Nach einem abgebrochenem Studium (2 Semester) habe eine Berufsausbildung gemacht. Nun nach 20 Jahren Berufstätigkeit mache ich ein berufsbegleitendes Studium, meine jetzige Tätigkeit entspricht gar nicht mehr meinem Ausbidlungsberuf. Das Finanzamt will nur Sonderausgaben bis 4000 Euro geltend machen,
Ist es nicht so, dass wenn eine Erstausbildung abgeschlossen wurde Studiumskosten als Werbungskosten abgesetzt werden können.? Hat das abgebrochene Studium hier Bedeutung?
Danke für Hilfe
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