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Berufsbedingter Umzug. Gegenüber Finanzamt absetzbar von Steuern?

gefragt von thomasL am 25.01.2009 um 21:08 Uhr

Kann man solche Ausgaben steuerlich geltend machen?


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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 25. Januar 2009 21:09
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Ja! Und zwar die Kosten, die im Bundesumzugskostengesetz i.V.m. Einkommensteuergesetz geregelt sind. U.a.
+ Transport des Umzugsgutes
+ Maklergebühren
+ Kosten für Wohnungssuche und -besichtigung


Lursa
beantwortet von Lursa am 25. Januar 2009 21:09
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Ja, das kannst Du. Gerade, wenn es wegen dem Beruf ist. Außer, der Betrieb zahlt den Umzug.. dann nicht.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 25. Januar 2009 21:09
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Na klar, Alle direkten kosten, Unternehmen bzw. Fahrzeug und Helfer plus pauschele für Nebenkosten.


anonym
beantwortet von spekulant1 am 25. Januar 2009 21:10
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Du solltest alle Belege sammeln, dann kannst du die Ausgaben sogar in voller Höhe steuerlich absetzen.


anonym
beantwortet von fragenkoenig am 25. Januar 2009 21:13
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Du kannst aber auch eine Umzugspauschale geltend machen. Das ist ggf einfacher



anonym
beantwortet von dingenskirschen am 10. September 2009 10:46
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Hallo, es kommt drauf an, wie weit sich dein Arbeitsweg verkürzt. Oder ob du beruflich versetzt wirst, eine Dienstwohnung beziehst o.ä.

Guck mal,hier steht noch mehr dazu:

http://www.umzug-easy.de/Rat/Steuern-sparen-bei-den-Umzugskosten.html


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