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Berufsausbildungsbeihilfe?

Frage von Tanzmaus1981 Tanzmaus1981

Ich fange im September 2008 eine Ausbildung als Fachfrau für Systemgastronomie an, jetzt bin ich aber schon oder erst 27 Jahre jung wohne nicht mehr bei den Eltern. Ich habe den Antrag für Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und habe dazu eine Frage: Wenn meine Eltern die mir schon eine Ausbildung ermöglicht haben (nicht abgeschlossen), keine Angaben zu Ihrem Lohngehalt machen, habe ich dann trotzdem eine Chance BAB zu erhalten? Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen

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Antworten (3)

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    Antwort von Stuhlgang Stuhlgang

    Ja und? Muss ich auch, und habe deutlicher weniger als Du und sicherlich erheblich höhere Kosten. Aber egal.

    BAB wird nur für die Erstausbildung gewährt. Eventuell lässt sich das Amt in der Hinsicht ein wenig bescheißen, aber die Gehaltsbescheinigung beider Elternteile ist unabdingbar. Falls BAB nicht greifen sollte, kannst Du möglicherweise HartzIV oder Wohngeld beantragen.

    Kommentar von Tanzmaus1981 Tanzmaus1981

    Das simmt so nicht! BAB wird auch dann gezahlt wenn du die Ausbildung NICHT abgeschlossen hast.

    Kommentar von Tanzmaus1981 Tanzmaus1981

    Bescheißen tu ich nicht, deswegen habe ich diese Frage gestellt!!!!!

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Du bekommst doch eine Ausbildungsvergütung - oder?

    Kommentar von Tanzmaus1981 Tanzmaus1981

    Ich erhalte im ersten Lehrjahr 627 Euro Brutto davon muss ich Miete Strom Versicherung usw Zahlen leben muss ich ja auch irgendwie. Ich habe mehr Ausgaben als einnahmen!

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    Antwort von bitmap bitmap

    Warum wurde die Ausbildung nicht abgeschlossen?

    Kommentar von Tanzmaus1981 Tanzmaus1981

    Aus Krankheitsgründen!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Warum sollten dir deine Eltern da Steine in den Weg legen? Ohne die Bescheinigungen wirst du Probleme haben, ja. Ämter brauchen immer Bescheinigungen. Nur auf grund eines netten Lächelns o.ä. zahlen die leider nicht.

    Kommentar von Tanzmaus1981 Tanzmaus1981

    Meine Eltern haben Sich damals ein Haus gekauft das muss noch abgezahlt werden, mein Bruder (20 Jahre Auszubildener) wohnt auch noch im Nebenhaus meiner Eltern den Unterstützen Sie.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Bescheinigungen können die dir doch trotzdem ausstellen.

    Kommentar von Tanzmaus1981 Tanzmaus1981

    Das Amt will die Lohnabrechnung/Steuererklärung von 2006 haben, mein Vater ist seit Juni 2007 bösartig Erkrankt er bekommt jetzt Krankengeld. Sie sehen es nicht ein (kann ich aber auch verstehen) das Sie für mich auch noch aufkommen müssen obwohl Sie mir schon eine Ausbildung ermöglicht haben.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Na genau deswegen sollen sie doch bescheinigen, dass sie nichts bezahlen können.

    Kommentar von Tanzmaus1981 Tanzmaus1981

    Das amt will aber die Lohnabrechnung/Steuererklärung von 2006 haben und da wahren beide noch berufstätig.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Frag mal in nem Forum für Sozialrecht. Die Thematik ist für mich als Laien einfach zu schwer. Bei http://www.recht.de -> Foren gibts z.B. eins.

    Kommentar von Tanzmaus1981 Tanzmaus1981

    Danke Trotzdem!

    Kommentar von Stuhlgang StuhlgangStuhlgang

    Pech gehabt. Das ist leider bei der Berechnung des BAB-Satzes so.

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