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Berufliche Rehabilitation! Wie verhalte ich mich richtig gegenüber meinem Arbeitgeber?

Frage von dodo74 dodo74

Ich bin seit 8.wochen krank und bekomme seit 2.Wochen Krankengeld von der Krankenkasse.So daß ich mich jetzt telefonisch beim Arbeitgeber melden muss,das ich weiterhin krank bin.Meine Ärztin hat mir eine berufliche Reha angeraten,da ich mein jetzigen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben darf. Die Anträge laufen schon mit Hilfe des Sozialverbandes.Es wurde mir angeraten,den Arbeitgeber erst mal nichts über meine Situation mitzuteilen.Um halt die Kündigung hinauszuzögern.Bis jetzt war der Gelbe Schein ja ganz hilfreich,aber jetzt wo ich mich persöhnlich per TEL.abmelden muss ,ist mir nicht mehr so wohl bei der Sache.Erst vorgestern wurden mir Fragen gestellt,wie:Wie lange meinst du bist du noch krank?oder, Kommst du überhaupt wieder? Natürlich hab ich geantwortet mit,ich weiß es nicht!! Aber Mieß fühle ich mich schon dabei.Hat jemand von euch schon ähnliches mitgemacht? Schreibt mir mal eure Meinung!!

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Antworten (7)

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    Antwort von Schlappentiger Schlappentiger

    Wenn die vollständige Genesung noch nicht abzusehen ist und Du auch noch keine Reha gemacht hast, ist es verständlich, dass Dein AG ugeduldig wird. Einerseits mag es ja gut sein, ihm erst mal nicht zu viel zu verraten, andererseits müssen Kollegen Deine Arbeit mit machen, wenn Dein Arbeitsplatz erhalten werden soll. Man muss aber auch den AG verstehen. Er möchte ja wissen, ob er noch mit Dir rechnen kann, oder ob er die Stelle neu besetzten muss. Für Dich bedeutet es Verlust des Arbeitsplatzes, aber wenn Du aus gesundheitlichen Gründen sowieso nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten kannst, musst Du sowieso früher oder später eine für Dich geeignete Arbeit finden.

    Wenn Du gekündigt wirst, bekommst Du sowieso so lange Krankengeld, bis Du entweder wieder arbeitsfähig bist oder Du musst Erwerbsunfähigkeistrente beantragen, falls Dein Anspruch auf Krankengeld nach 18 Monaten ausläuft und Du immer noch nicht arbeitsfähig bist. Dein Anspruch auf ALG 1 bleibt Dir dabei erhalten. Sobald Du wieder gesund geschriebn wirst, hast Du dann Anspruch auf ALG 1 für 12 Monate. Lass vom Sozialberband vorsorglich einen Schwerbehindertenausweis auf Zeit beantragen, wenn es auf Grund des Krankheitsbildes möglich ist.

    Wegen Krankheit darf Dir der AG zwar nicht kündigen, aber er wird es sicher anders formulieren. Wichtig ist, dass Du nicht selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. In beiden Fällen kann Dir das eine 3monatige Sperre beim ALG 1 einbringen, wenn Du es beantragen musst.

    Vorerst bleib erst mal bei der Aussage, dass Du noch nicht sagen kannst, wann Du wieder arbeitsfähig bist.

    Kommentar von dodo74 dodo74

    Lieben Dank für deine Antwort!

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    Man muss aber auch den AG verstehen. Er möchte ja wissen, ob er noch mit Dir rechnen kann, oder ob er die Stelle neu besetzten muss. Für Dich bedeutet es Verlust des Arbeitsplatzes, aber wenn Du aus gesundheitlichen Gründen sowieso nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten kannst, musst Du sowieso früher oder später eine für Dich geeignete Arbeit finden. Wenn Du gekündigt wirst, bekommst Du sowieso so lange Krankengeld, bis Du entweder wieder arbeitsfähig bist

