Ich bekomme seite letztem Jahr jeden Monat Berufsausbildungsbeihilfe. Nun bekomme ich Post von der Bundesagentur für Arbeit mit folgendem Text:
Sie haben Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von 423,00 € zu Unrecht erhalten, weil für die Zeit vom 01.10.2010 bis 30.06.2011 mehr Leistungen gezahlt wurden, als zugestanden hätten. Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung wird deshalb in Höhe von 423,00 € aufgehoben.
Dieser Betrag ist von Ihnen in Höhe des Gesamtbetrages zu erstatten. Erstattungspflicht besteht, weil von der Erstattung nicht abgesehen wird.
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Schriftlich oder bla...
Sowas können die doch nicht bringen?! Die können mir doch nicht erst Geld geben und es dann wieder einfordern?! Würde es irgendwas bringen, wenn ich Widerspruch einlege...ohne Anwalt etc...?
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