Wir sind berufsbedingt umgezogen. Unsere Tochter hängt im Stoff jetzt leider hinterher, so dass wir ihr eine Nachhilfe besorgt haben. Kann ich die Kosten dafür absetzen?
Beruflicher Umzug: Wann und wie kann ich die Nachhilfe meiner Tochter steuerlich absetzen?
Antworten (4)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
antwort72antwort72
Hier noch eine Antwort eines Steuerberaters:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verbraucher/nachhilfe-von-der-steuer-abset... "Aufwendungen für den Nachhilfeunterricht der Kinder gehören zu den Kosten der Lebensführung und können in der Steuererklärung leider nicht angerechnet werden. "
"Ausnahme: Unter der Voraussetzung, dass die Kosten für den Nachhilfeunterricht durch einen beruflich bedingten Umzug, beispielsweise in ein anderes Bundesland, entstanden sind, kann ein Abzug als sonstige Umzugskosten in Frage kommen. "
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1Antwort von
DerHansDerHans
Das gehört zu den allgemeinen Erziehungskosten, die durch Kindergeld und Kinderfreibetrag bereits frei gestellt sind.
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1Antwort von
antwort72antwort72
Ich denke nein, Bildungsausgaben sind pauschal über das Kindergeld / Kinderfreibetrag abgedeckt.
Lasse mich aber auch eines besseren belehren.
Anders wäre es, wenn die Tochter steuerpflichtige Einnahmen hätte, aber davon gehe ich hier mal nicht aus...
Richtig. Dh