    DAS ist genau der Punkt. Zum Arbeitgeber kommen noch eventuelle Ersatzleute, die vielleicht Seinetwegen befristet angestellt wurden und auch gerne wüssten, woran sie sind. Fair wäre also, den Arbeitgeber zu informieren. Dieses "hinauszögern" ist für alle ANDEREN Beteiligten eine Sauerei - und bringt ihm, wie gesagt, BESTENFALLS ein paar Kröten für auszugleichenden Urlaubsanspruch, eventuell aber auch einen Verlust aller Ansprüche, wenn deutlich wird, dass er seinen Arbeitgeber über seine dauerhafte künftige Arbeitsunfähigkeit nicht in Kenntnis gesetzt hat.

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    Antwort von Klara33 Klara33

    Hallo dodo, der Arbeitgeber ist nach § 84 SGB IX verpflichtet, bei mehr als sechswöchiger Erkrankung ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, um zu klären, wie es weitergehen kann. Es wäre z.B. zu klären, ob nach einer medizinischen/beruflichen Reha ein anderer Job von Dir in der Firma ausgeübt werden könnte. MfG Klara

    Kommentar von dodo74 dodo74

    danke,für deine antwort. aber ist er denn dazu verpflichtet mir eine berufliche reha anzubieten oder kann er diese auch bei bedarf ablehnen ???

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    Antwort von Holgi0567 Holgi0567

    Es wurde mir angeraten,den Arbeitgeber erst mal nichts über meine Situation mitzuteilen.Um halt die Kündigung hinauszuzögern.

    WER "rät" denn SOWAS? Sicher kein Anwalt!

    SOWAS ist einer der Gründe dafür, dass Arbeitgeber immer weniger "freundlich" / "freundschaftlich" ihren Mitarbeiter gegenüber werden: Du betrügst und belügst Deinen Arbeitgeber - um ein paar Kröten Urlaubsgeld rauszuschlagen und bringst ihn obendrein in die blöde Lage, einen Ersatz für Dich haben zu müssen, von dem er nicht weiß, wie lange er den brauchen wird, da er ja den Arbeitsplatz FÜR DICH frei hält - und dein Ersatzmann hängt ebenfalls "in der Luft". Na wenn Dir DAS so ein paar Euronen wert ist...

    Kommentar von dodo74 dodo74

    Urlaubsgeld,wo lebst du denn! Ersatz für mich ist auch nicht der Fall. Und noch was , es hat sich auch keiner in den 8.Wochen gemeldet und mal nachgefragt wie es mir geht!!! Das zum Thema Freundlich! Find dein Kommentar echt freundlich!

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    Es geht nicht um "Urlaubsgeld", es geht um einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub. Das ist etwas völlig anderes. Auf den hat ein Arbeitnehmer Anspruch - und das ist auch gut so, außer, wenn man ihn sich "erschleicht", wie Du gerade.

    es hat sich auch keiner in den 8.Wochen gemeldet und mal nachgefragt wie es mir geht!!!

    Awwwww.... Du Armer! DIE haben VIELLEICHT auch was zu tun? Du wohl eher nicht, oder?

    Aber ist schon OK, Wenn DIE sich nicht melden, dann werden sie jetzt halt betrogen mindestens ausgenutzt. DIE, Deine Kollegen, eventuelle Ersatzleute, die gerade DEINEN Job machen und DEINEN Arbeitsplatz FÜR DICH freihalten.... Richtig so!

    Mannomann. Man darf sich wirklich nicht wundern, wenn Arbeitnehmerrechte irgendwann immer mehr eingeschränkt werden, weil sie vorsätzlich und in betrügerischer Weise AUSGENUTZT werden...

    Kommentar von dodo74 dodo74

    Man mußt du frustriert sein.Ich hoffe nur du stehst nicht irgentwann mal da, und mußt aus gesundheitlichen Gründen dein Leben verändern oder ändern! Mehr mußt du wirklich nicht mehr KOMMENTIEREN!!!!!!!

