Ich fange im September 2008 eine Ausbildung als Fachfrau für Systemgastronomie an, jetzt bin ich aber schon oder erst 27 Jahre jung wohne nicht mehr bei den Eltern. Ich habe den Antrag für Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und habe dazu eine Frage: Wenn meine Eltern die mir schon eine Ausbildung ermöglicht haben (nicht abgeschlossen), keine Angaben zu Ihrem Lohngehalt machen, habe ich dann trotzdem eine Chance BAB zu erhalten? Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen
Berufsausbildungsbeihilfe?
Antworten (3)
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StuhlgangStuhlgang
Ja und? Muss ich auch, und habe deutlicher weniger als Du und sicherlich erheblich höhere Kosten. Aber egal.
BAB wird nur für die Erstausbildung gewährt. Eventuell lässt sich das Amt in der Hinsicht ein wenig bescheißen, aber die Gehaltsbescheinigung beider Elternteile ist unabdingbar. Falls BAB nicht greifen sollte, kannst Du möglicherweise HartzIV oder Wohngeld beantragen.
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NiklausNiklaus
Du bekommst doch eine Ausbildungsvergütung - oder?
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Tanzmaus1981 Ich erhalte im ersten Lehrjahr 627 Euro Brutto davon muss ich Miete Strom Versicherung usw Zahlen leben muss ich ja auch irgendwie. Ich habe mehr Ausgaben als einnahmen!
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bitmapbitmap
Warum wurde die Ausbildung nicht abgeschlossen?
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Tanzmaus1981 Aus Krankheitsgründen!
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bitmapbitmap Warum sollten dir deine Eltern da Steine in den Weg legen? Ohne die Bescheinigungen wirst du Probleme haben, ja. Ämter brauchen immer Bescheinigungen. Nur auf grund eines netten Lächelns o.ä. zahlen die leider nicht.
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Tanzmaus1981 Meine Eltern haben Sich damals ein Haus gekauft das muss noch abgezahlt werden, mein Bruder (20 Jahre Auszubildener) wohnt auch noch im Nebenhaus meiner Eltern den Unterstützen Sie.
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bitmapbitmap Bescheinigungen können die dir doch trotzdem ausstellen.
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Tanzmaus1981 Das Amt will die Lohnabrechnung/Steuererklärung von 2006 haben, mein Vater ist seit Juni 2007 bösartig Erkrankt er bekommt jetzt Krankengeld. Sie sehen es nicht ein (kann ich aber auch verstehen) das Sie für mich auch noch aufkommen müssen obwohl Sie mir schon eine Ausbildung ermöglicht haben.
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bitmapbitmap Na genau deswegen sollen sie doch bescheinigen, dass sie nichts bezahlen können.
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Tanzmaus1981 Das amt will aber die Lohnabrechnung/Steuererklärung von 2006 haben und da wahren beide noch berufstätig.
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bitmapbitmap Frag mal in nem Forum für Sozialrecht. Die Thematik ist für mich als Laien einfach zu schwer. Bei http://www.recht.de -> Foren gibts z.B. eins.
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Tanzmaus1981 Danke Trotzdem!
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StuhlgangStuhlgang Pech gehabt. Das ist leider bei der Berechnung des BAB-Satzes so.
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Das simmt so nicht! BAB wird auch dann gezahlt wenn du die Ausbildung NICHT abgeschlossen hast.
Bescheißen tu ich nicht, deswegen habe ich diese Frage gestellt!!!!!