Hallo zusammen, es würde mich interessieren ob/wie man die Berufsausbildung (mit Fahrtkosten zur Berufsschule etc.) steuerlich absetzen kann, wenn man während der Ausbildung keine Steuern gezahlt hat. Nach der Ausbildung habe ich 1/2 Jahr gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt.
Berufsausbildung steuerlich absetzen nach vollendung der Ausbildung
Antworten (3)
-
1Antwort von
EnnoBeckerEnnoBecker
Da hast du auf jeden Fall gute Karten. Die Ausbildungskosten für die (erste) Berufsausbildung sind als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 4.000 Euro abzugsfähig. Der abzugsfähige Betrag wird so ermittelt, als würde es sich um Werbungskosten handeln.
§ 10 (1) Nr. 7 EStG: (Sonderausgaben sind)...Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr. .... § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 und 6b, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 und Absatz 2 sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden; -
0Antwort von
MaconiusMaconius
Dafür kannst Du meines Wissens nach nichts steuerlich abschreiben denn Du hattest während der Ausbildung ja keine Ausgaben deswegen - Lehrmittel werden gestellt und Fahrtkosten werden vom AG getragen. Auch wenn Du keine Steuern gezahlt hast ist da ja nichts vom dem Du etwas zurückbekommen kannst.
Was anderes ist es wenn Du Dich Fortbildest neben Deiner regulären Arbeit, dann kannst Du diese Sonderausgaben geltend machen.
-
0Antwort von
jamaga1jamaga1
Du kannst nur die angefallenen Kosten für das letzte Jahr geltend machen (Bsp. Ausbildungsende 30.06., gearbeitet bis 31.12., so kannst Du bspw. die Fahrtkosten zur Berufsschule vom 01.01. - 30.06. absetzen).
-
Diese Frage teilen