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    Man mußt du frustriert sein

    "Frustriert" würde ich es nicht nennen, eher sauer auf egoistisches und asoziales Verhalten.

    Das Verschweigen Deiner FESTGESTELLTEN künftigen Arbeitsunfähigkeit schadet Deinem Arbeitgeber UND Deinen Kollegen UND eventuellen Ersatzleuten und nutzt DIR nicht wirklich viel, offenbar ist es Dir das aber wert.

    Ich hatte einen solchen Fall eines Mitarbeiters, der GENAU wie DU gehandelt hat und mich dann noch verklagt hat, als ich mit Monaten Verspätung DURCH DIE RENTENKASSE von seiner dauerhaften Arbeitsunfähigkeit erfahren und ERST DANN die Kündigung ausgesprochen habe.

    Ich hatte seinen Arbeitsplatz freigehalten, befristet Leute angestellt (die das "total klasse" fanden, dass sie nie mit Festanstellung planen konnten), andere Kollegen mit einspringen lassen - und das für mehr als ein Jahr. Dann Arbeit und Kosten für Arbeitsgerichtsprozess in dem ich von ihm verklagt wurde seinen "nicht genommenen Urlaub" während seiner Krankheit zu zahlen (was ich auch getan hätte, obwohl es unsinnig klingt) und OBENDREIN die angefallenen "Urlaubstage" zwischen Ausspruch der Kündigung und Prozess.

    Sorry, zu SOWAS fällt mir NICHTS ein und ich werde in Zukunft KEINE "Freundlichkeiten" mehr leisten. Nur noch nach den Buchstaben des Gesetzes, sowas passiert mir nicht nochmal, das hat RICHTIG Geld, Zeit UND Nerven gekostet - und zwar auch für meine übrigen Mitarbeiter.

    Mehr mußt du wirklich nicht mehr KOMMENTIEREN!!!!!!!

    Wieso? Magst Du nicht hören, wie asozial Dein Verhalten ist? Kann ich verstehen, ändert aber nichts an der TATSACHE.

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    WER "rät" denn SOWAS? Sicher kein Anwalt!

    Z.B. die Agentur für Arbeit macht sowas,so war es bei mir.da ich sogar schon ausgesteuert war.

    Für den Arbeitgeber ist das schlecht,aber die haben es mir auch geraten,weil man dann noch Urlaubsanspruch geltende machen kann.

    Was der Arbeitgeber zahlt,braucht dann die Agentur für Arbeit nicht zahlen!

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    Z.B. die Agentur für Arbeit macht sowas,so war es bei mir.da ich sogar schon ausgesteuert war.

    Völlig unerheblich, ob -Du ausgesteuert bist, oder nicht. Du hast Umstände, die einer weiteren Beschäftigung in Deinem bisherigen Job unmöglich machen, Deinem Arbeitgeber anzuzeigen. Alles andere ist BETRUG. DA werde ich doch mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob die tatsächliche solche "Tips" geben

    aber die haben es mir auch geraten,weil man dann noch Urlaubsanspruch geltende machen kann.

    Genau. Super. Du KANNST ihn nicht nehmen, WIRST ihn auch nie nehmen können ABER "erschleichst" ihn Dir indem Du wesentliche Umstände verschweigst. Schon dämlich genug, dass man Urlaub entgelten muss, der nicht genommen wurde - aber sich dann noch ein paar Tage zusätzlich zu erschleichen, obwohl man WEISS, dass der Anspruch bei ehrlichem Umgang gar nicht entstehen würde, ist, wie gesagt, Betrug, Genau DAS hat mein Ex-Arbeitnehmer auch versucht und ist damit nur haarscharf einer Betrugsklage durch die Behörden entgangen.

    Ich hätte übrigens eine andere Verwendung für diesen kranken Mitarbeiter gehabt. Eine, die er mit seiner Krankheit hätte machen können. Nachdem ich DIESE Art von "Loyalität" mitbekommen haben habe ich mir das natürlich verkniffen - und die Auskünfte, die man potenziellen neuen Arbeitgebern dann am Telefon so gibt, entsprechen der Realität.

