wie lange muß ich in einem beruf arbeiten um diesen ohne ausbildung anerkennen zu lassen und was muß ich dafür tun umdiese anerkennung zu bekommen?
berufsanerkennung ohne ausbildung
Antworten (4)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
DerHansDerHans
Es reicht, wenn du einen Nachweis führen kannst, dass du sechs Jahre in diesem Beruf gearbeitet hast- Arbeitszeugnisse reichen. Erst wenn du einen Lehrling ausbilden willst brauchst du eine Sondergenehmigung, die der Regierungspräsident erteilen kann.
Kommentar von
angel3078 dauert das nicht nur drei jahre?wie eine ausbildung?
-
1Antwort von
Pinsel11Pinsel11
Das geht nur,wenn du eine Ausbildung gemacht hast.Sonst gilt es nicht als Beruf.
-
1Antwort von
UndsonstsoUndsonstso
ohne ausbildung/abschluss ist man immer eine ungelernte kraft, die somit weniger geld verdient.
und in vielen berufen ist es gar nicht möglich, als ungelernter mitarbeiter zu arbeiten
Kommentar von
saphir1983 arbeite schon als hilfsarbeiter in diesem beruf
Kommentar von
UndsonstsoUndsonstso als was denn? vielleicht kann man dan eher was dazu sagen.
Kommentar von
saphir1983 Lackierer
Kommentar von
UndsonstsoUndsonstso kann ich mir nicht vorstellen,
aber frag in der handwerkskammer mal nach.
-
-
0Antwort von
angel3078 ich bin auch auf der suche nach so einer möglichkeit,da ich schon 32 bin und meinen schulabschluß dieses jahr nachgeholt habe.ich drücke dir die daumen das du was findest.
Damit man Lehrlinge ausbilden kann benötigt man eine spezielle Prüfung, die von der zuständigen IHK, Handwerkskammer oder so abgenommen wird. Meist muss man vorher auch eine entsprechende Weiterbildung machen. Der REgierungspräsident hat damit nichts zu tun. Woher will er denn wissen, ob derjenige die fachlichen Voraussetzungen für eine Lehrlingsausbildung hat? Eine langjährige Tätigkeit sagt darüber nichts aus.
Ich habe von einer Sondergenehmigung gesprochen Ich weiß wovon ich rede. Ich habe sie selbst bekommen. Die AusbildereignungspPrüfung ist unabhängig davon. Diese ist für alle Berufe erforderlich. Allerdings mittlerweile wieder verwässert. Selbstverständlich mussten Zeugnisse eingereicht werden. Meine Prüfung zum Versicherungskaufmann habe ich später erst in einer externen Prüfung nachgeholt. Quasi aus Interesse, ob ich bestehe.