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Beruflicher Umzug: Wann und wie kann ich die Nachhilfe meiner Tochter steuerlich absetzen?

Frage von stepslow stepslow

Wir sind berufsbedingt umgezogen. Unsere Tochter hängt im Stoff jetzt leider hinterher, so dass wir ihr eine Nachhilfe besorgt haben. Kann ich die Kosten dafür absetzen?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von antwort72 antwort72

    Hier noch eine Antwort eines Steuerberaters:

    http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verbraucher/nachhilfe-von-der-steuer-abset... "Aufwendungen für den Nachhilfeunterricht der Kinder gehören zu den Kosten der Lebensführung und können in der Steuererklärung leider nicht angerechnet werden. "

    "Ausnahme: Unter der Voraussetzung, dass die Kosten für den Nachhilfeunterricht durch einen beruflich bedingten Umzug, beispielsweise in ein anderes Bundesland, entstanden sind, kann ein Abzug als sonstige Umzugskosten in Frage kommen. "

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    Antwort von DerHans DerHans

    Das gehört zu den allgemeinen Erziehungskosten, die durch Kindergeld und Kinderfreibetrag bereits frei gestellt sind.

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    Antwort von andreaskrieck andreaskrieck

    kannst du jedes jahr mit deiner steuererklärung

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Richtig. Dh

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    Antwort von antwort72 antwort72

    Ich denke nein, Bildungsausgaben sind pauschal über das Kindergeld / Kinderfreibetrag abgedeckt.

    Lasse mich aber auch eines besseren belehren.

    Anders wäre es, wenn die Tochter steuerpflichtige Einnahmen hätte, aber davon gehe ich hier mal nicht aus...

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