    Was der Arbeitgeber zahlt,braucht dann die Agentur für Arbeit nicht zahlen!

    Und daher rät sie zum Betrug - und der Arbeitnehmer macht mit. Und da wundern sich Arbeitnehmer, dass Arbeitgeber bei so manchen "sozialen" Forderungen sauer werden?

    Schreib mir doch also in einem "Kompliment" (ich werds auch nicht freischalten), welche Agentur für Arbeit Dir zu solchem Verhalten geraten hat

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    Noch vergessen:

    Was der Arbeitgeber zahlt,braucht dann die Agentur für Arbeit nicht zahlen!

    Die Agentur für Arbeit "spart" doch gar nichts, wenn Du ausgesteuert bist, gehen Zahlungen den Arbeitgeber nichts mehr an und einen "Anspruch" aus nicht genommenem Urlaub muss die Agentur für Arbeit nicht "übernehmen", die "gewinnen" also nichts.

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    Antwort von kernstel kernstel

    Hallo dodo 74 .Ich kann Dir nur sagen ,bei einem nächten Anruf deines Arbeitgebers- das du nur Wiederkommen kannst -wenn die Ärzte dir grünes Licht geben,und gib Ihm zuverstehen ,das du nicht auf Verdacht alle zwei Wochen Anrufen wirst. Den Arbeitsgeber geht es nichts an was du hast.Und auf Druck kann man nicht Gesund werden.Auch über deine Reha bitte nichts Erzählen.Wenn du schon Kontakt mit dem Itrekationsamt aufgnommen hast,sollen die schonmal für dich Tätig werden.Um in den Genuss eines neuen Arbeitsplazes.oder eine Umschuhlung zu gehen. mfg kernstel

    Kommentar von dodo74 dodo74

    Danke, Danke ! Es ist nähmlich nicht so einfach,man geht zum Arzt, weil man höllische schmerzen hat,damit nicht genug und bekommt dann zu hören **Den Beruf können sie nicht mehr ausüben,sie müssen sich beruflich umorientieren! Wer das schon mitgemacht hat,weiß erst was das heißt!!!

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    Es ist nähmlich nicht so einfach,man geht zum Arzt, weil man höllische schmerzen hat,damit nicht genug und bekommt dann zu hören **Den Beruf können sie nicht mehr ausüben,sie müssen sich beruflich umorientieren!

    Unbestritten, das ändert sich aber nicht dadurch, dass Du diese Tatsache Deinem Arbeitgeber auch noch verschweigst. Das hilft Dir nicht für eventuelle Umschulungsmaßnahen und nutzt Dir finanziell wenig bis gar nichts (bist ja eh "ausgesteuert" und Krankenkasse hat übernommen)

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    Antwort von Rapinde Rapinde

    Du bist nicht verpflichtet Angaben zu machen was du hast und wie lange es dauert. Solange du Krank bist, kannst du nicht gekündigt werden. Ich würde dabei bleiben zu sagen du bist noch bis dann und dann krank... mehr nicht.

    Kommentar von dodo74 dodo74

    Danke! Hab schon schlaflose Nächte deswegen!

    Kommentar von Rapinde Rapinde

    Mache dir keine Sorgen. Ich weiß zwar nicht was du hast - aber wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine berufliche Umschulung machst bist du (i.d.R. auch finanziell) abgesichert.

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    Was für ein Mist!

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    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Bleib bei der Antwort: weiß ich nicht.

    Kommentar von dodo74 dodo74

    OK ! Danke!

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    Antwort von Hansmanner Hansmanner

    Was hast du denn?

    Kommentar von dodo74 dodo74

    Spondylolyse L4 Wibelgleiten/Wirbellockerung.Wenn dir das was sagt!

    Kommentar von kernstel kernstelkernstel

    ES HÄTTE GEREICHT RÜCKEN ODER GLAUBST DU DER FRAGER IST ARZT

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