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Berufsgenossenschaft Fragen zu Kosten und Leistung?

Frage von Putze Putze

Ein Freund wirft folgende Fragen in seiner Situation auf: Als Selbständiger 1-Mann Betrieb: Bisher nur über die gesetzl. Krankenversicherung versichert. Bisher nie Unfall gehabt und will im Falle eines Unfall alles über Krankenkasse ablaufen lassen. Kommt er damit durch, es als häuslichen oder privaten Unfall darzustellen? (Er fährt praktisch nur durch die Gegend zu Kunden)

Er könne sich noch eine Versicherung nicht leisten. Was kostet die BG bei monatlichem Einkommen von 900 € CIRCA ?? In welcher Ranghöhe ungefähr muß er rechnen als monatl Beitrag?

Im Falle einer Arbeitsausfalles bekommt er von Krankenkasse ab 22. Tag etwas. Ist er bei der BG dagegen besser abgesichert??

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Antworten (4)

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    Antwort von Lissa Lissa

    Die freiwillige Versicherung erfolgt auf schriftlichen Antrag bei der Berufsgenossenschaft, wobei im Antrag die gewünschte Versicherungssumme angegeben werden soll. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie in der Unternehmensbeschreibung (Rubrik Formtexte). Formtexte Wird keine Versicherungssumme angegeben, wird die satzungsmäßige Mindestversicherungssumme zugrunde gelegt. Für die Mindestversicherungssumme und den Höchstbetrag gelten die bei der Unternehmerversicherung Unternehmerversicherung genannten Werte.

    http://www.leder-bg.de/ebenen/mitgliedschaft/freiwillig.php

    Kommentar von Lissa LissaLissa

    Man versichert sich nicht nach Einkommen, sondern nach gewünschter Rentenhöhe, eine Beitragstabelle findet man hier: http://www.leder-bg.de/pdf/Unternehmerversicherung%200508.pdf

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Die BG sichert aber nur die Arbeitsunfälle ab. Die privaten Unfälle muss er auch privat versichern. Ist übrigens garnicht so teuer.

    Kommentar von Lissa LissaLissa

    Aber die BG sichert gut ab, die ärztliche Versorgung ist top und eine Unfallrente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.

    Kommentar von collo collocollo

    aber nur, wenn sie widererwachtend tatsächlich zahlt :(

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Die BG ist genau wie jede andere Versicherung ein Solidargemeinschaft und muss auch das Vermögen der anderen schützen gegen Zahlungen, die nciht berechtigt sind. D.h. eine genaue Überprüfung ob gezahlt wird oder nicht ist immer erforderlich un auch richtig. Die BG Feinmechanik und Elektrotechnik zahlt pro Jahr ca. 170 Millionen Unfallrenten, Reha und Umschulungsmaßnahmken für Menschen die eine Berufskrankheit haben oder einen Unfall hatten.

    Das ist aber jetzt nur die eine BG. Die anderne haben ähnliche hohe Summen zu zahlen.

    Übrigens wird die BG zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt.

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Da wird er aber Pech haben, denn: Die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Pflicht.

    Aus irgend einem Grund ging die Meldung des Ordnungsamtes an die BG wohl verloren!

    Wenn die BG das mitbekommt, verlangt sie von ihm die rückwirkende Zahlung der Mitgliedsbeiträge!

    Wenn er sich dann gegen die Zahlung sträubt, strengt die BG ein Gewerbeuntersagungsverfahren an, das damit endet, daß Dein Freund seine Firma zu machen muß!!

    Das ganze habe ich schon durch, da wollte die BG den rückwirkenden Beitrag für 9!! Jahre. Weil ich nicht zahlen konnte (rund 10.000,-€) wurde mir mein Gewerbe untersagt und ich mußte zu machen!!

    Kommentar von Putze PutzePutze

    Da bitte ich um weitere Klarstelluing: er meint als selbständiger Unternehmer wird dort immer nur von freiwilliger Versicherung geschrieben. er ist Unternehmer und kein Beschäftigter.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Ich war auch selbständiger Unternehmer und hatte keine Beschäftigten!!

    Kommentar von Lissa LissaLissa

    Man ist nur in bestimmten Berufen auch als Selbständiger versicherungspflichtig bei der Berufsgenossenschaft.

    Unternehmer sind grundsätzlich nicht per Gesetz unfallversichert.

    Ausnahmen gelten allerdings für landwirtschaftliche Unternehmer, selbständig tätige Küstenschiffer und Küstenfischer sowie bestimmte Personen, die selbständig im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege tätig sind (z.B. selbständige Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure).

    Daneben können die Satzungen der nach Branchen gegliederten Berufsgenossenschaften eine Pflichtversicherung für bestimmte Unternehmer und deren im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten vorsehen.

    http://kuerzer.de/YLzX2BMgR

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Richtig. Unternehmer können sich nur freiwillig bei der BG versichern, sonst nicht.

    Kommentar von collo collocollo

    Ob die Berufsgenossenschaft Pflicht ist, kommt auf die Berufsgruppe an. Es gibt Berufsgruppen da ist es Pflicht und Gruppen da ist es freiwillig.

    Die Berufsgenossenschaft ist keine Kranken- sondern eine Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Gefahrenpotential, der Gefahrenklasse.

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Die Berufsgenossenschaft ist Pflicht und zwar für jeden der in Deutschland angestellt arbeitet. Unabhängig von der Berufsgruppe. Also auch für deine Putzfrau, wenn du eine anstellst. Sie ist nicht Pflicht für den Unternehmer sondern nur für Angestellte. Unternehmer können sich aber freiwillig versichern bei der BG.

    Kommentar von collo collocollo

    lieber Edgar, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Hier geht es um einen "Unternehmer", nicht um einen Angestellten. Für Unternehmer ist meine Antwort richtig.

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    Antwort von AlbiWH AlbiWH

    ...musst Du im Internet recherchieren - private und Unfallversicherungen,etc.. Aber es anders darzustellen, bzw. als häuslichen Unfall etc. kann u.U. zum Bumerang werden,wenn sich die Sache schwerwiegend entwickelt. Außerdem bietet auch die Gesetzliche Kasse Versicherungen für Selbstständige an; sind aber nicht die Billigsten. Gruss Albi

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