1

Berufsausbildung steuerlich absetzen nach vollendung der Ausbildung

Frage von sumsum88 sumsum88

Hallo zusammen, es würde mich interessieren ob/wie man die Berufsausbildung (mit Fahrtkosten zur Berufsschule etc.) steuerlich absetzen kann, wenn man während der Ausbildung keine Steuern gezahlt hat. Nach der Ausbildung habe ich 1/2 Jahr gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Da hast du auf jeden Fall gute Karten. Die Ausbildungskosten für die (erste) Berufsausbildung sind als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 4.000 Euro abzugsfähig. Der abzugsfähige Betrag wird so ermittelt, als würde es sich um Werbungskosten handeln.
     
    § 10 (1) Nr. 7 EStG: (Sonderausgaben sind)...Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr. .... § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 und 6b, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 und Absatz 2 sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden;

  • 0
    Antwort von Maconius Maconius

    Dafür kannst Du meines Wissens nach nichts steuerlich abschreiben denn Du hattest während der Ausbildung ja keine Ausgaben deswegen - Lehrmittel werden gestellt und Fahrtkosten werden vom AG getragen. Auch wenn Du keine Steuern gezahlt hast ist da ja nichts vom dem Du etwas zurückbekommen kannst.

    Was anderes ist es wenn Du Dich Fortbildest neben Deiner regulären Arbeit, dann kannst Du diese Sonderausgaben geltend machen.

  • 0
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Du kannst nur die angefallenen Kosten für das letzte Jahr geltend machen (Bsp. Ausbildungsende 30.06., gearbeitet bis 31.12., so kannst Du bspw. die Fahrtkosten zur Berufsschule vom 01.01. - 30.06. absetzen).

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.