deinem Widerspruch getan. Ruf doch einfach mal an und frag nach.

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