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Berufsbegleitendes Studium - Werbungskosten oder Sonderausgabe?

Frage von Feodoradbb Feodoradbb

Nach einem abgebrochenem Studium (2 Semester) habe eine Berufsausbildung gemacht. Nun nach 20 Jahren Berufstätigkeit mache ich ein berufsbegleitendes Studium, meine jetzige Tätigkeit entspricht gar nicht mehr meinem Ausbidlungsberuf. Das Finanzamt will nur Sonderausgaben bis 4000 Euro geltend machen,

Ist es nicht so, dass wenn eine Erstausbildung abgeschlossen wurde Studiumskosten als Werbungskosten abgesetzt werden können.? Hat das abgebrochene Studium hier Bedeutung?

Danke für Hilfe

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Antworten (4)

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    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Ich bin nicht sicher, meine jedoch, dass Weiterbildungs- oder Fortbildungskosten nur im ausgeübten Beruf als Werbungskosten abgesetzt werden können.

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    Antwort von Fernstudium1 Fernstudium1

    Alle Aufwendungen die jedoch mit dem Studium zusammenhängen (Bücher / Fahrtkosten zur Uni oder Lerngruppe) sind Werbungskosten.

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    Antwort von Scarlett13 Scarlett13

    wenn du die tätigkeit danach ausüben willst, haste evtl auch chancen als vorweggenommene werbungskosten.

    da gibts einige urteile zu dem thema, evtl findest ja da was.

    ich hats aber scho mal das bei mandanten als vorweggenommene werbungskosten anerkannt wurde.

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Werbungskosten sind es nur, wenn man sich im gleichen Feld weiterbildet (steuerfachangestellter zu Steuerberater, oder Bilnazbuchhalten, Handwerker zu Meister usw)ist es eine anderer Beruf, Chemielaborant wir Arzt werden, dann sind es Sonderausgaben.

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