Wonach ist eigentlich geregelt, wann es in einer Stadt eine Berufsfeuerwehr geben muss? Hängt das von der Einwohnerzahl der Stadt ab?

Soweit ich weiß, müssen Großstädte (über 100.000 Einwohner) eine Berufsfeuerwehr haben. Recklinghausen hat eine Ausnahemegenehmigung und als Großstadt eine Freiwillige Feuerwehr (mit hauptamtlichen Kräften).
Die Einwohnergrenze von 100.000 ist nur in wenigen Bundesländern ausschlaggebend.
Normalerweise ab 100000 Einwohnern ist eine Berufsfeuerwehr pflicht.

Hallo!
das ist in den jeweiligen Feuerwehrgesetzen der Bundesländer, also z.B. im Art. 14 z.B. des bayerischen Feuerwehrgesetzes, geregelt.
Da steht sinngemäß:
"Wenn eine freiwillige Feuerwehr die Aufgaben ... nicht mehr erfüllen kann, hat die Gemeinde eine Berufsfeuerwehr einzurichten...
... Berufsfeuerwehren müssen mindestens in Zugstärke vorhanden sein..."
Also ist die Ortsgröße nicht wirklich entscheidend, sondern die Erfüllung der Aufgaben.
Was BossUwe geschrieben hat, ist zwar eine Kenngröße, aber nicht wirklich belastbar.
Bei uns in Niedersachsen müssen Städte mit mehr als 100000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr haben, das sind zur Zeit 7 Städte. Siehe Niedersächsisches Brandschutzgesetz.
19Dennis88 am 31. Mai 2009 00:45 Ich kenne das mit 80.000 Einwohnern, ist aber möglich das dass nur in Sachsen gilt.
Wie schon geschrieben über 100000 Einwohner müssen, darunter können die Städte eine Berufsfeuerwehr (in Niedersachsen) haben.
In Baden-Württemberg müssen Städte mit mehr als 150000 Einwohnern eine Berufsfeuerwehr haben. Und Städte zwischen 100000 und 150000 dürfen eine haben. Und viele kleinere Städte haben zumindest einige hauptamtliche Feuerwehrleute, die immerhin die Kleineinsätze regeln können, ohne daß dafür die Freiwilligen herangezogen werden müssen.

ES HÄNGT ZUM TEIL VON DER EINWOHNERZAHL UND DER BRANDGEFAHR IN DER STADT AB.
Und wo sind da die Grenzen?
Habe die Zahl leider nicht parat... Meine es war 60.000 oder 120.000 ????