Hallo, ich habe gestern meine Zusage für Berufsausbildungsbeihilfe gekriegt, aber ich bekomme nicht die Kosten für eine Familienheimfahrt im Monat erstattet, obwohl meine Mutter 450km weit weg von mir und der Ausbildungsstelle wohnt...mein Eltern sind geschieden und mein Vater wohnt zwar bei mir in der Nähe aber trotzdem müsste ich doch die Fahrtkosten zu meiner Mutter erstattet bekommen, weil sie auch ein Elternteil ist oder nicht?
Antworten (2)
-
0Antwort von
Katzenfote6 Zitat : Kann es also sein, dass du das nicht schon vorher einfach pauschal bekommst, sondern nach dem Nachweis dann erstattest bekommst... Und dass es deswegen nicht im Regelsatz drin ist, sondern eben nur im Falle des Heimfahrens dann eben auf Antrag hin erstattet wird?? weil sich ja auch benzinpreise ändern und deswegen eben einfach die möglichstgünstigste Fahrt erstattet wird??!!??
wenn man mit einem PKW heimfährt, werden je gefahrene Km 0,20€ berechnet, da haben die Benzinpreise nichts damit zu tun. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man am besten auf solche Fragen nicht antworten. Die Fahrkosten zum Vorstellungsgesprächen werden auf Antrag im nachhinnein erstattet. Und jeder der über 2 Stunden zu seinen Eltern fährt, hat das Recht auf eine erstattung der Fahrtkosten einmal im Monat.
-
0
Hallo,
du meinst BAB (also du machst eine betriebliche Ausbildung)?
Ziele der Förderung:
Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen beruflichen Qualifizierung entgegenstehen
Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt
Sicherung und Verbesserung der beruflichen Beweglichkeit
Unterstützung und Ergänzung der Hilfen der Berufsberatung, hauptsächlich bei der überörtlichen Ausgleichsvermittlung
ich sehe also kein Grund, warum deine Heimfahrten bezahlt werden sollen. Es soll dazu dienen, dass du nach dem Grundgesetz (Artikel 12) jeden Beruf nachgehen kannst, den du möchtest. Aber warum sollte man dir deine Heimfahrten bezahlen? Das ist ja Privatsache von jedem und wird nicht gefördert von BAB. DAS ist nur dafür da, deine Berufsbildung zu unterstützen und nicht deine familäre Verhältnisse...
wie kommst du denn darauf, dass du die Fahrten erstattet bekommen solltest?
Grundbedarf + Miete + Arbeitskleidung (sofern diese nicht gestellt wird) + Fahrtkosten für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte (Monatskarte bzw. km-Pauschale für PKW) + Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat + Sonstige Kosten gem. § 68 Abs. 3 SGB III (z. B. Kinderbetreuungskosten)
ach gott, sorry. ganz ehlich ich hab das noch nieee gehört (kennen einige die BAB bekommen) und habe auch nie im Traum daran gedacht, dass die eine Familienheimfahrt bezahlen... find ich irgendwie total seltsam, was das soll..
aber gut. sorry! ich entschuldige mich für mein Nicht-wissen...
hab jetzt grad gelesen: Der Azubi muss seine Fahrtkosten nachweisen können. Es ist immer die preisgünstigste Verkehrsverbindung zu wählen. In der Regel sind dies Bus oder Bahn oder der eigene PKW.
Kann es also sein, dass du das nicht schon vorher einfach pauschal bekommst, sondern nach dem Nachweis dann erstattest bekommst... Und dass es deswegen nicht im Regelsatz drin ist, sondern eben nur im Falle des Heimfahrens dann eben auf Antrag hin erstattet wird??
weil sich ja auch benzinpreise ändern und deswegen eben einfach die möglichstgünstigste Fahrt erstattet wird??!!??