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Berufschulpflicht trotz Langzeitpraktikum?

Frage von Princess4895 Princess4895

Hallo !

ich bin 16 Jahre alt, und habe folgendes Problem:

Ich habe im November 2011 meine Ausbildung zur Pflegehelferin abgebrochen die ich 1 Jahr und 2 Monate absolviert habe. Gestern habe ich einen Vertrag für ein Langzeitpraktikum ( bis ende August ) als Pflegehelferin unterschrieben, da ich im September 2012 eine erneute Ausbildung zur Pflegehelferin beginnen werde. - Heute bekam ich einen Brief von einer Berufschule in dem stand das ich noch Schulpflichtig bin und 1x die Woche in diese Berufschule ( Berufsvorbereitungsjahr ) gehen soll.

Jetzt meine Frage :-)

Muss ich dieser Schulpflicht nachgehen, obwohl ich dieses Langzeitpraktikum absolvieren werde und im September sowieso eine Ausbildung beginne ( es ist ja nicht so das ich faul daheim rumliege, sondern ich geh ARBEITEN ! & es is gleichzeitig ein Vorbereitungsjahr ) ??

Danke schonmal im vorraus für eure Antworten :-)

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Antworten (1)

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    Antwort von jaro54321 jaro54321

    Ja, musst du. Bis 18 ist man in jeder Form schulpflichtig.

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